(2) BauGB - Bebauungsplan Nr. 19

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Biogasanlage Hakenmoor“ der Gemeinde Bahrenborstel (Aufstellungsbeschluss 25.06.2015) liegt mit der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom
04.07.2016 bis einschließlich 03.08.2016
während der Sprechzeiten in Zimmer 19 im Rathaus der Samtgemeinde Kirchdorf, Rathausstraße 12, 27245 Kirchdorf öffentlich aus. Gleichzeitig liegt auch
eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mit Umweltbezug zu dem Thema FFH-Verträglichkeit aus.
Die genaue Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt
(unmaßstäblich) zu entnehmen.
Bebauungsplan Nr. 19 „Biogasanlage Hakenmoor“
Während dieser Frist können von jedermann bei der Gemeinde Bahrenborstel,
Rathausstraße 12, 27245 Kirchdorf Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Weiter ist ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Kirchdorf, 13.06.2016
Gemeinde Bahrenborstel
Der Bürgermeister
Albers