Auslegung BPl. "Waldstrasse"

Gemeinde lffeldorf
Bekanntmachung
der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes
"Waldstraße"
Der Gemeinderat der Gemeinde lffeldorf hat in seiner Sitzung vom 08.07.2015 die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes "Waldstraße" nach § 13a beschlossen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.
Ziel und Zweck der Planung: Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Festschreibung der bestehenden Bebauung.
und
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.03.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf
des Bebauungsplanes "Waldstraße" in der Fassung vom 01 .03.2016 lag in der Zeit von 20. Mai bis 20. Juni
2016 öffentlich aus; parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen und der erfolgten Abwägung in der Sitzung vom 13.07.2016 wurde der
Entwurf mit Begründung und Umweltbericht (Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima , Landschaftsbild) geändert. Die geänderte Planung in der Fassung
vom 01.09.20161iegt
vom 13. September bis einschließlich 27. September 2016
im Rathaus der Gemeinde lffeldorf (Hofmark 9, Zimmer 1) während der allgemeinen Dienststunden
(Montag bis Freitag 08.00- 12.00, Donnerstag zusätzlich 15.30- 18.30) für jedermanns Einsicht öffentlich
aus. Die Unterlagen sind außerdem auf der gemeindlichen Hornepage www.iffeldorf.de unter "Aktuelles"
einsehbar.
Nach § 4a, Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht
werden , die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden ,
aber hätten geltend gemacht werden können.
·
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Anschlag an der Amtstafel am: 05.09.2016
abaenommen am: