Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der 104. Flächennutzungsplanänderung (Aufstellungsbeschluss
10.12.2015) liegt mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom
01.04.2016 bis einschließlich 02.05.2016
während der Sprechzeiten in Zimmer 18 im Rathaus der Samtgemeinde Kirchdorf, Rathausstraße 12, 27245 Kirchdorf öffentlich aus. Gleichzeitig liegen auch
drei Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mit Umweltbezug zu den Themen Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung und Grabenunterhaltung aus. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von gemischten Bauflächen
Die genaue Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt
(unmaßstäblich) zu entnehmen.
104. Flächennutzungsplanänderung – Gemischte Bauflächen Holzhausen
Während dieser Frist können von jedermann Anregungen und Stellungnahmen
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Kirchdorf, 14.03.2016
Samtgemeinde Kirchdorf
Der Samtgemeindebürgermeister
Kammacher