aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges im Freistaat Thüringen Thema Nr. Informationen Stand Beschluss liegt vor, siehe Link: 1 Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen 2 Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen 3 Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen 4 Besitzstandsregelung 5 Berechnung und damit verbundene Mitteilung des Eigenanteils zum 01.01.2017 6 Verfahrensweise zur Umsetzung der Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI in 2016/2017 7 Informationsbrief an alle Pflegeeinrichtungen zu Umsetzung PSG II http://www.aok14.04.2016 gesundheitspartner.de/thr/pflege/stationaer/vollstationaer/index .html Die Kostenträger weisen darauf hin, dass eine zeitnahe Umsetzung des geeinten Verfahrens erfolgen sollte. Bisher erfolgt nur eine schleppende Beantragung. Sollte dies so bleiben, können die Kostenträger eine reibungslose Einführung des PSG II zum Anfang des Jahres 2017 nicht gewährleisten. Der Antrag nach § 92c SGB XI ist ein Vergütungsantrag, aus diesem Grund muss der Antrag auch per Mail an alle Vertragspartner gesandt werden. (gemäß des Beschlusses aus der 58.Sitzung der PSK Thüringen) Hier können noch keine Aussagen getroffen werden, da die Stellungnahme des Gesetzgebers noch nicht vorliegt. Hier fehlt noch die Stellungnahme des Gesetzgebers zur Berechnung des Eigenanteils. Die Kostenträger und Leistungserbringerverbände sind sich jedoch einig, dass der Eigenanteil zukünftig im Rahmen des Überleitungsverfahrens mit ausgewiesen werden soll. Sobald die Stellungnahme des Gesetzgebers vorliegt, wird die Umsetzung in den entsprechenden Sitzungen thematisiert und die Umsetzung besprochen. Die PSK Thüringen hat am 07.06.2016 beschlossen, dass die Bearbeitung der Ausbildungsumlage 2016 wie geplant zum 1. November 2016 erfolgt. Unterjährige Anpassungen dieser vereinbarten Ausbildungsentgelte erfolgen nicht und werden eingefroren. Eine Verrechnung von möglichen Mehr- oder Mindererlösen erfolgt im nächsten Ausbildungsjahr 2017. zukünftige Informationen erfolgen nur noch über dieses Internetportal AOK PLUS; Stand 21.06.2016 jamafu - vollstationär- 17.06.2016 17.06.2016 17.06.2016 17.06.2016 17.06.2016 20.06.2016 aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges im Freistaat Thüringen 8. ab 01.01.2017 ist Leistung nach §87b (dann §43 b SGB XI) verpflichtende Leistung Unter dem Aspekt, dass die Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen ab dem 01.01.2017 gemäß § 43b SGB XI gesetzlich zwingend durch stationäre Pflegeeinrichtungen zu erbringen sind, möchten wir Sie hiermit vorsorglich informieren und den Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung (aktuell gemäß § 87b SGB XI) anregen. 21.06.2016 Um eine fristgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Abschluss einer Zusatzvereinbarung zu gewährleisten, bitte wir Ihren Antrag zeitnah, bis spätestens 31.07.2016 einzureichen. Erbringen Sie bereits §87b Leistungen, ist diese Info gegenstandslos. , AOK PLUS; Stand 21.06.2016 jamafu - vollstationär-
© Copyright 2024 ExpyDoc