Informationen zur Umsetzung des PSG II für die vollstationäre Pflege

aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges
im Freistaat Thüringen
Thema
Nr.
Informationen
Stand
Beschluss liegt vor, siehe Link:
1
Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen in Thüringen
2
Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen in Thüringen
3
Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für vollstationäre
Pflegeeinrichtungen in Thüringen
4 Besitzstandsregelung
5
Berechnung und damit verbundene Mitteilung des Eigenanteils zum
01.01.2017
6
Verfahrensweise zur Umsetzung der Ausbildungsvergütung nach §
82a SGB XI in 2016/2017
7 Informationsbrief an alle Pflegeeinrichtungen zu Umsetzung PSG II
http://www.aok14.04.2016
gesundheitspartner.de/thr/pflege/stationaer/vollstationaer/index
.html
Die Kostenträger weisen darauf hin, dass eine zeitnahe Umsetzung
des geeinten Verfahrens erfolgen sollte. Bisher erfolgt nur eine
schleppende Beantragung. Sollte dies so bleiben, können die
Kostenträger eine reibungslose Einführung des PSG II zum Anfang
des Jahres 2017 nicht gewährleisten.
Der Antrag nach § 92c SGB XI ist ein Vergütungsantrag, aus diesem
Grund muss der Antrag auch per Mail an alle Vertragspartner gesandt
werden. (gemäß des Beschlusses aus der 58.Sitzung der PSK
Thüringen)
Hier können noch keine Aussagen getroffen werden, da die
Stellungnahme des Gesetzgebers noch nicht vorliegt.
Hier fehlt noch die Stellungnahme des Gesetzgebers zur Berechnung
des Eigenanteils. Die Kostenträger und Leistungserbringerverbände
sind sich jedoch einig, dass der Eigenanteil zukünftig im Rahmen des
Überleitungsverfahrens mit ausgewiesen werden soll. Sobald die
Stellungnahme des Gesetzgebers vorliegt, wird die Umsetzung in den
entsprechenden Sitzungen thematisiert und die Umsetzung
besprochen.
Die PSK Thüringen hat am 07.06.2016 beschlossen, dass die
Bearbeitung der Ausbildungsumlage 2016 wie geplant zum 1.
November 2016 erfolgt. Unterjährige Anpassungen dieser
vereinbarten Ausbildungsentgelte erfolgen nicht und werden
eingefroren. Eine Verrechnung von möglichen Mehr- oder
Mindererlösen erfolgt im nächsten Ausbildungsjahr 2017.
zukünftige Informationen erfolgen nur noch über dieses Internetportal
AOK PLUS; Stand 21.06.2016 jamafu - vollstationär-
17.06.2016
17.06.2016
17.06.2016
17.06.2016
17.06.2016
20.06.2016
aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges
im Freistaat Thüringen
8.
ab 01.01.2017 ist Leistung nach §87b (dann §43 b SGB XI)
verpflichtende Leistung
Unter dem Aspekt, dass die Erbringung zusätzlicher
Betreuungsleistungen ab dem 01.01.2017 gemäß § 43b SGB XI
gesetzlich zwingend durch stationäre Pflegeeinrichtungen zu
erbringen sind, möchten wir Sie hiermit vorsorglich informieren und
den Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung (aktuell
gemäß § 87b SGB XI) anregen.
21.06.2016
Um eine fristgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Abschluss einer
Zusatzvereinbarung zu
gewährleisten, bitte wir Ihren Antrag zeitnah, bis spätestens
31.07.2016 einzureichen. Erbringen Sie bereits §87b Leistungen, ist
diese Info gegenstandslos.
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AOK PLUS; Stand 21.06.2016 jamafu - vollstationär-