Informationen zur Umsetzung des PSG II für die teilstationäre Pflege

aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges
im Freistaat Thüringen
Nr.
Thema
Informationen
Stand
Beschluss liegt vor, siehe Link:
1 Überleitungsverfahren § 92c SGB XI für teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Thüringen http://www.aok-
14.04.2016
gesundheitspartner.de/thr/pflege/stationaer/teilstationaer/index.ht
ml
3 Informationsbrief an alle Pflegeeinrichtungen zu Umsetzung PSG II
zukünftige Informationen erfolgen nur noch über dieses Internetportal
20.06.2016
Unter dem Aspekt, dass die Erbringung zusätzlicher
Betreuungsleistungen ab dem 01.01.2017 gemäß § 43b SGB XI
gesetzlich zwingend durch stationäre Pflegeeinrichtungen zu erbringen
sind, möchten wir Sie hiermit vorsorglich informieren und den Abschluss
einer entsprechenden Zusatzvereinbarung (aktuell gemäß § 87b SGB XI)
anregen.
4. ab 01.01.2017 ist Leistung nach §87b (dann §43 b SGB XI) verpflichtende Leistung
21.06.2016
Um eine fristgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Abschluss einer
Zusatzvereinbarung zu
gewährleisten, bitte wir Ihren Antrag zeitnah, bis spätestens
31.07.2016 einzureichen. Erbringen Sie bereits §87b Leistungen, ist
diese Info gegenstandslos.
,
AOK PLUS; Stand 21.06.2016 jamafu -teilstationär-