aktuelle Informationen zur Umsetzung PSG II und sonstiges im Freistaat Thüringen Nr. Thema Informationen Beschluss wird am 21.06.2016 eingestellt 1 Überleitungsverfahren nach § 92c SGB XI für teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2 Verfahrensweise zur Umsetzung der Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI in 2016/2017 Verfahrensweise zur Umsetzung der Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI in 2016/2017 3 Stand: 18.07.2016 Die PSK Thüringen hat am 07.06.2016 beschlossen, dass die Bearbeitung der Ausbildungsumlage 2016 wie geplant zum 1. November 2016 erfolgt. Unterjährige Anpassungen dieser vereinbarten Ausbildungsentgelte erfolgen nicht und werden eingefroren. Eine Verrechnung von möglichen Mehr- oder Mindererlösen erfolgt im nächsten Ausbildungsjahr 2017. Mit Schreiben vom 07.07.2016 wurde das Verfahren nach § 82a SGB XI für das Jahr 2016 eingeleitet. Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr, aufgrund der Umsetzung des PSG II, die Anträge fristgerecht eingereicht werden müssen, da aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen festgelegten Eigenanteilsberechnung eine spätere Verrechnung nicht mehr erfolgen kann. Stand 17.06.2016 17.06.2016 18.07.2016 Seite: 1
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