108 104 Lageplan M 1:1.000 147 108/1 103 149 41 105 45 43 106 274 49 1031 150 107 47 107/1 2 52 58 54 56 1 WA 2 Wo 4 151 50 5 WA 0,35 0,5 E SD I+D 42°-48° SD II 15°-30° WD 15°-30° 6 6 A 152 1 3 7 5 6,70 BD 46 8 fwe 156 154 g 5 WW 252 173 172 1 176 17 15 13 3 175 20 10 11 9 18 r näcke Breite 254 0,5 E SD I+D 42°-48° SD II 15°-30° WD 15°-30° 2 Wo E 14 12 10 14 2 Tiefbord Pflaster Tiefbord 242/22 4 Pfa 18 18 Baugrenze 6 8 Grundstück 21 Straße Pflaster 19 242/10 Kapelle 13 151/1 17 54 56 151 FW 50 W g we 154 5 19 B 173 Acker 17 175 15 254/1 254 I 20 II 246 Freihaltefläche Feldkreuz mit Sitzbank 243 18 äcker Breiten 16 178 14 12 179 180 aas 182 Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten, Telefon (0 82 71) 81 57-0, Fax (0 82 71) 81 57-50, e-mail: [email protected] oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. 7. Fläche für die Wasserwirtschaft - Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken Ausgleichsfläche Weitere Hinweise - vorgeschlagene geplante Grundstücksgrenzen - Öffentliche Grünflächen - vorhandene Grundstücksgrenzen WW 242/14 Bebauungsplangebiet - Wiesenweg, Breite 2 m - bestehende Gebäude 3 4 r-H rre Anpflanzung einer heimischen Baumart, Hochstamm, STU 16-18, mB 242/2 21 24 5 Anlage einer Streuobstwiese Gepflanzte Gehölze sind dauerhaft zu pflegen, zu dulden und bei Abgang artgleich zu ersetzen. Holzpflöcke zum Schutz der Ausgleichsfläche vor Befahren 9. Sonstige Darstellungen und Festsetzungen 8 244 242/17 242/4 9 242/18 10 242/19 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 239 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Anpflanzung einer Baum-/ Strauchhecke - Acer campestre - Feld-Ahorn, vHei., 125-150 - Carpinus betulus - Hainbuche, vHei., 125-150 77 3Tr., 60-100 - Cornus mas - Kornelkirsche, 2 vStr., - Cornus sanguinea - Roter Hartriegel, vStr., 4Tr., 60-100 - Corylus avellana - Hasel, vStr., 4Tr., 60-100 - Ligustrum vulgare - Liguster, vStr., 6Tr., 60-100 - Sambucus nigra - Schwarzer Holunder, vStr., 2Tr., 60-100 - Viburnum lantana - Wolliger Schneeball, vStr., 4Tr., 60-100 - Viburnum opulus - Gewöhnlicher Schneeball, vStr., 4Tr., 60-100 7 12 19 242/3 2 242/11 14 ße s-Stra r-Haa Pfarre 242/16 242/20 AUSGLEICHSFLÄCHE, FLUR-NR. 761, GMKG. LAUB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 239 BEWERTUNG II Gebiet mit mittlerer Bedeutung I Gebiet mit geringer Bedeutung EINGRIFFSERHEBLICHKEIT B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Entwicklung eines Waldmantels mit Saumvegetation durch Sukzession ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS Eingriffsfläche x Faktor = Bedarf Ausgleichsfläche BI 18.830 m² x 0,35 = 6.591 m² B II 640 m² x 0,65 = 416 m² kein Eingriff 3 - Parzellen - Nr. tr. s-S 16 6 aa 242/15 242/21 Pfa 18 23 242/22 242/12 238 Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" 242/1 2 Pfarr Gemeinde Munningen - OT Laub oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch die Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 8. Grünordnung 252 ße -Stra er-H 241 - Fußweg 1 181 Bodendenkmäler - Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde - Anfallendes nicht kontaminiertes Niederschlagswasser ist einem Regenrückhaltebecken zuzuführen, dort zwischenzuspeichern und anschließend gedrosselt in den Vorfluter (bestehender Graben) einzuleiten. - Schmutzwasser ist der Kanalisation zuzuführen. 0 10,0 extensive Wiese mit Obstbäumen 11 RRB 761 176 174 172 253 314 157/1 13 246/1 hof len 156 Auffüllungen, Altablagerungen Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen oder Ähnliches angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das zuständige Landratsamt einzuschalten. al 2 dm 1 Eu 159 Baugrund - Es wird empfohlen vor der Durchführung von Baumaßnahmen objektbezogene Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen. - Mülltonnenstandorte sind auf den Grundstücken vorzusehen. an 242/9 152 153 157 Hertle, 1. Bürgermeister ................................................... Immissionen - Durch die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke ist zeitweilig mit Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen zu rechnen; diese sind zu dulden. 2476. Abfallbeseitigung 242 Munningen, den .................... Hinweise: 242/7 242/8 A Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" mit Ausgleichsbebauungsplan wurde am .................. gemäß § 10 Abs. 3, 2. Halbsatz BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit rechtsverbindlich. 6. Baustoffe und Anstriche Alle Gebäude sind mit Außenputz oder mit einer Holzfassade in hellem Farbton auszuführen. Auffallend gemusterter Putz ist nicht zulässig. Baustoffe und Anstriche in grellen Farben bzw. mit glänzenden Oberflächen sind an Gebäudeaußenflächen unzulässig. - Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier: Verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche), niveausgleich, eventuell durch Belagswechsel und Pflastersteinreihen in unterschiedliche Bereiche unterteilt. 242/5 Hertle, 1. Bürgermeister .................................................... 5. Leitungen Stromleitungen, Telekommunikationsleitungen, Niederspannungsleitungen und vergleichbare Leitungen sind unterirdisch zu verlegen. l 52 58 1 5 Ausgleichsfläche M 1:2.000 2534 242/6 15 3 e ltrass Kana FW 4 274 Munningen, den 27.09.2013 Pflanzliste Obstgehölze - Äpfel: Boskoop, Brettacher, Berlepsch, Glockenapfel, Gravensteiner, Jacob Lebel, Kaiser Wilhelm, Landsberger - Birnen: Clapps-Liebling, Bunte Juli-Birne, Gute Graue, Gelbmöstler, Schweizer Wasserbirne - Zwetschgen: Deutsche Hauszwetschge, Wangenheims Frühzwetschge - Kirschen: in Sorten - Koniferen sind nicht zugelassen 5. Verkehrsflächen 242/4 te Grundstück Baugrenze Pflaster 3 242/1 11 2 9 47 107/1 2 106 242/19 149 49 1031 150 107 242/17 Die Gemeinde Munningen hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.09.2013 den Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Je angefangene 300 m² Grundstück ist ein lokaler Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Ausfall entsprechend zu ersetzen. Folgende Sorten sind zulässig: 7 45 43 24 5 105 147 108/1 tr. 12 ße s-Stra 41 en 239 103 242/18 10 - offene Bauweise; zulässig sind nur Einzelhäuser - Nebenanlagen (gemäß §9 Abs. 1 Nr. 4 und 19 BauGB) ohne Feuerstätte mit einer Grundfläche bis zu 20 qm sind auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig, jedoch nicht zwischen einer Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie; die Wandhöhe darf maximal 2,2 m betragen. 5,00 Hertle, 1. Bürgermeister .................................................... Abgrenzungen zur Straße hin sind zugelassen, max. Höhe 1,00 m. - Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grenzgaragen sind zugelassen. 242/3 Munningen, den 27.09.2013 4. Gestaltung der unbebauten Flächen, Einfriedungen Die Grundstücke können durch Zäune (Zaunhöhe inkl. Sockel max. 1,20 m, Sockelhöhen bis 5 cm sind erlaubt) abgegrenzt werden. Hinterpflanzung ist zulässig. - Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 250 242/16 Bestand - Bewertung - Bilanz M 1:2.000 iesgrab s-S r-Haa Federw 242/2 Bebauungsplan "Eulenhof" 242/20 Anzahl der Wohnungen je Gebäude: - je Wohngebäude sind höchstens 2 Wohnungen zulässig. 4. Nebenanlagen 17 aa 16 1,00 242/21 14 Pfarre 4,70 242/11 6,70 5,00 r-H 242/15 Der Entwurf des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" wurde mit Begründung gemäß §3 Abs. 2 BauGB vom 12.08.2013 bis 13.09.2013 öffentlich ausgelegt. Bekanntmachung vom 01.08.2013 3. Sickerfähigkeit von Belägen Beläge von Fußwegen, Stellplätzen und Garagenzufahrten sind in sickerfähigem Belag auszubilden (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke, usw.) 3 rre 242/12 1,00 r=8,50 Auf der Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" idF vom 29.05.2013 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.06.2013 bis zum 05.07.2013 statt und die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB beteiligt. 2. Gebäudeform - Gebäude mit Satteldach (SD) müssen in der Hauptfirstrichtung längsrechteckig sein. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten die Abstandsflächenregelungen des Art. 6 der Bayer. Bauordnung. 250 Höhenlage der baulichen Anlagen Die Rohfußbodenhöhe des Erdgeschosses darf maximal 0,40 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegen. Als festgelegte Geländeoberfläche gilt die geplante oder tatsächliche Fahrbahnoberkante, gemessen in der Mitte der straßenseitigen Grundstücksgrenze. 242/1 16 - Höhe der baulichen Anlagen: Die Wandhöhe darf höchstens 6,60 m betragen (Wandhöhe gem. Art. 6 Abs.3 Satz 2 + 3 BayBO), gemessen ab Rohfußboden EG (EFH). Die Wandhöhe ergibt sich aus dem Abstandsmaß von der Oberkante Erdgeschossrohfußboden bis Schnittpunkt Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Abgrabungen sind nicht zulässig. Für Gebäude oder Gebäudeteile mit versetzten Außenwandbauteilen ist die Wandhöhe für jedes Wandteil entsprechend zu ermitteln. - Baugrenze, überbaubare Grundstücksfläche 15 5 242/14 23 183 Asphalt Tiefbord Pflaster Tiefbord 241 ße - Zahl der Vollgeschosse Die Zahl der Vollgeschosse wird mit II als Höchstgrenze festgesetzt (siehe Festsetzung Wandhöhe). 255 - Firstrichtung nach Planeinschrieb zwingend bzw. alternativ 1 182 Pfar tra as-S a H r Der Gemeinderat der Gemeinde Munningen hat in seiner Sitzung vom 29.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Garagen/Stellplätze - Garagen: Bei Garagen ist die Dachform und Dachneigung nur gemäß der Dachgestaltung des Hauptdaches zulässig. - Stellplätze (Carports) Bei Stellplätzen (Carports) muss die Dachgestaltung des Hauptdaches nicht übernommen werden. Es sind auch Flachdächer zugelassen. Diese sollen begrünt werden. - Je Wohngebäude sind 2, bei 2 Wohneinheiten pro Gebäude 3 Stellplätze nachzuweisen. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung baulicher Anlagen 70 179 180 181 39 0,35 178 re 40 II 12 16 Systemquerschnitt Erschließungsstraße M 1 : 250 77 WA 2 Wo 13 9 0,5 - Geschossflächenzahl Freihaltefläche für spätere Straßentrasse 11 174 - Grundflächenzahl WH 8 19 254/1 253 7 70 157/1 0,35 II ho 159 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO; ausgenommen sind Schank- und Speisewirtschaften und alle Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO 2. Maß der baulichen Nutzung len Eu 2 157 Zahl der Vollgeschosse GFZ = Geschossflächenzahl Dachform/Dachneigung 1. Art der baulichen Nutzung II 3 153 1. Dächer/Dachgestaltung - Dachform: gleichschenkliges Satteldach (SD) und Walmdach (WD) Dachneigung: SD I+D 42° - 48° SD II 15° - 30° WD 15° - 30° - naturrote und braunrote Schuppendeckung - max. Dachüberstand bei gleichschenkligen Satteldächern: Traufe 0,5 m bis UK Sparren ohne Dachrinne, Ortgang 0,3 m bei Walmdächern: 0,7 m - Kniestöcke sind nur bei I+D mit SD zugelassen: Die Höhe zwischen Oberkante Rohdecke und Unterkante Sparren, gemessen an der Außenkante Mauerwerk, darf maximal 0,75 m betragen. - Dachaufbauten sind nur ab einer Dachneigung von 30° und in Form von Schleppgauben, Giebelgauben und Zwerchhäusern zulässig. Gesamtbreite der Dachaufbauten darf max. 1/3 der Gesamttrauflänge nicht überschreiten. Dachaufbauten müssen vom Ortgang mindestens 1,5m entfernt sein und mit allen Teilen mind. 0,5 m unterhalb der Firstlinie liegen. Zwerchhäuser dürfen max. 2 m vor die traufseitige Außenwand vortreten. - Dachflächenfenster und Dachaufbauten für Solarnutzung sind zulässig, wenn sie parallel zur Dachfläche ausgeführt sind. In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: Art der baulichen Nutzung Anzahl der Wohneinheiten GRZ = Grundflächenzahl Bauweise 2 2,50 1 714 Verfahren B - Örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO Füllschema der Nutzungsschablone: e ltrass Kana FW 8 3 2534 RRB Kapelle 151/1 4 A - Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB aben iesgr Federw 3.750 m² Ausgleichsräuml. Geltungs= bereich ca. 23.220 m² bedarf 7.007 m² 10 Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen - Pflanzung von Obstbäumen, Hochstamm, lokale Sorten - Zulassen von Sukzession zur Entwicklung eines Waldmantels mit Saumvegetation, hier keine Mahd - ein- bis zweischürige Mahd, inkl. Abtransport des Schnittguts - keine Lagerhaltung - Verbot von Düngung, Pestizid- und Herbizideinsatz - keine Einzäunung Ausgleichsflächendargebot Flur-Nr. 761 Teilfläche, Gmkg. Laub 7.007 m² Ausgleichsflächenbedarf 7.007 m² rechnerische Differenz 0 m² Maßzahlen sind in Metern angegeben Verbot der Ein- und Ausfahrt, weder Zu- noch Abgang Bestehende Gehölze (Standorte nicht eingemessen!) Sichtfeld von Bebauung, parkenden Fahrzeugen und Sicht behinderndem Bewuchs höher als 0,80 m freizuhalten BD 46 - Bodendenkmal Nr. BD 46 - Geltungsbereiche benachbarter Bebauungspläne Satzung Die Gemeinde Munningen erläßt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und des § 10 des Baugesetzbuches BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.06.2004 (BGBI.I S. 1359) und zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dez. 2008, der Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, des Art. 89 Abs. 1 Nr. 17 und des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der geltenden Fassung, des Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) in der gültigen Fassung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der geltenden Fassung den Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" als Satzung. NR. Änderungen / Ergänzungen Datum Name gepr.: Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" sind sämtliche rechtsverbindliche Festsetzungen von bisher bestehenden Bebauungsplänen, insbesonder des westlich angrenzenden Bebauungsplans "Eulenhof" oder Bauvorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufgehoben. §1 Für den Geltungsbereich des Baugebietes gilt der von Becker + Haindl, Klosterweg 6a, 86650 Wemding vom .................. ausgearbeitete Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" in der Fassung vom .................. und die auf diesem vermerkten Festsetzungen. §2 Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan besteht aus der Bebauungsplanzeichnung, den daneben vermerkten Festsetzungen, sowie der Begründung. Zum Bebauungsplan gehört der Ausgleichsbebauungsplan, gefertigt von Becker + Haindl, 86650 Wemding. §3 Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß §10 BauGB rechtsverbindlich. Gemeinde Munningen OT Laub Maßstab: 1 : 1.000 Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" gez.: se 29.05.2013, 30.07.2013, Projekt- NR.: 13_106 26.09.2013 Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten Klosterweg 6a, 86650 Wemding Tel 09092 1776 Fax 09092 1937 e-mail: [email protected]
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