Bebauungsplan Baderschlacht

108
104
Lageplan M 1:1.000
147
108/1
103
149
41
105
45
43
106
274
49 1031
150
107
47
107/1
2
52
58
54
56
1
WA
2 Wo
4
151
50
5
WA
0,35
0,5
E
SD I+D 42°-48°
SD II 15°-30°
WD
15°-30°
6
6
A
152
1
3 7
5
6,70
BD
46
8
fwe
156
154
g
5
WW
252
173
172
1
176
17
15
13
3
175
20
10
11
9
18
r
näcke
Breite
254
0,5
E
SD I+D 42°-48°
SD II 15°-30°
WD
15°-30°
2 Wo
E
14
12
10
14
2
Tiefbord
Pflaster
Tiefbord
242/22
4
Pfa
18
18
Baugrenze
6
8
Grundstück
21
Straße
Pflaster
19
242/10
Kapelle
13
151/1
17
54
56
151
FW
50
W
g
we
154
5
19
B
173
Acker
17
175
15
254/1
254
I
20
II
246
Freihaltefläche
Feldkreuz
mit Sitzbank
243
18
äcker
Breiten
16
178
14
12
179
180
aas
182
Art. 8 Abs. 2 DSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der
Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände
vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Zu verständigen ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten,
Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten,
Telefon (0 82 71) 81 57-0, Fax (0 82 71) 81 57-50, e-mail: [email protected]
oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
7. Fläche für die Wasserwirtschaft - Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
Ausgleichsfläche
Weitere Hinweise
- vorgeschlagene geplante Grundstücksgrenzen
- Öffentliche Grünflächen
- vorhandene Grundstücksgrenzen
WW
242/14
Bebauungsplangebiet
- Wiesenweg, Breite 2 m
- bestehende Gebäude
3
4
r-H
rre
Anpflanzung einer heimischen Baumart, Hochstamm, STU 16-18, mB
242/2
21
24
5
Anlage einer Streuobstwiese
Gepflanzte Gehölze sind dauerhaft zu pflegen, zu dulden und bei Abgang artgleich zu ersetzen.
Holzpflöcke zum Schutz der Ausgleichsfläche vor Befahren
9. Sonstige Darstellungen und Festsetzungen
8
244
242/17
242/4
9
242/18
10
242/19
Grenze
des räumlichen Geltungsbereiches
239
Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Anpflanzung einer Baum-/ Strauchhecke
- Acer campestre - Feld-Ahorn, vHei., 125-150
- Carpinus betulus - Hainbuche, vHei., 125-150
77 3Tr., 60-100
- Cornus mas - Kornelkirsche, 2
vStr.,
- Cornus sanguinea - Roter Hartriegel, vStr., 4Tr., 60-100
- Corylus avellana - Hasel, vStr., 4Tr., 60-100
- Ligustrum vulgare - Liguster, vStr., 6Tr., 60-100
- Sambucus nigra - Schwarzer Holunder, vStr., 2Tr., 60-100
- Viburnum lantana - Wolliger Schneeball, vStr., 4Tr., 60-100
- Viburnum opulus - Gewöhnlicher Schneeball, vStr., 4Tr., 60-100
7
12
19
242/3
2
242/11
14
ße
s-Stra
r-Haa
Pfarre
242/16
242/20
AUSGLEICHSFLÄCHE, FLUR-NR. 761, GMKG. LAUB
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
239
BEWERTUNG
II
Gebiet mit mittlerer Bedeutung
I
Gebiet mit geringer Bedeutung
EINGRIFFSERHEBLICHKEIT
B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- und
Nutzungsgrad
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Entwicklung eines Waldmantels mit Saumvegetation durch Sukzession
ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS
Eingriffsfläche
x
Faktor =
Bedarf Ausgleichsfläche
BI
18.830 m² x
0,35
=
6.591 m²
B II
640 m² x
0,65
=
416 m²
kein
Eingriff
3
- Parzellen - Nr.
tr.
s-S
16
6
aa
242/15
242/21
Pfa
18
23
242/22
242/12
238
Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan
"Baderschlacht"
242/1
2
Pfarr
Gemeinde Munningen - OT Laub
oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer
und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund
geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den
Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch die
Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
8. Grünordnung
252
ße
-Stra
er-H
241
- Fußweg
1
181
Bodendenkmäler
- Art. 8 Abs. 1 DSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Anfallendes nicht kontaminiertes Niederschlagswasser ist einem Regenrückhaltebecken
zuzuführen, dort zwischenzuspeichern und anschließend gedrosselt in den Vorfluter (bestehender
Graben) einzuleiten.
- Schmutzwasser ist der Kanalisation zuzuführen.
0
10,0
extensive Wiese
mit Obstbäumen
11
RRB
761
176
174
172
253
314
157/1
13
246/1
hof
len
156
Auffüllungen, Altablagerungen
Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen oder
Ähnliches angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das zuständige Landratsamt einzuschalten.
al
2
dm
1
Eu
159
Baugrund
- Es wird empfohlen vor der Durchführung von Baumaßnahmen objektbezogene Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen.
- Mülltonnenstandorte sind auf den Grundstücken vorzusehen.
an
242/9
152
153
157
Hertle, 1. Bürgermeister ...................................................
Immissionen
- Durch die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke ist zeitweilig mit Geruchs-,
Staub- und Lärmimmissionen zu rechnen; diese sind zu dulden.
2476. Abfallbeseitigung
242
Munningen, den ....................
Hinweise:
242/7
242/8
A
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht"
mit Ausgleichsbebauungsplan wurde am .................. gemäß § 10 Abs. 3, 2. Halbsatz BauGB
ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit rechtsverbindlich.
6. Baustoffe und Anstriche
Alle Gebäude sind mit Außenputz oder mit einer Holzfassade in hellem Farbton auszuführen. Auffallend
gemusterter Putz ist nicht zulässig. Baustoffe und Anstriche in grellen Farben bzw. mit glänzenden
Oberflächen sind an Gebäudeaußenflächen unzulässig.
- Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier: Verkehrsberuhigter Bereich
(Mischfläche), niveausgleich, eventuell durch Belagswechsel und Pflastersteinreihen in
unterschiedliche Bereiche unterteilt.
242/5
Hertle, 1. Bürgermeister ....................................................
5. Leitungen
Stromleitungen, Telekommunikationsleitungen, Niederspannungsleitungen und vergleichbare Leitungen
sind unterirdisch zu verlegen.
l
52
58
1
5
Ausgleichsfläche M 1:2.000
2534
242/6
15
3
e
ltrass
Kana
FW
4
274
Munningen, den 27.09.2013
Pflanzliste Obstgehölze
- Äpfel: Boskoop, Brettacher, Berlepsch, Glockenapfel, Gravensteiner, Jacob Lebel, Kaiser Wilhelm,
Landsberger
- Birnen: Clapps-Liebling, Bunte Juli-Birne, Gute Graue, Gelbmöstler, Schweizer Wasserbirne
- Zwetschgen: Deutsche Hauszwetschge, Wangenheims Frühzwetschge
- Kirschen: in Sorten
- Koniferen sind nicht zugelassen
5. Verkehrsflächen
242/4
te
Grundstück
Baugrenze
Pflaster
3
242/1
11
2
9
47
107/1
2
106
242/19
149
49 1031
150
107
242/17
Die Gemeinde Munningen hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.09.2013 den
Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" gemäß §10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen.
Je angefangene 300 m² Grundstück ist ein lokaler Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen, dauerhaft zu
unterhalten und bei Ausfall entsprechend zu ersetzen. Folgende Sorten sind zulässig:
7
45
43
24
5
105
147
108/1
tr.
12
ße
s-Stra
41
en
239
103
242/18
10
- offene Bauweise; zulässig sind nur Einzelhäuser
- Nebenanlagen (gemäß §9 Abs. 1 Nr. 4 und 19 BauGB) ohne Feuerstätte mit einer
Grundfläche bis zu 20 qm sind auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig,
jedoch nicht zwischen einer Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie; die Wandhöhe darf
maximal 2,2 m betragen.
5,00
Hertle, 1. Bürgermeister ....................................................
Abgrenzungen zur Straße hin sind zugelassen, max. Höhe 1,00 m.
- Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grenzgaragen sind
zugelassen.
242/3
Munningen, den 27.09.2013
4. Gestaltung der unbebauten Flächen, Einfriedungen
Die Grundstücke können durch Zäune (Zaunhöhe inkl. Sockel max. 1,20 m, Sockelhöhen bis 5 cm sind
erlaubt) abgegrenzt werden. Hinterpflanzung ist zulässig.
- Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
250
242/16
Bestand - Bewertung - Bilanz M 1:2.000
iesgrab
s-S
r-Haa
Federw
242/2
Bebauungsplan "Eulenhof"
242/20
Anzahl der Wohnungen je Gebäude:
- je Wohngebäude sind höchstens 2 Wohnungen zulässig.
4. Nebenanlagen
17
aa
16
1,00
242/21
14
Pfarre
4,70
242/11
6,70
5,00
r-H
242/15
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" wurde mit
Begründung gemäß §3 Abs. 2 BauGB vom 12.08.2013 bis 13.09.2013 öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung vom 01.08.2013
3. Sickerfähigkeit von Belägen
Beläge von Fußwegen, Stellplätzen und Garagenzufahrten sind in sickerfähigem Belag
auszubilden (z.B. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke, usw.)
3
rre
242/12
1,00
r=8,50
Auf der Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan
"Baderschlacht" idF vom 29.05.2013 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom 10.06.2013 bis zum 05.07.2013 statt und die Träger öffentlicher Belange
wurden gemäß § 4 BauGB beteiligt.
2. Gebäudeform
- Gebäude mit Satteldach (SD) müssen in der Hauptfirstrichtung längsrechteckig sein.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten die Abstandsflächenregelungen
des Art. 6 der Bayer. Bauordnung.
250
Höhenlage der baulichen Anlagen
Die Rohfußbodenhöhe des Erdgeschosses darf maximal 0,40 m über der festgelegten
Geländeoberfläche liegen. Als festgelegte Geländeoberfläche gilt die geplante oder tatsächliche
Fahrbahnoberkante, gemessen in der Mitte der straßenseitigen Grundstücksgrenze.
242/1
16
- Höhe der baulichen Anlagen:
Die Wandhöhe darf höchstens 6,60 m betragen (Wandhöhe gem. Art. 6 Abs.3 Satz 2 + 3 BayBO),
gemessen ab Rohfußboden EG (EFH). Die Wandhöhe ergibt sich aus dem Abstandsmaß von der
Oberkante Erdgeschossrohfußboden bis Schnittpunkt Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.
Abgrabungen sind nicht zulässig. Für Gebäude oder Gebäudeteile mit versetzten
Außenwandbauteilen ist die Wandhöhe für jedes Wandteil entsprechend zu ermitteln.
- Baugrenze, überbaubare Grundstücksfläche
15
5
242/14
23
183
Asphalt
Tiefbord
Pflaster
Tiefbord
241
ße
- Zahl der Vollgeschosse
Die Zahl der Vollgeschosse wird mit II als Höchstgrenze festgesetzt (siehe Festsetzung
Wandhöhe).
255
- Firstrichtung nach Planeinschrieb zwingend bzw. alternativ
1
182
Pfar
tra
as-S
a
H
r
Der Gemeinderat der Gemeinde Munningen hat in seiner Sitzung vom 29.05.2013 die
Aufstellung des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2013 ortsüblich bekannt gemacht.
Garagen/Stellplätze
- Garagen:
Bei Garagen ist die Dachform und Dachneigung nur gemäß der Dachgestaltung des Hauptdaches
zulässig.
- Stellplätze (Carports)
Bei Stellplätzen (Carports) muss die Dachgestaltung des Hauptdaches nicht übernommen werden. Es
sind auch Flachdächer zugelassen. Diese sollen begrünt werden.
- Je Wohngebäude sind 2, bei 2 Wohneinheiten pro Gebäude 3 Stellplätze nachzuweisen.
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung baulicher Anlagen
70
179
180
181
39
0,35
178
re
40
II
12
16
Systemquerschnitt
Erschließungsstraße M 1 : 250
77
WA
2 Wo
13
9
0,5
- Geschossflächenzahl
Freihaltefläche für
spätere Straßentrasse
11
174
- Grundflächenzahl
WH
8
19
254/1
253
7
70
157/1
0,35
II
ho
159
1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO; ausgenommen sind Schank- und
Speisewirtschaften und alle Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO
2. Maß der baulichen Nutzung
len
Eu
2
157
Zahl der Vollgeschosse
GFZ = Geschossflächenzahl
Dachform/Dachneigung
1. Art der baulichen Nutzung
II
3
153
1. Dächer/Dachgestaltung
- Dachform: gleichschenkliges Satteldach (SD) und Walmdach (WD)
Dachneigung: SD I+D 42° - 48°
SD II
15° - 30°
WD
15° - 30°
- naturrote und braunrote Schuppendeckung
- max. Dachüberstand
bei gleichschenkligen Satteldächern: Traufe 0,5 m bis UK Sparren ohne Dachrinne,
Ortgang 0,3 m
bei Walmdächern: 0,7 m
- Kniestöcke sind nur bei I+D mit SD zugelassen:
Die Höhe zwischen Oberkante Rohdecke und Unterkante Sparren, gemessen an der Außenkante
Mauerwerk, darf maximal 0,75 m betragen.
- Dachaufbauten sind nur ab einer Dachneigung von 30° und in Form von Schleppgauben, Giebelgauben
und Zwerchhäusern zulässig.
Gesamtbreite der Dachaufbauten darf max. 1/3 der Gesamttrauflänge nicht überschreiten.
Dachaufbauten müssen vom Ortgang mindestens 1,5m entfernt sein und mit allen Teilen mind. 0,5 m
unterhalb der Firstlinie liegen. Zwerchhäuser dürfen max. 2 m vor die traufseitige Außenwand vortreten.
- Dachflächenfenster und Dachaufbauten für Solarnutzung sind zulässig, wenn sie parallel zur
Dachfläche ausgeführt sind.
In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:
Art der baulichen Nutzung
Anzahl der Wohneinheiten
GRZ = Grundflächenzahl
Bauweise
2
2,50
1
714
Verfahren
B - Örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO
Füllschema der Nutzungsschablone:
e
ltrass
Kana
FW
8
3
2534
RRB
Kapelle
151/1
4
A - Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB
aben
iesgr
Federw
3.750 m²
Ausgleichsräuml. Geltungs=
bereich ca. 23.220 m² bedarf
7.007 m²
10
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen
- Pflanzung von Obstbäumen, Hochstamm, lokale Sorten
- Zulassen von Sukzession zur Entwicklung eines Waldmantels mit Saumvegetation, hier keine Mahd
- ein- bis zweischürige Mahd, inkl. Abtransport des Schnittguts
- keine Lagerhaltung
- Verbot von Düngung, Pestizid- und Herbizideinsatz
- keine Einzäunung
Ausgleichsflächendargebot
Flur-Nr. 761 Teilfläche, Gmkg. Laub
7.007 m²
Ausgleichsflächenbedarf
7.007 m²
rechnerische Differenz
0 m²
Maßzahlen sind in Metern angegeben
Verbot der Ein- und Ausfahrt, weder Zu- noch Abgang
Bestehende Gehölze (Standorte nicht eingemessen!)
Sichtfeld von Bebauung, parkenden Fahrzeugen und Sicht behinderndem
Bewuchs höher als 0,80 m freizuhalten
BD
46
- Bodendenkmal Nr. BD 46
- Geltungsbereiche benachbarter Bebauungspläne
Satzung
Die Gemeinde Munningen erläßt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und des § 10 des Baugesetzbuches BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.06.2004 (BGBI.I S. 1359) und zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dez. 2008, der Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, des Art. 89 Abs. 1 Nr. 17 und des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der geltenden Fassung, des Art. 3 des Bayerischen
Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) in der gültigen Fassung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern in der geltenden Fassung den Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan
"Baderschlacht" als Satzung.
NR.
Änderungen / Ergänzungen
Datum
Name gepr.:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" sind sämtliche
rechtsverbindliche Festsetzungen von bisher bestehenden Bebauungsplänen, insbesonder des westlich
angrenzenden Bebauungsplans "Eulenhof" oder Bauvorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufgehoben.
§1
Für den Geltungsbereich des Baugebietes gilt der von Becker + Haindl, Klosterweg 6a, 86650 Wemding
vom .................. ausgearbeitete Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" in der
Fassung vom .................. und die auf diesem vermerkten Festsetzungen.
§2
Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan besteht aus der Bebauungsplanzeichnung, den
daneben vermerkten Festsetzungen, sowie der Begründung. Zum Bebauungsplan gehört der
Ausgleichsbebauungsplan, gefertigt von Becker + Haindl, 86650 Wemding.
§3
Der Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht" wird mit der Bekanntmachung der
Genehmigung gemäß §10 BauGB rechtsverbindlich.
Gemeinde Munningen OT Laub
Maßstab:
1 : 1.000
Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan "Baderschlacht"
gez.: se
29.05.2013, 30.07.2013,
Projekt- NR.:
13_106
26.09.2013
Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten
Klosterweg 6a, 86650 Wemding Tel 09092 1776 Fax 09092 1937 e-mail: [email protected]