5/16 - Ladenburg

Stadt Ladenburg
TAD-Nr.
5/16
Niederschrift-Nr. 7/16
Beschluss
zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
am 27. Januar 2016
Betreff:
Bauanfrage; Errichtung eines Wohnhauses; Hinterer Rindweg; Flst. Nr. 662/5
Vorgänge:
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Anlagen:
Lagepläne, Bebauungsplanauszug, Luftbild, Grundriss
Verteiler:
1 x TV
Bearbeiter/-in: Frau Steidel
Sachverhalt:
Die Bauherren möchten auf ihrem Grundstück ein zweites Einfamilienwohnhaus errichten und im
Rahmen einer formlosen Bauanfrage abklären, ob die Stadt Ladenburg dem grundsätzlich zustimmt.
Beurteilung:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Weihergärten IIa“.
Auf dem Grundstück liegt ein großzügiges Baufenster, welches allerdings durch einen geringen
Teil des neuen Wohngebäudes im Süden überschritten werden würde. Somit ist für die Genehmigungsfähigkeit eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der
Baugrenze erforderlich.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer
offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
In der Umgebung erfolgten bereits Nachverdichtungen. Seitens der Verwaltung bestehen keine
Bedenken gegen die geplante Nachverdichtung.
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Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben grundsätzlich zu. Das Einvernehmen der
Stadt Ladenburg für die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im
Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2
BauGB wird erteilt.
Beschluss:
Der Technische Ausschuss stellt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 BauGB für
das Bauvorhaben und die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im
Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.