Aktenzeichen: 3 K 23/14 Waldshut-Tiengen, 05.04.2016 Amtsgericht Waldshut-Tiengen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, 15.06.2016 14:00 Uhr 26, Sitzungssaal Amtsgericht Waldshut-Tiengen Bismarckstraße 23 79761 Waldshut-Tiengen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Laufenburg Nr. 1860: 1/7 Miteigentumsanteil am Grundstück Flurstück Wirtschaftsart u. Lage 300/10 Gebäude- und Freifläche Anschrift Mozartstraße 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27 m² 2.144 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohneinheit. Zugeordnet sind Sondernutzungsrechte an Grundstücksfläche Nr. 4, Kfz-Stellplatz, Carport bzw. Garage Nr. G 5, Nr. S 5 und Nr. S 8. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaushälfte (ca. 116 m²) mit Sondernutzungsrecht an Gartenfläche und drei Stellplätzen; Verkehrswert: 212.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. - 2Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks (10.07.2014) aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden, die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten. Bzgl. der zulässigen Arten der Sicherheitsleistung wird auf § 69 ZVG verwiesen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG). Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise bedürfen öffentlich beglaubigter Form bzw. sind durch öffentliche Urkunden zu führen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Vollstreckungsgericht- Aktuelle Versteigerungstermine unter www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de unter „Aktuelles“. Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit. Das Verkehrswertgutachten kann nach telefonischer Voranmeldung (07751 881-0) auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden. <Termin.Stunde>
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