"Leitbild Integration"

Mitwirkende am Verfassen
des Leitbildes
· Caritasverband Hochrhein e.V.
· Landratsamt Waldshut
· Polizeipräsidium Freiburg –
Standort Waldshut-Tiengen
· Staatliches Schulamt Lörrach
· Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen
Handlungsfelder
Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751/86-4230
Fax 07751/86-4299
[email protected]
www.landkreis-waldshut.de
bleilundgrimm.de
© Rawpixel, iStock
· Kommunikation in der deutschen Sprache
· erfolgreiche Integration in Kindergarten und Schule
· gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und
Frauen
· Aufnahme- und Willkommenskultur
· interkulturelle Öffnung; Erlangung von
interkultureller Kompetenz
· Ausbildung und Erwerbstätigkeit
· Bekämpfung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus jeglicher Art
· Erschließung des Gesundheitswesens und der
Gesundheitsvorsorge
Leitbild
Inte gration
Integration kann dann
gelingen, wenn …
… Personen mit Migrationshintergrund sich darauf
einlassen, Teil unserer Gesellschaft zu werden, für
diese Mitverantwortung zu übernehmen und für
die Gemeinschaft einzutreten.
… eine aufnehmende Bevölkerung, die Diskriminierung nicht akzeptiert und Bedingungen schafft,
die es den Menschen ermöglicht im Landkreis
Waldshut „Fuß zu fassen“.
Leitbild Integration
Ziel dieses Leitbildes ist es, für alle Menschen,
unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen
Hintergrund, gleiche Chancen für ihre Beteiligung
am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben im Landkreis Waldshut zu
schaffen.
Die Beteiligten am
Integrationsprozess
· alle Menschen mit Migrationshintergrund
· öffentliche und private Einrichtungen (Vereine,
Schulen, Kirchen, Ämter etc.)
· die gesamte einheimische Bevölkerung als
aufnehmende Gesellschaft
Dies erfordert Offenheit bei allen Beteiligten,
Toleranz, Respekt und Anerkennung der unterschiedlichen Lebensweisen.
Wir wollen die Menschen mit ihren individuellen
Potenzialen aufnehmen – ihre Begabungen und
Fähigkeiten sollen für ihre weitere Entwicklung
unserer Gesellschaft anerkannt und gefördert
werden.
Das Fundament für Integration bildet für alle das
Grundgesetz:
· Anerkennung der Grund- und Menschenrechte
· Freiheitlich demokratische Grundordnung
· Rechtsstaatlichkeit
· Gewaltmonopol des Staates
· Achtung gegenüber Andersdenkenden,
Andersgläubigen oder Nichtgläubigen
· Unterscheidung zwischen Staat und Religion
· Gleichstellung von Mann und Frau
Integration wird im Alltag gelebt.
Diese Grundrechte sind unumstößlich.
Miteinander und nicht nebeneinander, in einem
gemeinsamen Verständnis von einer modernen,
pluralen und entwicklungsorientierten Gesellschaft. Bildung, Sprachfähigkeit und Arbeit sind
Grundlagen.
Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller
gesellschaftlichen Bereiche.
Integration findet vor Ort statt. Hier entscheidet
sich maßgeblich, ob die Integration von Menschen
mit Migrationshintergund gelingt. Bei allen
kommunalen Überlegungen sind Aspekte der
Integration zu berücksichtigen.
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