Information für Bietinteressenten zur Sicherheitsleistung Auf Antrag eines Beteiligten muss der Bieter sofort (nach Abgabe des Gebotes) eine Sicherheitsleistung erbringen, und zwar in der Regel in Höhe von 10% des festgelegten Verkehrswertes. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Leistung der Bietsicherheit kann bewirkt werden: - durch rechtzeitiges Überweisen auf das Konto der Gerichtskasse. Ein Nachweis, dass der Betrag der Gerichtskasse gutgeschrieben ist, muss im Versteigerungstermin vorliegen - die Überweisung sollte daher spätestens eine Woche vor dem Termin auf folgende Bankverbindung veranlasst werden: Empfänger: IBAN: BIC: Verwendungszweck: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt DE27 8100 0000 0081 0015 86 MARKDEF1810 95 / 4130 / 11115 – 1311 und das jeweilige Aktenzeichen - durch Bundesbank-, Landeszentralbank- und bankbezogene Verrechnungsschecks, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind oder - durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist.
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