Information für Bietinteressenten zur Sicherheitsleistung

Information für Bietinteressenten zur Sicherheitsleistung
Auf Antrag eines Beteiligten muss der Bieter sofort (nach Abgabe des Gebotes) eine
Sicherheitsleistung erbringen, und zwar in der Regel in Höhe von 10% des
festgelegten Verkehrswertes.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Leistung der Bietsicherheit kann bewirkt werden:
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durch rechtzeitiges Überweisen auf das Konto der Gerichtskasse.
Ein Nachweis, dass der Betrag der Gerichtskasse gutgeschrieben ist, muss im
Versteigerungstermin vorliegen - die Überweisung sollte daher spätestens
eine Woche vor dem Termin auf folgende Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
DE27 8100 0000 0081 0015 86
MARKDEF1810
95 / 4130 / 11115 – 1311
und das jeweilige Aktenzeichen
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durch Bundesbank-, Landeszentralbank- und bankbezogene
Verrechnungsschecks, die frühestens am dritten Werktag vor dem
Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies gilt nur, wenn sie von
einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von
Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt
und im Inland zahlbar sind oder
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durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft
eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften
berechtigten Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im
Inland zu erfüllen ist.