Resolution der Vollversammlung am 15. Juni 2016: Änderung AMA-Gütesiegelgesetz Um eine lückenlose Qualitätssicherung vom Produzenten bis zum Konsumenten beim AMA– Gütesiegel Verarbeitungsfleisch (zum Beispiel in der Wurst) gewährleisten zu können, sind die derzeit gültigen Kriterien zu ändern. In Wurst oder Leberkäse mit AMA-Gütesiegel kommt nicht nur Fleisch von Tieren, die das AMA Gütesiegel haben. Auch Tiere, die nicht AMAGütesiegel tauglich sind und auch aus nicht anerkannten Gütesiegelbetrieben stammen, werden hier verarbeitet. Somit wird das Vertrauen in das AMA-Gütezeichen gefährdet und der Konsument als wichtigster Partner von uns heimischen Bauern, bewusst von der Verarbeitungsindustrie und dem Handel getäuscht. Aus diesem Grunde fordert die Vollversammlung der LWK OÖ den Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter auf, er möge an die zuständigen Stellen der AMA den Auftrag erteilen, in Wurstwaren und dergleichen, die mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden, darf nur Fleisch von AMA-Gütesiegeltieren verarbeitet werden.
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