Änderung AMA

Resolution der Vollversammlung am 15. Juni 2016:
Änderung AMA-Gütesiegelgesetz
Um eine lückenlose Qualitätssicherung vom Produzenten bis zum Konsumenten beim AMA–
Gütesiegel Verarbeitungsfleisch (zum Beispiel in der Wurst) gewährleisten zu können, sind
die derzeit gültigen Kriterien zu ändern. In Wurst oder Leberkäse mit AMA-Gütesiegel kommt
nicht nur Fleisch von Tieren, die das AMA Gütesiegel haben. Auch Tiere, die nicht AMAGütesiegel tauglich sind und auch aus nicht anerkannten Gütesiegelbetrieben stammen,
werden hier verarbeitet. Somit wird das Vertrauen in das AMA-Gütezeichen gefährdet und
der Konsument als wichtigster Partner von uns heimischen Bauern, bewusst von der
Verarbeitungsindustrie und dem Handel getäuscht.
Aus diesem Grunde fordert die Vollversammlung der LWK OÖ den Landwirtschaftsminister
Andrä Rupprechter auf, er möge an die zuständigen Stellen der AMA den Auftrag erteilen, in
Wurstwaren und dergleichen, die mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden, darf nur
Fleisch von AMA-Gütesiegeltieren verarbeitet werden.