Referat 11/ 06.11.2016 A g r a r Mar k t A u s t r i a Kurzinformation LIZENZEN der gemeinsamen Marktorganisation Lizenzen sind aufgrund der gesetzlichen Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse. BIC Code: BAWAATWW Kto.-Nr. 92048070 BLZ.: Bestimmungen der Europäischen Union (EU) Unter den Bereich Vieh und Fleisch fallen die 60000 bei der österr. Postsparkasse) erforderlich für Einfuhren und Ausfuhren von Sektoren Rindfleisch, Schweinefleisch, Die im Rahmen der Lizenz geleistete Sicherheit bestimmten Erzeugnissen der einzelnen Sektoren Geflügelfleisch, Eier, Eieralbumin und Milchalbumin, wird, nachdem die Durchführung nachgewiesen der gemeinsamen Marktorganisation von bzw. nach Schaf- und Ziegenfleisch. Weiters gibt es noch den wurde, freigegeben. Der Nachweis erfolgt Drittländern, mit Ausnahme von eventuellen Bereich Milch und Milcherzeugnisse. grundsätzlich mit der Rückgabe der Lizenz an die Freimengen. Dieses System liefert der Europäischen Jedes Erzeugnis wird einer Zolltarifnummer (KNerteilende Stelle. Kommission für sensible Produkte kurzfristig die Code) zugeordnet. Je nach KN-Code gelten für die Im Rahmen der Ausfuhren wird ein zusätzlicher Daten der Warenbewegungen zwischen der EU und Lizenzen verschiedene Einund Nachweis in Form einer zollamtlichen Drittländern. Ausfuhrsonderregelungen, Sicherheitenbeträge, Ausfuhrbestätigung (Exemplar der Ein- bzw. Ausführer die in der EU ansässig sind Liegefristen, Freimengen und Laufzeiten. Ausfuhranmeldung) verlangt. können anhand der bei der Agrarmarkt Austria (AMA) Mit bestimmten Drittländern hat die EU Die Unterlagen sind der AMA grundsätzlich innerhalb aufgelegten Formblätter (AGRIM bzw. AGREX) bzw. Einfuhrkontingente unter Anwendung eines von 60 Tagen und bei Ausfuhrnachweisen innerhalb über die Internetapplikation eLizenzantrag mit begünstigten Zollsatzes eröffnet. Die Verwaltung der von 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der gleichzeitiger Hinterlegung einer entsprechenden Erzeugnismengen erfolgt entweder anhand betreffenden Lizenz vorzulegen. Bei (tlw.) Sicherheit einen Lizenzantrag einreichen. „besonderer“ Lizenzen (Zuteilungsverfahren) oder Nichtverwendung (unter 95% der erteilten Menge) Grundsätzlich – ausgenommen Produkte mit einer durch die Zollstellen (Windhundverfahren). bzw. Überschreitung der Fristen verfällt die sogenannten Liegefrist - werden ordnungsgemäß Die Sicherheit richtet sich grundsätzlich nach dem Sicherheit teilweise bzw. zur Gänze. gestellte Anträge, welche bis 13 Uhr eingehen, am KN-Code – festgelegter Betrag je Einheit - und dem Rechtsgrundlagen: selben Arbeitstag ausgestellt. Verfahren. Ergibt die Höhe der berechneten Lizenzen: Die Lizenz berechtigt und verpflichtet innerhalb der Sicherheit einen Betrag von bis zu 100 € ist die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 Gültigkeitsdauer das Erzeugnis einbzw. Lizenz von einer Sicherheitsleistung befreit. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 auszuführen. Die Lizenz ist der Ein- bzw. Sicherheiten unter 500 € können mittels Sicherheiten: Ausfuhrzollstelle vorzulegen und kann in jedem Zahlungsversprechen abgedeckt werden. Delegierte Verordnung (EU) 907/2014 Mitgliedstaat der EU verwendet werden. Sicherheiten ab 500 € sind in Form einer Bank- oder Durchführungsverordnung (EU) 908/2014 Der Bereich pflanzliche Erzeugnisse teilt sich in die Einzelbankgarantie zu hinterlegen oder durch Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 Sektoren Getreide, Reis, Zucker, Olivenöl und Bareinzahlung an die AMA zu leisten. BGBl. II Nr. 29/2008 Tafeloliven, Obst und Gemüse, sowie (Bankverbindung: IBAN: AT29 60000 00092048070, BGBl. II Nr. 36/2008 ........................................................................................................................................................................................................................ Auskünfte über Lizenzen: Agrarmarkt Austria - Referat 11 Dresdner Straße 70 1200 Wien e-mail: [email protected] Tel.: +43 (1) 331 51- DW 209, 206, 238, 312, 309 Fax: +43 (1) 331 51 - 303 www.ama.at Auskünfte über Zollkontingente: Zollamt Schärding Tel.:+43/50/233 735 Fax:+43/50/233 596 5057 oder für Zollkontingente und Zollplafonds 050 233 5965082 Auskünfte über Ausfuhrerstattungen: ZA Salzburg / Zahlstelle Ausfuhrerstattungen Aignerstraße 10 5026 Salzburg Tel. 050 / 233 566 Zentrale Auskunftsstelle Zoll: Zollamt Villach Ackerweg 19 9500 Villach Tel. 050 233 740 Fax: 050 233 5964053 e-mail: [email protected] Detailinformationen zu den einzelnen Sektoren der TARIC-Suche: und QUOTA-Abfrage: (Kontingente): http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consult ation.jsp?Lang=de& EU-AMTSBLATT: http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?ihmlang=de Marktorganisation unter www.ama.at
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