A) Erstellung eines 1-seitigen Kurzinformationsblattes

Referat 11/ 06.11.2016
A g r a r Mar k t A u s t r i a
Kurzinformation LIZENZEN der gemeinsamen Marktorganisation
Lizenzen
sind
aufgrund
der
gesetzlichen
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.
BIC Code: BAWAATWW Kto.-Nr. 92048070 BLZ.:
Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Unter den Bereich Vieh und Fleisch fallen die
60000 bei der österr. Postsparkasse)
erforderlich für Einfuhren und Ausfuhren von
Sektoren
Rindfleisch,
Schweinefleisch,
Die im Rahmen der Lizenz geleistete Sicherheit
bestimmten Erzeugnissen der einzelnen Sektoren
Geflügelfleisch, Eier, Eieralbumin und Milchalbumin,
wird, nachdem die Durchführung nachgewiesen
der gemeinsamen Marktorganisation von bzw. nach
Schaf- und Ziegenfleisch. Weiters gibt es noch den
wurde,
freigegeben.
Der
Nachweis
erfolgt
Drittländern, mit Ausnahme von eventuellen
Bereich Milch und Milcherzeugnisse.
grundsätzlich mit der Rückgabe der Lizenz an die
Freimengen. Dieses System liefert der Europäischen
Jedes Erzeugnis wird einer Zolltarifnummer (KNerteilende Stelle.
Kommission für sensible Produkte kurzfristig die
Code) zugeordnet. Je nach KN-Code gelten für die
Im Rahmen der Ausfuhren wird ein zusätzlicher
Daten der Warenbewegungen zwischen der EU und
Lizenzen
verschiedene
Einund
Nachweis
in
Form
einer
zollamtlichen
Drittländern.
Ausfuhrsonderregelungen,
Sicherheitenbeträge,
Ausfuhrbestätigung
(Exemplar
der
Ein- bzw. Ausführer die in der EU ansässig sind
Liegefristen, Freimengen und Laufzeiten.
Ausfuhranmeldung) verlangt.
können anhand der bei der Agrarmarkt Austria (AMA)
Mit
bestimmten
Drittländern
hat
die
EU
Die Unterlagen sind der AMA grundsätzlich innerhalb
aufgelegten Formblätter (AGRIM bzw. AGREX) bzw.
Einfuhrkontingente
unter
Anwendung
eines
von 60 Tagen und bei Ausfuhrnachweisen innerhalb
über die Internetapplikation eLizenzantrag mit
begünstigten Zollsatzes eröffnet. Die Verwaltung der
von 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der
gleichzeitiger Hinterlegung einer entsprechenden
Erzeugnismengen
erfolgt
entweder
anhand
betreffenden Lizenz vorzulegen. Bei (tlw.)
Sicherheit
einen
Lizenzantrag
einreichen.
„besonderer“ Lizenzen (Zuteilungsverfahren) oder
Nichtverwendung (unter 95% der erteilten Menge)
Grundsätzlich – ausgenommen Produkte mit einer
durch die Zollstellen (Windhundverfahren).
bzw. Überschreitung der Fristen verfällt die
sogenannten Liegefrist - werden ordnungsgemäß
Die Sicherheit richtet sich grundsätzlich nach dem
Sicherheit teilweise bzw. zur Gänze.
gestellte Anträge, welche bis 13 Uhr eingehen, am
KN-Code – festgelegter Betrag je Einheit - und dem
Rechtsgrundlagen:
selben Arbeitstag ausgestellt.
Verfahren. Ergibt die Höhe der berechneten
Lizenzen:
Die Lizenz berechtigt und verpflichtet innerhalb der
Sicherheit einen Betrag von bis zu 100 € ist die
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237
Gültigkeitsdauer
das
Erzeugnis
einbzw.
Lizenz von einer Sicherheitsleistung befreit.
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239
auszuführen. Die Lizenz ist der Ein- bzw.
Sicherheiten unter 500 € können mittels
Sicherheiten:
Ausfuhrzollstelle vorzulegen und kann in jedem
Zahlungsversprechen
abgedeckt
werden.
Delegierte Verordnung (EU) 907/2014
Mitgliedstaat der EU verwendet werden.
Sicherheiten ab 500 € sind in Form einer Bank- oder
Durchführungsverordnung (EU) 908/2014
Der Bereich pflanzliche Erzeugnisse teilt sich in die
Einzelbankgarantie zu hinterlegen oder durch
Verordnung (EG) Nr. 1301/2006
Sektoren Getreide, Reis, Zucker, Olivenöl und
Bareinzahlung
an
die
AMA
zu
leisten.
BGBl. II Nr. 29/2008
Tafeloliven,
Obst
und
Gemüse,
sowie
(Bankverbindung: IBAN: AT29 60000 00092048070,
BGBl. II Nr. 36/2008
........................................................................................................................................................................................................................
Auskünfte über Lizenzen:
Agrarmarkt Austria - Referat 11
Dresdner Straße 70
1200 Wien
e-mail: [email protected]
Tel.: +43 (1) 331 51- DW 209, 206, 238, 312, 309
Fax: +43 (1) 331 51 - 303
www.ama.at
Auskünfte über Zollkontingente:
Zollamt Schärding
Tel.:+43/50/233 735
Fax:+43/50/233 596 5057 oder für Zollkontingente und
Zollplafonds 050 233 5965082
Auskünfte über Ausfuhrerstattungen:
ZA Salzburg / Zahlstelle Ausfuhrerstattungen
Aignerstraße 10
5026 Salzburg
Tel. 050 / 233 566
Zentrale Auskunftsstelle Zoll:
Zollamt Villach
Ackerweg 19
9500 Villach
Tel. 050 233 740
Fax: 050 233 5964053
e-mail: [email protected]
Detailinformationen zu den einzelnen Sektoren der
TARIC-Suche: und QUOTA-Abfrage: (Kontingente):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consult
ation.jsp?Lang=de&
EU-AMTSBLATT:
http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?ihmlang=de
Marktorganisation unter www.ama.at