Infoletter Pflanzenschutz aktuell 8 14. Juni 2016 Allgemein Das feuchte Wetter der vergangenen Wochen hat in Kartoffeln und Getreide Pilzkrankheiten gefördert. Diese können aber wegen der nassen Felder kaum bekämpft werden. Immerhin wurden viele Schädlinge durch Regen abgewaschen oder durch Gegenspieler vernichtet. Kartoffeln: Krautfäule, Alternaria, Kartoffelkäfer Die Krautfäule kommt in allen Anbaugebieten vor. Aus dem Kanton Luzern gingen zwar bisher erst 3 Befallsmeldungen aus Ermensee, Baldegg und Kleinwangen ein. Wir gehen aber davon aus, dass weit mehr Befallsherde vorhanden sind. Aufgrund der lang anhaltenden Regenperiode ist die Situation prekär. Die nassen Bodenverhältnisse lassen keine Krautfäule mit Sporenrasen Behandlungen zu, selbst wenn Befall entdeckt wird. Leider bleibt die Witterung auch in den nächsten 14 Tagen wechselhaft und instabil, so dass die Infektionsgefahr weiterhin sehr hoch bleibt. PhytoPRE empfiehlt eine Behandlung mit einem teilsystemischen Produkt durchzuführen, sobald dies möglich ist. Sofern Streubefall festgestellt wird, diesen sofort durch eine Stoppspritzung in seiner Ausbreitung hindern, das heisst zwei Behandlungen innert fünf Tagen mit einem teilsystemischen Mittel (z.B. Revus, Valbon, usw.) in Mischung mit einem Alternaria alternata bildet im Gegensatz zu antisporulierenden, Sporen abtötenden Produkt wie Alternaria solani viele kleine Flecken. Leimay, Ranman Top, Mapro/Ibiza SC/Tisca/Zignal oder Electis durchführen. Bestände mit Krautfäule nicht mit systemischen Mitteln behandeln. Besonders in Frühkartoffeln nimmt die Dürrfleckenkrankheit (Alternariaarten) zu. Mit steigenden Temperaturen werden sie gefördert. Es ist zu empfehlen, Fungizide mit Wirkung gegen Alternaria zu wählen. Übersicht der Kartoffelfungizide siehe Broschüre „Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2016“ Seiten 14,15 oder Zielsortiment Seite 40-43. Eigelege des Kartoffelkäfers. Bitte Krautfäule-Herde weiterhin umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst oder direkt bei PhytoPRE (058 468 72 39) melden. Kartoffelkäfer und Larven Kartoffelkäfer sind je nach Parzelle unterschiedlich stark als Käfer, Eier und als kleine bis grosse Larven anzutreffen. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 30 % der Pflanzen mit Eigelegen und Larven oder 1-2 Herden pro Are. Ohne Sonderbewilligung sind im ÖLN die Mittel Nomolt, Rimon, Novodor (gegen junge Larven) und Audienz (Wirkung auf alle Larven und Adulte) bewilligt. Wenn die Behandlung etwas hinausgezögert wird, ist Audienz angezeigt. Ungräser - Resistent?? Mit dem Gelbwerden der Gerstengrannen oder dem Schieben der Ähren im Weizen fallen plötzlich Nester mit Windhalm oder Ackerfuchsschwanz auf. Falls Sie ein wirkungsvolles Herbizid eingesetzt haben und dennoch eines dieser Ungräser vorhanden ist, melden Sie uns solche Fälle. Diese Ungräser möchten wir gerne einem Resistenztest unterziehen. Ackerfuchsschwanz Blattläuse und viele Nützlinge Schlupfwespe schlüpft aus parasitierter Laus In Getreide findet man vor allem auf den Blättern viele Blattläuse. Die meisten sind aber von Schlupfwespen parasitiert und als hellbraune Mumien sichtbar. Viele andere Nützlinge wie Marienkäfer, Florfliegen, Schwebefliegen, Weichkäfer halten die Blattläuse in Schach. Deshalb ist ein restriktiver Einsatz von Insektiziden so wichtig und falls doch, dann nur mit selektiven Mitteln. Auch in Kartoffeln sind erste Blattläuse, aber auch Nützlinge, vorhanden. In Kartoffeln sind im ÖLN die Mittel Plenum und Teppeki ohne Sonderbewilligung erlaubt. In Getreide können Blattläuse nur mit einer Sonderbewilligung behandelt werden. Getreide: Fusarien und Geteidehähnchen Fungizide gegen Fusarien sind bis Ende Blüte bewilligt. In pfluglosen Spätsaaten nach Mais bzw. in späten Lagen sind Behandlungen mit Fungiziden gegen Fusarien noch möglich, weil das Risiko für Infektionen gemäss Fusaprog hoch ist und der Weizen noch nicht verblüht ist. Behandlungen gegen Getreidehähnchen mit Spinosadpräparaten sind bis 6 Wochen vor der Ernte möglich. Deshalb ist das Augenmerk auf Sommergetreide zu legen, das jetzt von Getreidehähnchen bevorzugt wird. Brachen, Weiden, Strassenränder: Jakobskreuzkraut vor dem Versamen ausreissen Pippau (oben) Habichtskraut (unten) Jakobskreuzkraut Das giftige Jakobskreuzkraut (nicht verwechseln mit Pippau oder Habichtskraut!) blüht wieder. Es kommt in lückigen Weiden, spät gemähten Wiesen, an Strassen- und Bahnböschungen, in Kiesund Lehmgruben, auf brachliegenden und naturnah begrünten Flächen von öffentlichen Anlagen, Industriegelände und Privatgärten und selten in Biodiversitätsförderflächen vor. Die Pflanze muss vor dem Versamen (mit Handschuhen!) ausgerissen oder zumindest geschnitten und entsorgt werden. Der Luzerner Regierungsrat hat die Pflanze als gefährlich taxiert und unterstützt die Entsorgung in der Landwirtschaft, indem den Landwirten die Entsorgungsgebühr bezahlt wird. Vignetten oder Güselsäcke können beim Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde für die Kreuzkrautentsorgung bezogen werden. Weitere Infos und Bilder siehe hier . BBZN Hohenrain, Spezialkulturen & Pflanzenschutz, Sennweidstrasse 35, 6276 Hohenrain, 2 Heinrich Hebeisen, 041 228 30 81, [email protected], www.bbzn.lu.ch & www.lawa.lu.ch
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