Pflanzenschutz-Spezial Haus- und Kleingarten

Pflanzenschutz-Spezial
Haus- und Kleingarten
Der Direktor der
Landwirtschaftskammer NRW
als Landesbeauftragter
Nr. 4 vom 13.04.2016
Blattläuse an Rosen
An Rosen treten bereits die ersten Blattläuse an den Triebspitzen, Knospen und jüngeren
Blättern auf. Die Blattläuse besaugen dort das Pflanzengewebe, wodurch sich die Blätter
kräuseln und Triebspitzen zum Teil verkümmern. Zudem scheiden die Blattläuse eine klebrige
Substanz (Honigtau) aus, auf der sich später zusätzlich schwarze Rußtaupilze ansiedeln
können.
Falls eine Bekämpfung der Blattläuse erforderlich ist, sollte man diese möglichst auf
mechanischem Wege durchführen, etwa indem man die Blattläuse mithilfe eines scharfen
Wasserstrahls von den Rosentrieben abspritzt.
Nur falls unbedingt notwendig, kommt notfalls auch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels
in Betracht. Um natürliche Gegenspieler von Blattläusen (z. B. Marienkäfer, Florfliegen,
Schwebfliegen oder räuberische Gallmücken) dabei aber nicht zu gefährden, sind
nützlingsschonende Mittel, wie etwa Celaflor Naturen Bio Schädlingsfrei Zierpflanzen
(Rapsöl) oder Neudosan Neu Blattlausfrei (Kali-Seife), stets zu bevorzugen.
Im Auftrag
gez. Andreas Vietmeier
Redaktion:
Ansprechpartner:
Pflanzenschutzdienst im Haus- und Kleingarten
Landwirtschaftskammer NRW, Bonn - Tel.: 0228 / 703-2101
Dienststelle Münster - Tel.: 0251 / 2376-0
(Die Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist prinzipiell nicht gestattet.
Im Einzelfall wird um Rücksprache gebeten.)
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