Pflanzenschutz-Spezial Haus- und Kleingarten Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter Nr. 4 vom 13.04.2016 Blattläuse an Rosen An Rosen treten bereits die ersten Blattläuse an den Triebspitzen, Knospen und jüngeren Blättern auf. Die Blattläuse besaugen dort das Pflanzengewebe, wodurch sich die Blätter kräuseln und Triebspitzen zum Teil verkümmern. Zudem scheiden die Blattläuse eine klebrige Substanz (Honigtau) aus, auf der sich später zusätzlich schwarze Rußtaupilze ansiedeln können. Falls eine Bekämpfung der Blattläuse erforderlich ist, sollte man diese möglichst auf mechanischem Wege durchführen, etwa indem man die Blattläuse mithilfe eines scharfen Wasserstrahls von den Rosentrieben abspritzt. Nur falls unbedingt notwendig, kommt notfalls auch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in Betracht. Um natürliche Gegenspieler von Blattläusen (z. B. Marienkäfer, Florfliegen, Schwebfliegen oder räuberische Gallmücken) dabei aber nicht zu gefährden, sind nützlingsschonende Mittel, wie etwa Celaflor Naturen Bio Schädlingsfrei Zierpflanzen (Rapsöl) oder Neudosan Neu Blattlausfrei (Kali-Seife), stets zu bevorzugen. Im Auftrag gez. Andreas Vietmeier Redaktion: Ansprechpartner: Pflanzenschutzdienst im Haus- und Kleingarten Landwirtschaftskammer NRW, Bonn - Tel.: 0228 / 703-2101 Dienststelle Münster - Tel.: 0251 / 2376-0 (Die Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist prinzipiell nicht gestattet. Im Einzelfall wird um Rücksprache gebeten.) www.landwirtschaftskammer.de
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