Titel E-Teaching: Urheberrecht in der Lehre (Juni 2016) Veranstalter Bonner Zentrum für Hochschullehre (BZH) Referent/in Prof. Dr. Michael Beurskens, Leiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Universität Bonn Termin 10.06.2016 (Fr) Uhrzeit 09:00-15:00 Uhr Ort Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, Besprechungsraum 1. OG, Adenauerallee 39-41 Akademische Lehreinheiten (AE) 5 Bestandteile Präsenz-Workshop (5 AE) Zielgruppe Lehrende aller Fachrichtungen Inhalt Das Urheberrecht wird in der modernen Hochschullehre als Hindernis und Herausforderung gesehen: Die Nutzung fremder Inhalte erfolgt oft ohne Prüfung der Zulässigkeit. Gleichzeitig wird auf die Lizenzierung selbst erstellter Inhalte kaum je ein Gedanke verschwendet. Im Rahmen der Veranstaltung sollen daher anhand konkreter Fallbeispiele wichtige Fragen geklärt werden: • Bei welchen Inhalten bestehen überhaupt Schutzrechte, die einer Nutzung entgegenstehen könnten? Muss ich alles neu formulieren / neu illustrieren? Was sind die Unterschiede zwischen Leistungsschutzrechten und Urheberrecht? • In welchem Umfang darf ich fremde Inhalte legal nutzen? Gelten für „geschlossene Benutzergruppen“ besondere Regeln? Muss eine Vergütung gezahlt werden – wenn ja, durch wen? • Entfällt der Verstoß, wenn ich Inhalte verändere, z.B. durch Farbfilter, Verkleinerung, Änderung der Schriftart etc.? Gelten verschiedene Anforderungen für die Lehre (Vorlesung/eLearning) und bei Forschungspräsentationen (Vortrag/Veröffentlichung), bei wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Quellen bzw. kommerziellen und nicht kommerziellen Werken? • Kann ich mich auf die Privatkopiefreiheit (§ 53 I UrhG) berufen? Können sich die Studierenden auf diese Privilegierung stützen? • Gelten für das wissenschaftliche Plagiat und das Urheberrecht die gleichen Anforderungen? Was setzt ein Zitat im Sinne von § 51 UrhG voraus? • Was erlaubt die Intranetschranke (§ 52a UrhG)? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um sich darauf zu berufen? Was gilt für „Reader“ auf Papier? • Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht? Was sind Abmahnungen? Mache ich mich strafbar? Wer zahlt etwaige Prozesskosten und Schadensersatzansprüche? • Wer haftet bei „User generated Content“ (Web 2.0), z.B. Verstöße in Wikis, Foren, Blogs, in Präsentationen/Videos von Studenten etc.? • Muss ich Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Studierende Inhalte illegal kopieren? Dürfen sie heimlich die Vorlesung mit Smartphone mitschneiden? • Was sind Lizenzen? Welche Lizenzen bieten sich für Lehrinhalte an? Was bedeutet „Creative Commons“? Darf ich CC-BY-SA-Inhalte in meinen Powerpoint-Präsentationen nutzen, ohne diese ihrerseits unter diese Lizenz zu stellen? • Kann/darf/soll ich öffentliche soziale Netzwerke (Youtube/Facebook/Google Plus etc.) nutzen? Die Veranstaltung ist auf eine aktive Zusammenarbeit ausgelegt. Daher werden im Vorfeld aktuelle Praxisfragen und Projekte der Teilnehmer/innen gesammelt und gemeinsam diskutiert. Max. Teilnehmerzahl Gebühren 12 Die Teilnahmegebühr wird für Lehrende der Universität Bonn durch das Projekt Gemeinsam für mehr Qualität in Studium und Lehre übernommen. Eine Materialkostenpauschale in Höhe von 5,00 € wird zu Beginn des Workshops eingesammelt. Zertifizierungsmöglichkeit E-Teaching-Zertifikat: Basismodul oder NRW-Zertifikat: Erweiterungsmodul Themenfeld Lehren und Lernen / Innovationen in Studium und Lehre Bemerkungen Anmeldung Für die Teilnahme ist ein aktiver Zugang des Hochschulrechenzentrums (HRZ-Account) erforderlich, da die Lernplattform eCampus der Universität für die Veranstaltung genutzt wird. http://www.bzh.unibonn.de/aufgabenfelder/qualifizierung/allgemeine-informationen Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Bonner Zentrum für Hochschullehre Qualifizierung Poppelsdorfer Allee 15, 53115 Bonn Tel.: +49 (0)228-73 1821, Fax +49 (0)228-73 603 22 [email protected]
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