E-Teaching: Urheberrecht in der Lehre - BZH

 Titel
E-Teaching: Urheberrecht in der Lehre (Juni 2016)
Veranstalter
Bonner Zentrum für Hochschullehre (BZH)
Referent/in
Prof. Dr. Michael Beurskens,
Leiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Universität Bonn
Termin
10.06.2016 (Fr)
Uhrzeit
09:00-15:00 Uhr
Ort
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, Besprechungsraum 1. OG,
Adenauerallee 39-41
Akademische
Lehreinheiten (AE)
5
Bestandteile
Präsenz-Workshop (5 AE)
Zielgruppe
Lehrende aller Fachrichtungen
Inhalt
Das Urheberrecht wird in der modernen Hochschullehre als Hindernis
und Herausforderung gesehen: Die Nutzung fremder Inhalte erfolgt oft
ohne Prüfung der Zulässigkeit. Gleichzeitig wird auf die Lizenzierung
selbst erstellter Inhalte kaum je ein Gedanke verschwendet. Im Rahmen der Veranstaltung sollen daher anhand konkreter Fallbeispiele
wichtige Fragen geklärt werden:
• Bei welchen Inhalten bestehen überhaupt Schutzrechte, die einer
Nutzung entgegenstehen könnten? Muss ich alles neu formulieren /
neu illustrieren? Was sind die Unterschiede zwischen Leistungsschutzrechten und Urheberrecht?
• In welchem Umfang darf ich fremde Inhalte legal nutzen? Gelten für
„geschlossene Benutzergruppen“ besondere Regeln? Muss eine
Vergütung gezahlt werden – wenn ja, durch wen?
• Entfällt der Verstoß, wenn ich Inhalte verändere, z.B. durch Farbfilter, Verkleinerung, Änderung der Schriftart etc.? Gelten
verschiedene Anforderungen für die Lehre (Vorlesung/eLearning)
und bei Forschungspräsentationen (Vortrag/Veröffentlichung), bei
wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Quellen bzw. kommerziellen und nicht kommerziellen Werken?
• Kann ich mich auf die Privatkopiefreiheit (§ 53 I UrhG) berufen?
Können sich die Studierenden auf diese Privilegierung stützen?
• Gelten für das wissenschaftliche Plagiat und das Urheberrecht die
gleichen Anforderungen? Was setzt ein Zitat im Sinne von § 51 UrhG
voraus?
• Was erlaubt die Intranetschranke (§ 52a UrhG)? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um sich darauf zu berufen? Was gilt für
„Reader“ auf Papier?
• Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht?
Was sind Abmahnungen? Mache ich mich strafbar? Wer zahlt etwaige Prozesskosten und Schadensersatzansprüche?
• Wer haftet bei „User generated Content“ (Web 2.0), z.B. Verstöße in
Wikis, Foren, Blogs, in Präsentationen/Videos von Studenten etc.?
• Muss ich Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Studierende Inhalte illegal kopieren? Dürfen sie heimlich die Vorlesung mit
Smartphone mitschneiden?
• Was sind Lizenzen? Welche Lizenzen bieten sich für Lehrinhalte an?
Was bedeutet „Creative Commons“? Darf ich CC-BY-SA-Inhalte in
meinen Powerpoint-Präsentationen nutzen, ohne diese ihrerseits
unter diese Lizenz zu stellen?
• Kann/darf/soll ich öffentliche soziale Netzwerke (Youtube/Facebook/Google Plus etc.) nutzen?
Die Veranstaltung ist auf eine aktive Zusammenarbeit ausgelegt. Daher
werden im Vorfeld aktuelle Praxisfragen und Projekte der
Teilnehmer/innen gesammelt und gemeinsam diskutiert.
Max.
Teilnehmerzahl
Gebühren
12
Die Teilnahmegebühr wird für Lehrende der Universität Bonn durch
das Projekt Gemeinsam für mehr Qualität in Studium und Lehre
übernommen.
Eine Materialkostenpauschale in Höhe von 5,00 € wird zu Beginn des
Workshops eingesammelt.
Zertifizierungsmöglichkeit
E-Teaching-Zertifikat: Basismodul oder
NRW-Zertifikat: Erweiterungsmodul
Themenfeld
Lehren und Lernen / Innovationen in Studium und Lehre
Bemerkungen
Anmeldung
Für die Teilnahme ist ein aktiver Zugang des Hochschulrechenzentrums (HRZ-Account) erforderlich, da die Lernplattform
eCampus der Universität für die Veranstaltung genutzt wird.
http://www.bzh.unibonn.de/aufgabenfelder/qualifizierung/allgemeine-informationen
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Bonner Zentrum für Hochschullehre
Qualifizierung
Poppelsdorfer Allee 15, 53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228-73 1821, Fax +49 (0)228-73 603 22
[email protected]