Wahlen des Fachschaftsrates für das WS 16/17 und SS 17

Universität Rostock Medizinische Fakultät · PF 100888 · 18055 Rostock
Fachschaftsrat Medizin &
Medizinische Biotechnologie
Heiner Kolp
- Wahlvorstand Schillingallee 70, 18057 Rostock
Telefon: +49 381 494-5082
Telefax: +49 381 494-5086
[email protected]
fachschaft-medizin-rostock.de
Rostock , 19.04.2016
Wahlen des Fachschaftsrates für das
WS 16/17 und SS 17
Liebe Studierende,
auch dieses Jahr finden wieder die Wahlen zum Fachschaftsrat für das Wintersemester 2015/16
und das Sommersemester 2016 statt! Jeder Studierende der Humanmedizin oder Medizinischen
Biotechnologie darf sich zur Wahl aufstellen lassen und darf wählen.
Die Bewerbung zur Wahl ist bis zum 01.05.2016 um 17 Uhr beim Wahlausschuss möglich. Am
02.05.2016 wird die Liste der Kandidierenden veröffentlicht. Widerspruch gegen diese Liste ist
innerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung beim Wahlvorstand in Schriftform möglich.
Die Wahl findet im Zeitraum vom 16.05.2016 8 Uhr bis zum 02.06.2015 17 Uhr statt. Danach
erfolgen innerhalb von fünf Tagen die Auszählung der Stimmen und schließlich der Aushang der
Ergebnisse, gegen welche innerhalb einer Woche Widerspruch beim Wahlvorstand in Schriftform
eingereicht werden kann.
Wahlorte:
o Mediathek Medizin montags bis freitags zu den Öffnungszeiten
o Beim Tag des Dialoges (18.05.2016 in der Schillingallee 70)
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Ergebnisse veröffentlicht.
Heiner Kolp
- Wahlvorstand –
Universität Rostock. Medizinische Fakultät. Fachschaftsrat Medizin . Schillingallee 70 . D 18057 Rostock
fachschaft-medizin-rostock.de
Fachschaftsrahmenordnung
der Studierendenschaft
der Universität Rostock
vom 19. November 2014
§ 10
Wahlen
(1) Der Fachschaftsrat wird jährlich in der Vorlesungszeit von den Mitgliedern der Fachschaft
nach den Grundsätzen der Personenwahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder einer Fachschaft. Die
Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahlperiode beträgt in der Regel zwölf Monate und dauert
maximal bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Fachschaftsrates. Die Konstituierung
muss spätestens bis zum 14. Monat nach Beginn der Amtszeit des alten Fachschaftsrates
erfolgt sein. Näheres folgt aus Anlage 2.
(2) Gibt sich eine Fachschaft keine Fachschaftswahlordnung, so richtet sich die
Durchführung der Wahlen nach dieser Bestimmung und der Anlage 2.
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