Universität Rostock Medizinische Fakultät · PF 100888 · 18055 Rostock Fachschaftsrat Medizin & Medizinische Biotechnologie Heiner Kolp - Wahlvorstand Schillingallee 70, 18057 Rostock Telefon: +49 381 494-5082 Telefax: +49 381 494-5086 [email protected] fachschaft-medizin-rostock.de Rostock , 19.04.2016 Wahlen des Fachschaftsrates für das WS 16/17 und SS 17 Liebe Studierende, auch dieses Jahr finden wieder die Wahlen zum Fachschaftsrat für das Wintersemester 2015/16 und das Sommersemester 2016 statt! Jeder Studierende der Humanmedizin oder Medizinischen Biotechnologie darf sich zur Wahl aufstellen lassen und darf wählen. Die Bewerbung zur Wahl ist bis zum 01.05.2016 um 17 Uhr beim Wahlausschuss möglich. Am 02.05.2016 wird die Liste der Kandidierenden veröffentlicht. Widerspruch gegen diese Liste ist innerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung beim Wahlvorstand in Schriftform möglich. Die Wahl findet im Zeitraum vom 16.05.2016 8 Uhr bis zum 02.06.2015 17 Uhr statt. Danach erfolgen innerhalb von fünf Tagen die Auszählung der Stimmen und schließlich der Aushang der Ergebnisse, gegen welche innerhalb einer Woche Widerspruch beim Wahlvorstand in Schriftform eingereicht werden kann. Wahlorte: o Mediathek Medizin montags bis freitags zu den Öffnungszeiten o Beim Tag des Dialoges (18.05.2016 in der Schillingallee 70) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Ergebnisse veröffentlicht. Heiner Kolp - Wahlvorstand – Universität Rostock. Medizinische Fakultät. Fachschaftsrat Medizin . Schillingallee 70 . D 18057 Rostock fachschaft-medizin-rostock.de Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock vom 19. November 2014 § 10 Wahlen (1) Der Fachschaftsrat wird jährlich in der Vorlesungszeit von den Mitgliedern der Fachschaft nach den Grundsätzen der Personenwahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder einer Fachschaft. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahlperiode beträgt in der Regel zwölf Monate und dauert maximal bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Fachschaftsrates. Die Konstituierung muss spätestens bis zum 14. Monat nach Beginn der Amtszeit des alten Fachschaftsrates erfolgt sein. Näheres folgt aus Anlage 2. (2) Gibt sich eine Fachschaft keine Fachschaftswahlordnung, so richtet sich die Durchführung der Wahlen nach dieser Bestimmung und der Anlage 2. Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc