Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 1 14.05 Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vor wenigen Tagen hat der sogenannte Pensionsgipfel getagt. Eines der eher dürftigen Ergebnisse dieses Gipfeltreffens war die Erkenntnis, dass man nicht möchte, dass Menschen, die ohnehin nur eine kleine Pension haben, mit Erreichen ihres Pensionsantrittsalters – Frauen: 60, Männer: 65 – in Zukunft zu ihrer kleinen Pension etwas dazuverdienen. Deshalb beabsichtigt man, wie man den Medien entnehmen konnte, eine in etwa 50prozentige Reduzierung dessen, was man dazuverdienen möchte. Hat zum Beispiel jemand eine Pension von 2 500 €, und er möchte sich nebenbei ungefähr 1 500 € dazuverdienen, dann wären das 4 000 €, ausbezahlt sollen aber nur 3 250 € werden. Das sehen wir als massiv ungerechtfertigt an. Es hat auch bereits massive Proteste seitens der Vertreter des Seniorenrats, des Seniorenrings, des Pensionistenverbandes, des Seniorenbundes gegeben. Wir stellen daher folgenden Antrag: Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension unter Berücksichtigung der ASVG-Höchstpension Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden, wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zielsetzung dafür ist, dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension überschreiten, sollen aber einen Beitrag leisten.“ Version vom 14. Juni 2016, 11:12 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 2 ***** Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch diese eigentlich soziale Maßnahme Luxuspensionisten daran nicht zusätzlich zu ihrem ohnehin schon hohen Pensionseinkommen noch bereichern. (Beifall bei der FPÖ.) Weiters haben wir in Erfahrung gebracht, dass ungefähr ein Viertel – und da bin ich beim Antrag der Kollegin Dietrich – der Österreicherinnen und Österreicher, auch bei den Pensionisten, gar nicht weiß, wie derzeit eigentlich der Umfang ihres 13. und 14. Gehalts rechtlich geregelt ist. Es hat dazu eine Umfrage der Gewerkschaft der Privatangestellten gegeben, und diese Umfrage hat gezeigt, dass die Menschen glauben, dass 13. und 14. Gehalt in Österreich eine gesetzlich geregelte Selbstverständlichkeit seien. Tatsache ist aber, dass 13. und 14. Gehalt eigentlich nicht rechtlich geregelt, sondern nur Bestandteile der Kollektivverträge sind. Die Umfrage, die Kollege Katzian in Auftrag gegeben hat, hat auch gezeigt, dass die Menschen Angst haben, dass 13. und 14. Gehalt irgendwann einmal in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnten. Wir wollen das eigentlich nicht, weil wir der Meinung sind, dass 13. und 14. Gehalt viele Steuerungseffekte in Österreich haben; auch die Wirtschaft ist zum Beispiel mit der derzeitigen Regelung, dass einmal vierteljährlich, einmal halbjährlich ausgezahlt wird, nicht einverstanden. Viele Branchen sollen zum Beispiel im Juni, Juli, August dieses halbe Gehalt, also im Wesentlichen ein ganzes Gehalt, dazuzahlen; und dadurch sind Firmen massiven Belastungen ausgesetzt. Wir stellen daher folgenden Antrag: Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts für alle unselbständig Beschäftigten im österreichischen Arbeitsrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig soll gesetzlich verankert Version vom 14. Juni 2016, 11:12 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 3 werden, dass das 13. und 14. Monatsgehalt quartalsmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt wird.“ ***** Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.) 14.09 Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung. Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension unter Berücksichtigung der ASVGHöchstpension eingebracht in der 117.Sitzung des Nationalrates am 16.03.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 947/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting (1042 d.B.) Aufgrund der gegenwärtigen Regelungen sind Bezieher einer Altersperson(Frauen ab dem 60. Lebensjahr, Männer ab dem 65.Lebensjahr) weiter in der gesetzlichen Pensionsversicherung pflichtversichert, wenn sie in ihrer Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies hindert viele ASVG-Versicherte, in ihrer Pension einer weiteren Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Es muss aber im Interesse der Arbeitswelt und auch der Wirtschaft sein, dass Personen, die ihre Erfahrungen aus dem Berufsleben weiter einsetzen wollen bzw. die sich zu ihren kleinen und mittleren Pensionen etwas dazu verdienen müssen, einen Anreiz im Pensionsversicherungssystem erhalten. Gleichzeitig kommen durch diese zusätzliche Erwerbstätigkeit über Steuern und sonstige Abgaben Einnahmen für das Sozialsystem herein. Um aber auszuschließen, dass Bezieher von Mehrfach- und Luxuspensionen von einer solchen Regelung privilegiert werden, sollte eine Deckelung dieser Regelung mit der ASVG-Höchstpension eingezogen werden. Erreichen Pensionisten diese ASVGHöchstpension und erhalten sie darüber hinaus Mehrfach- und Luxuspensionen aus Version vom 14. Juni 2016, 11:12 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 4 dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, dann sollten sie dafür einen entsprechenden Beitrag leisten. Mit dieser Regelung verhindert man eine zusätzliche Privilegierung für einen „geschützten Bereich“, der ohnehin pensionsrechtlich über Gebühr ausgestattet ist. Würde man eine solche Differenzierung nicht vornehmen, dann würden bestehende Privilegien zementiert und neue geschaffen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden, wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zielsetzung dafür ist, dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension überschreiten, sollen aber einen Beitrag leisten.“ ***** Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung eingebracht in der 117.Sitzung des Nationalrates am 16.03.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1360/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Möglichkeit zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension für Pensionisten" (1045 d.B.) Um ein liebgewordenes Privileg bangt ein Viertel der Österreicher: Sie fürchten, dass das Urlaubsgeld in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnte, wie aus einer IFES-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) hervorgeht. Version vom 14. Juni 2016, 11:12 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 5 "13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen", sagt GPA-Vorsitzende Wolfgang Katzian. Laut der Umfrage glauben 47 Prozent der Befragten, dass die Urlaubs-und Weihnachtsgelder gesetzlich verankert sind. Das sind sie aber nicht, sie stehen in den Kollektivverträgen, was nur 46 Prozent wussten. Auch wenn 25 Prozent die Abschaffung der Sonderzahlung für wahrscheinlich halten, sehen im Umkehrschluss 74 Prozent das 13. und 14. Gehalt dauerhaft gesichert. Die Umfrage wurde zum zweiten Mal nach 2008 durchgeführt. Der Vergleich zeigt, dass nun 36 Prozent die Sonderzahlungen für tägliche Ausgaben brauchen, 2008 waren es 32 Prozent. Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und Kontoüberziehungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub. Ein Viertel der Umfrageteilnehmer wusste übrigens nicht, wie die Sonderzahlungen berechnet werden. 99 Prozent vertrauen aber sowieso ihrem Arbeitgeber, sie gehen davon aus, dass korrekt abgerechnet wird. 94 Prozent wollen so wie bisher die Auszahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt. Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der Steuervorteile beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in der Umfrage abgelehnt. Das wäre eine Steuerreform "von der linken in die rechte Hosentasche", sagte Katzian. (Kurier vom 02.06.2014) Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts für alle unselbständig Beschäftigten im österreichischen Arbeitsrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig soll gesetzlich verankert werden, dass der 13. und 14.Monatsgehalt quartalsmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt wird.“ ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte. Version vom 14. Juni 2016, 11:12 nach § 52(2) GOG autorisiert
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