Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ)

Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 1
14.05
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Bundesminister! Vor wenigen Tagen hat der sogenannte Pensionsgipfel getagt.
Eines der eher dürftigen Ergebnisse dieses Gipfeltreffens war die Erkenntnis, dass
man nicht möchte, dass Menschen, die ohnehin nur eine kleine Pension haben, mit
Erreichen ihres Pensionsantrittsalters – Frauen: 60, Männer: 65 – in Zukunft zu ihrer
kleinen Pension etwas dazuverdienen.
Deshalb beabsichtigt man, wie man den Medien entnehmen konnte, eine in etwa 50prozentige Reduzierung dessen, was man dazuverdienen möchte. Hat zum Beispiel
jemand eine Pension von 2 500 €, und er möchte sich nebenbei ungefähr 1 500 €
dazuverdienen, dann wären das 4 000 €, ausbezahlt sollen aber nur 3 250 € werden.
Das sehen wir als massiv ungerechtfertigt an. Es hat auch bereits massive Proteste
seitens der Vertreter des Seniorenrats, des Seniorenrings, des Pensionistenverbandes,
des Seniorenbundes gegeben.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von
Erwerbstätigkeit in der Pension unter Berücksichtigung der ASVG-Höchstpension
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf
zuzuleiten, der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden,
wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zielsetzung dafür ist,
dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer
Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und
halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension überschreiten, sollen aber
einen Beitrag leisten.“
Version vom 14. Juni 2016, 11:12
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 2
*****
Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch diese eigentlich soziale Maßnahme
Luxuspensionisten daran nicht zusätzlich zu ihrem ohnehin schon hohen
Pensionseinkommen noch bereichern. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters haben wir in Erfahrung gebracht, dass ungefähr ein Viertel – und da bin ich
beim Antrag der Kollegin Dietrich – der Österreicherinnen und Österreicher, auch bei
den Pensionisten, gar nicht weiß, wie derzeit eigentlich der Umfang ihres 13. und
14. Gehalts rechtlich geregelt ist. Es hat dazu eine Umfrage der Gewerkschaft der
Privatangestellten gegeben, und diese Umfrage hat gezeigt, dass die Menschen
glauben, dass 13. und 14. Gehalt in Österreich eine gesetzlich geregelte
Selbstverständlichkeit seien. Tatsache ist aber, dass 13. und 14. Gehalt eigentlich nicht
rechtlich geregelt, sondern nur Bestandteile der Kollektivverträge sind.
Die Umfrage, die Kollege Katzian in Auftrag gegeben hat, hat auch gezeigt, dass die
Menschen Angst haben, dass 13. und 14. Gehalt irgendwann einmal in den nächsten
fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnten.
Wir wollen das eigentlich nicht, weil wir der Meinung sind, dass 13. und 14. Gehalt
viele Steuerungseffekte in Österreich haben; auch die Wirtschaft ist zum Beispiel mit
der derzeitigen Regelung, dass einmal vierteljährlich, einmal halbjährlich ausgezahlt
wird, nicht einverstanden. Viele Branchen sollen zum Beispiel im Juni, Juli, August
dieses halbe Gehalt, also im Wesentlichen ein ganzes Gehalt, dazuzahlen; und
dadurch sind Firmen massiven Belastungen ausgesetzt.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche
Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer
quartalsmäßigen Anweisung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf
zuzuleiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden
Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts für alle unselbständig Beschäftigten im
österreichischen Arbeitsrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig soll gesetzlich verankert
Version vom 14. Juni 2016, 11:12
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 3
werden, dass das 13. und 14. Monatsgehalt quartalsmäßig an die Beschäftigten
ausgezahlt wird.“
*****
Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend
unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter
betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension unter Berücksichtigung der ASVGHöchstpension
eingebracht in der 117.Sitzung des Nationalrates am 16.03.2016 im Zuge der Debatte
über den Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 947/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und
Kollegen betreffend verpflichtendes und tatsächliches Pensionssplitting (1042 d.B.)
Aufgrund der gegenwärtigen Regelungen sind Bezieher einer Altersperson(Frauen ab
dem 60. Lebensjahr, Männer ab dem 65.Lebensjahr) weiter in der gesetzlichen
Pensionsversicherung pflichtversichert, wenn sie in ihrer Pension einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies hindert viele ASVG-Versicherte, in ihrer Pension
einer weiteren Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Es muss aber im Interesse der
Arbeitswelt und auch der Wirtschaft sein, dass Personen, die ihre Erfahrungen aus
dem Berufsleben weiter einsetzen wollen bzw. die sich zu ihren kleinen und mittleren
Pensionen etwas dazu verdienen müssen, einen Anreiz im
Pensionsversicherungssystem erhalten. Gleichzeitig kommen durch diese zusätzliche
Erwerbstätigkeit über Steuern und sonstige Abgaben Einnahmen für das Sozialsystem
herein.
Um aber auszuschließen, dass Bezieher von Mehrfach- und Luxuspensionen von einer
solchen Regelung privilegiert werden, sollte eine Deckelung dieser Regelung mit der
ASVG-Höchstpension eingezogen werden. Erreichen Pensionisten diese ASVGHöchstpension und erhalten sie darüber hinaus Mehrfach- und Luxuspensionen aus
Version vom 14. Juni 2016, 11:12
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 4
dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, dann sollten sie dafür einen
entsprechenden Beitrag leisten. Mit dieser Regelung verhindert man eine zusätzliche
Privilegierung für einen „geschützten Bereich“, der ohnehin pensionsrechtlich über
Gebühr ausgestattet ist. Würde man eine solche Differenzierung nicht vornehmen,
dann würden bestehende Privilegien zementiert und neue geschaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf
zuzuleiten, der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden,
wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zielsetzung dafür ist,
dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer
Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und
halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension überschreiten, sollen aber
einen Beitrag leisten.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter
betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts
inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung
eingebracht in der 117.Sitzung des Nationalrates am 16.03.2016 im Zuge der Debatte
über den Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1360/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und
Kollegen betreffend "Möglichkeit zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14.
Monatspension für Pensionisten" (1045 d.B.)
Um ein liebgewordenes Privileg bangt ein Viertel der Österreicher: Sie fürchten, dass
das Urlaubsgeld in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnte, wie
aus einer IFES-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp)
hervorgeht.
Version vom 14. Juni 2016, 11:12
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 5
"13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen", sagt GPA-Vorsitzende Wolfgang
Katzian. Laut der Umfrage glauben 47 Prozent der Befragten, dass die Urlaubs-und
Weihnachtsgelder gesetzlich verankert sind. Das sind sie aber nicht, sie stehen in den
Kollektivverträgen, was nur 46 Prozent wussten. Auch wenn 25 Prozent die
Abschaffung der Sonderzahlung für wahrscheinlich halten, sehen im Umkehrschluss
74 Prozent das 13. und 14. Gehalt dauerhaft gesichert.
Die Umfrage wurde zum zweiten Mal nach 2008 durchgeführt. Der Vergleich zeigt,
dass nun 36 Prozent die Sonderzahlungen für tägliche Ausgaben brauchen, 2008
waren es 32 Prozent. Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge
oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und
Kontoüberziehungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub.
Ein Viertel der Umfrageteilnehmer wusste übrigens nicht, wie die Sonderzahlungen
berechnet werden. 99 Prozent vertrauen aber sowieso ihrem Arbeitgeber, sie gehen
davon aus, dass korrekt abgerechnet wird. 94 Prozent wollen so wie bisher die
Auszahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche
Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt.
Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der Steuervorteile
beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in der Umfrage abgelehnt. Das wäre eine
Steuerreform "von der linken in die rechte Hosentasche", sagte Katzian. (Kurier vom
02.06.2014)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf
zuzuleiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden
Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts für alle unselbständig Beschäftigten im
österreichischen Arbeitsrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig soll gesetzlich verankert
werden, dass der 13. und 14.Monatsgehalt quartalsmäßig an die Beschäftigten
ausgezahlt wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. –
Bitte.
Version vom 14. Juni 2016, 11:12
nach § 52(2) GOG autorisiert