Einsichtnahme in die Seminararbeiten für den Schwerpunkt Die Seminararbeiten können vom 08.08. bis zum 26.08.2016 zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs eingesehen werden Für die Einsichtnahme werden Termine vergeben. Für die Seminararbeit ist eine Einsichtnahmezeit von 40 min. festgesetzt. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt AUSSCHLIESSLICH unter [email protected] um einen Termin zu vereinbaren. Frist für die Terminvereinbarung gilt die Frist vom: 01.08. bis 03.08.2016 Für die Einsichtnahme ist der Personalausweis mitzubringen. Es dürfen handschriftliche Notizen gemacht werden. Kopien, Abschriften und das Fotografieren der Akte ist nicht erlaubt. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, anderen Personen Einblick in die Akte zu gewähren. Die Remonstrationsfrist beginnt am Tag nach der Einsichtnahme und beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 3 SchwPO). Für das Einhalten der Frist ist der Einwurf der Remonstration im Briefkasten der Fakultät (außen am Gebäude des Savignyhauses, Universitätsstraße 6) am letzten Tag der Frist genügend. Die Remonstration ist an den Vorsitzenden des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses (Studiendekan) zu richten.
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