Einsichtnahme in die Seminararbeiten für den

Einsichtnahme in die Seminararbeiten für den
Schwerpunkt
Die Seminararbeiten können vom
08.08. bis zum 26.08.2016
zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs eingesehen werden
Für die Einsichtnahme werden Termine vergeben. Für die Seminararbeit ist
eine Einsichtnahmezeit von 40 min. festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt AUSSCHLIESSLICH unter
[email protected]
um einen Termin zu vereinbaren. Frist für die Terminvereinbarung gilt die Frist
vom:
01.08. bis 03.08.2016
Für die Einsichtnahme ist der Personalausweis mitzubringen.
Es dürfen handschriftliche Notizen gemacht werden. Kopien, Abschriften und
das Fotografieren der Akte ist nicht erlaubt.
Es ist ebenfalls nicht erlaubt, anderen Personen Einblick in die Akte zu
gewähren.
Die Remonstrationsfrist beginnt am Tag nach der Einsichtnahme und beträgt
einen Monat (§ 7 Abs. 3 SchwPO).
Für das Einhalten der Frist ist der Einwurf der Remonstration im Briefkasten der
Fakultät (außen am Gebäude des Savignyhauses, Universitätsstraße 6) am
letzten Tag der Frist genügend.
Die Remonstration ist an den Vorsitzenden des
Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses (Studiendekan) zu richten.