EU unterzeichnet Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU unterzeichnet Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ländern des
Südlichen Afrika
Brüssel, 10. Juni 2016
Dieses entwicklungsorientierte Abkommen ist das erste derartige Abkommen mit einer
afrikanischen Region, die eine regionale Wirtschaftsintegration betreibt.
Die Europäische Union und sechs Länder der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)
unterzeichneten heute ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Dieses ist das erste derartige
Abkommen zwischen der EU und einer afrikanischen Region, die eine wirtschaftliche Integration
anstrebt. Die Unterzeichnung fand in Kasane, Botswana statt.
Im Namen der EU wurde das Abkommen von der Handelskommissarin Cecilia Malmström
unterzeichnet. Kommissarin Malmström bemerkte dazu: „Der Handel fördert Wirtschaftswachstum
und nachhaltige Entwicklung. Er ist auch ein wichtiger Faktor für die Integration der Regionen und für
engere Beziehungen zwischen Ländern. Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das wir heute
unterzeichnen, möchten wir unsere Handelsbeziehungen mit unseren Partnern im Südlichen Afrika auf
gemeinsam vereinbarte, stabile Regeln gründen. Der Handel hat dazu beigetragen, dass im Laufe der
Jahre Millionen von Menschen aus der Armut herausgefunden haben. Durch Abkommen wie dieses
schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass dieser Prozess weitergehen kann.“
Der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu: „Für
die neue globale Entwicklungsagenda im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung kommt es
entscheidend darauf an, das wirtschaftliche Potenzial des Privatsektors voll auszuschöpfen und den
Handel weiter zu stärken. Das heutige Abkommen kann uns beim Erschließen dieses Potenzials helfen.“
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika
und Swasiland – d. h. der sogenannten WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen
Afrika (SADC) – ist ein entwicklungsorientiertes Freihandelsabkommen. Zusätzlich zu diesem
Abkommen könnten in Kürze weitere regionale Abkommen mit Westafrika und der Ostafrikanischen
Gemeinschaft unterzeichnet werden. In ihrer Rede bei der heutigen feierlichen Unterzeichnung in
Botswana ging Kommissarin Malmström auf die Vorzüge des Abkommens ein, dessen Wortlaut hier
eingesehen werden kann.
Das WPA berücksichtigt den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Partner. Es garantiert
Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Swasiland einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum
europäischen Markt. Auch für Südafrika werden die Marktzugangsmöglichkeiten über das bestehende
bilaterale Abkommen hinaus erweitert. Das heute unterzeichnete Abkommen bringt überdies für
Hersteller aus Ländern des Südlichen Afrika mehr Flexibilität, da die Bestandteile der Waren aus
verschiedenen Ländern stammen können, ohne dass dies ihren freien Zugang zum EU-Markt gefährdet.
Außerdem ist darin eine Reihe von Schutzmaßnahmen etwa für im Entstehen begriffene, anfällige
Industriezweige oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vorgesehen.
Die Länder des Südlichen Afrika werden in einem asymmetrischen Prozess nach und nach eine
Teilöffnung ihrer Märkte für Ausfuhren aus der EU vornehmen. Bei der Diversifizierung ihrer
Volkswirtschaften und der Verbreiterung der Produktion der Nationen des Südlichen Afrika spielen die
Einfuhren bestimmter Waren, etwa Teile für industrielle Ausrüstung, Saatgut und Maschinen, eine
wichtige Rolle. Die Einfuhrzölle auf viele dieser sogenannten Intermediärprodukte werden beträchtlich
gesenkt, so dass die entsprechenden Waren für Unternehmer im Südlichen Afrika leichter erhältlich
sind.
Was speziell den südafrikanischen Markt betrifft, so wurden den Herstellern traditioneller
Qualitätsprodukte von Weltruf aus der EU – z. B. Weinen und Lebensmitteln – besondere Vorteile
gewährt, da sie nun in Südafrika das ausschließliche Recht zur Verwendung ihrer traditionellen Namen
oder „geographischen Angaben“ haben. Dementsprechend sind von nun an auf dem EU-Markt mehrere
geographische Angaben aus Südafrika geschützt, etwa verschiedene südafrikanische Weine wie
Stellenbosch und Paarl sowie Roibuschtee und andere Produkte.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich alle Parteien, im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung zu handeln; dies schließt auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards ein. Mit
dem WPA wird auch ein Konsultationsverfahren für umwelt- oder arbeitsrechtliche Fragen eingerichtet
und eine umfassende Liste von Bereichen festgelegt, in denen die Partner zur Förderung der
nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten werden. Der Zivilgesellschaft kommt bei der
Überwachung der Auswirkungen des Abkommens eine besondere Rolle zu. Darüber hinaus sind in
einem ausführlichen Kapitel über die Entwicklungszusammenarbeit handelsbezogene Bereiche
festgelegt, in denen eine finanzielle Unterstützung durch die EU möglich wäre.
Das WPA begründet gemeinsame Institutionen zur Förderung des Dialogs sowie einer unkomplizierten
Abwicklung von Handelsangelegenheiten und zur Überwachung der Auswirkungen des
Handelsabkommens. Die EU wird sich mit ihren Partnern aus der SADC und in Zusammenarbeit mit
regionalen und nationalen Organisationen aus der Entwicklungszusammenarbeit um eine reibungslose
Durchführung des Abkommens bemühen.
Der EU-Ministerrat beschloss am 1. Juni, die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
zu genehmigen. Nach der Unterzeichnung wird das Abkommen nun dem Europäischen Parlament zur
Zustimmung und den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie den Ländern des Südlichen Afrika zur Ratifizierung
nach ihren einzelstaatlichen Verfahren vorgelegt.
Hintergrund
Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind ein wesentlicher Pfeiler des Cotonou
Abkommens zwischen den AKP-Staaten und der EU.
Der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) gehören sechs der
15 SADC-Mitglieder, nämlich Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Südafrika, an.
Angola hat Beobachterstatus und kann dem Abkommen in der Zukunft beitreten.
Die EU ist der größte Handelspartner der WPA-Gruppe der SADC. Im Jahr 2015 führte die EU Waren im
Wert von fast 32 Mrd. EUR aus der Region ein, hauptsächlich Mineralien und Metalle. Die Ausfuhren der
EU, vor allem technische Investitionsgüter sowie Erzeugnisse der Automobil- und der chemischen
Industrie, beliefen sich auf annähernd denselben Wert.
Weitere Informationen
Wortlaut des Abkommens
Hintergrundinformationen: das WPA mit der SADC
Rede von Kommissarin Cecilia Malmström bei der feierlichen Unterzeichnung
Handelsbeziehungen der EU mit der WPA-Gruppe der SADC
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Stand der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
IP/16/2154
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