Europäische Kommission - Pressemitteilung EU unterzeichnet Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ländern des Südlichen Afrika Brüssel, 10. Juni 2016 Dieses entwicklungsorientierte Abkommen ist das erste derartige Abkommen mit einer afrikanischen Region, die eine regionale Wirtschaftsintegration betreibt. Die Europäische Union und sechs Länder der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) unterzeichneten heute ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Dieses ist das erste derartige Abkommen zwischen der EU und einer afrikanischen Region, die eine wirtschaftliche Integration anstrebt. Die Unterzeichnung fand in Kasane, Botswana statt. Im Namen der EU wurde das Abkommen von der Handelskommissarin Cecilia Malmström unterzeichnet. Kommissarin Malmström bemerkte dazu: „Der Handel fördert Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung. Er ist auch ein wichtiger Faktor für die Integration der Regionen und für engere Beziehungen zwischen Ländern. Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das wir heute unterzeichnen, möchten wir unsere Handelsbeziehungen mit unseren Partnern im Südlichen Afrika auf gemeinsam vereinbarte, stabile Regeln gründen. Der Handel hat dazu beigetragen, dass im Laufe der Jahre Millionen von Menschen aus der Armut herausgefunden haben. Durch Abkommen wie dieses schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass dieser Prozess weitergehen kann.“ Der Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu: „Für die neue globale Entwicklungsagenda im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung kommt es entscheidend darauf an, das wirtschaftliche Potenzial des Privatsektors voll auszuschöpfen und den Handel weiter zu stärken. Das heutige Abkommen kann uns beim Erschließen dieses Potenzials helfen.“ Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland – d. h. der sogenannten WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) – ist ein entwicklungsorientiertes Freihandelsabkommen. Zusätzlich zu diesem Abkommen könnten in Kürze weitere regionale Abkommen mit Westafrika und der Ostafrikanischen Gemeinschaft unterzeichnet werden. In ihrer Rede bei der heutigen feierlichen Unterzeichnung in Botswana ging Kommissarin Malmström auf die Vorzüge des Abkommens ein, dessen Wortlaut hier eingesehen werden kann. Das WPA berücksichtigt den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Partner. Es garantiert Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Swasiland einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Auch für Südafrika werden die Marktzugangsmöglichkeiten über das bestehende bilaterale Abkommen hinaus erweitert. Das heute unterzeichnete Abkommen bringt überdies für Hersteller aus Ländern des Südlichen Afrika mehr Flexibilität, da die Bestandteile der Waren aus verschiedenen Ländern stammen können, ohne dass dies ihren freien Zugang zum EU-Markt gefährdet. Außerdem ist darin eine Reihe von Schutzmaßnahmen etwa für im Entstehen begriffene, anfällige Industriezweige oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vorgesehen. Die Länder des Südlichen Afrika werden in einem asymmetrischen Prozess nach und nach eine Teilöffnung ihrer Märkte für Ausfuhren aus der EU vornehmen. Bei der Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften und der Verbreiterung der Produktion der Nationen des Südlichen Afrika spielen die Einfuhren bestimmter Waren, etwa Teile für industrielle Ausrüstung, Saatgut und Maschinen, eine wichtige Rolle. Die Einfuhrzölle auf viele dieser sogenannten Intermediärprodukte werden beträchtlich gesenkt, so dass die entsprechenden Waren für Unternehmer im Südlichen Afrika leichter erhältlich sind. Was speziell den südafrikanischen Markt betrifft, so wurden den Herstellern traditioneller Qualitätsprodukte von Weltruf aus der EU – z. B. Weinen und Lebensmitteln – besondere Vorteile gewährt, da sie nun in Südafrika das ausschließliche Recht zur Verwendung ihrer traditionellen Namen oder „geographischen Angaben“ haben. Dementsprechend sind von nun an auf dem EU-Markt mehrere geographische Angaben aus Südafrika geschützt, etwa verschiedene südafrikanische Weine wie Stellenbosch und Paarl sowie Roibuschtee und andere Produkte. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichten sich alle Parteien, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu handeln; dies schließt auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards ein. Mit dem WPA wird auch ein Konsultationsverfahren für umwelt- oder arbeitsrechtliche Fragen eingerichtet und eine umfassende Liste von Bereichen festgelegt, in denen die Partner zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten werden. Der Zivilgesellschaft kommt bei der Überwachung der Auswirkungen des Abkommens eine besondere Rolle zu. Darüber hinaus sind in einem ausführlichen Kapitel über die Entwicklungszusammenarbeit handelsbezogene Bereiche festgelegt, in denen eine finanzielle Unterstützung durch die EU möglich wäre. Das WPA begründet gemeinsame Institutionen zur Förderung des Dialogs sowie einer unkomplizierten Abwicklung von Handelsangelegenheiten und zur Überwachung der Auswirkungen des Handelsabkommens. Die EU wird sich mit ihren Partnern aus der SADC und in Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Organisationen aus der Entwicklungszusammenarbeit um eine reibungslose Durchführung des Abkommens bemühen. Der EU-Ministerrat beschloss am 1. Juni, die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zu genehmigen. Nach der Unterzeichnung wird das Abkommen nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung und den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie den Ländern des Südlichen Afrika zur Ratifizierung nach ihren einzelstaatlichen Verfahren vorgelegt. Hintergrund Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind ein wesentlicher Pfeiler des Cotonou Abkommens zwischen den AKP-Staaten und der EU. Der WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) gehören sechs der 15 SADC-Mitglieder, nämlich Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Südafrika, an. Angola hat Beobachterstatus und kann dem Abkommen in der Zukunft beitreten. Die EU ist der größte Handelspartner der WPA-Gruppe der SADC. Im Jahr 2015 führte die EU Waren im Wert von fast 32 Mrd. EUR aus der Region ein, hauptsächlich Mineralien und Metalle. Die Ausfuhren der EU, vor allem technische Investitionsgüter sowie Erzeugnisse der Automobil- und der chemischen Industrie, beliefen sich auf annähernd denselben Wert. Weitere Informationen Wortlaut des Abkommens Hintergrundinformationen: das WPA mit der SADC Rede von Kommissarin Cecilia Malmström bei der feierlichen Unterzeichnung Handelsbeziehungen der EU mit der WPA-Gruppe der SADC Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Stand der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen IP/16/2154 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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