Merkblatt: Arbeitsaufnahme für Wissenschaftler, Gastwissenschaftler

Stand: März 2016
Merkblatt:
Arbeitsaufnahme für Wissenschaftler,
Gastwissenschaftler, wissenschaftliche
Mitarbeiter und Stipendiaten
(Aufenthalt über 90 Tage/ Halbjahr)
Allgemeines,
Es können ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland beantragen:
Wissenschaftler, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen Wissenschaftsorganisationen oder
einer deutschen öffentlichen Stelle vermittelt werden und in diesem Zusammenhang in Deutschland ein
Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, Gastwissenschaftler (in der Regel mit ergänzendem Arbeitsoder Werkvertrag),
Ingenieure und Techniker als technische Mitarbeiter im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers,
Lehrpersonen und wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Einladung einer Hochschule oder einer mit
staatlichen Mitteln unterstützten Forschungseinrichtung tätig werden und Studenten (Stipendiaten), die für ihr
Studium in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten.
Ein Familiennachzug von Ehepartnern und/oder minderjährigen Kindern ist möglich, wenn ausreichender
Wohnraum und zusätzliche finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie nachgewiesen werden.
Bei Antragstellung vorzulegende Unterlagen:
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Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(der Pass muss nach Ablauf des durch die Botschaft ausgestellten Visums mindestens noch 3 Monate
gültig sein).
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2 Antragsformulare (vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt)
*Antragsformulare für einen langfristigen Aufenthalt verwenden – keine Anträge für Schengenvisa!
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2 identische aktuelle Passbilder (lose beigefügt).
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Qualifikationsnachweise, z.B. Diplome, Zeugnisse, Studienbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen
etc. (Original mit zwei Kopien und Übersetzung). *Offizielles Übersetzungsbüro in Kuba: ESTI
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Einladung/ Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (Original und zwei Kopien)
Mit genauen Angaben zu:
-Art der wissenschaftlichen Tätigkeit,
-zu besetzende Stelle,
-Dauer des Aufenthalts,
-Finanzierung des Aufenthalts,
-Höhe des Gehalts (falls zutreffend),
-Höhe des Stipendiums und aus welchen Mitteln dieses Stipendium gewährt wird (falls zutreffend),
-einladende Institution.
•
Nachweis über ausreichenden Krankversicherungsschutz, sofern aus dem Arbeitsvertrag nicht
hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird (2 Kopien).
Bei einer abhängigen Beschäftigung greift in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht des Arbeitsgebers. Aus den ggf.
vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland
abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.
Grundsätzlich gilt
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Merkblätter und Antragsformulare stellt die Botschaft kostenlos zur Verfügung.
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Die Visumgebühr beträgt 60,- Euro und ist bei Antragstellung bar in konvertiblen kubanischen Pesos
(CUC) zu entrichten. Sie ändert sich daher je nach Wechselkurs. 50 und 100 CUC Scheine werden nicht
akzeptiert.
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Eine Antragstellung ist frühestens 3 Monate vor der geplanten Reise möglich.
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Termine für die Beantragung eines Visums können nur auf unserer Webseite vereinbart werden:
www.havanna.diplo.de.
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Jeder Antragsteller muss persönlich in der Botschaft vorsprechen.
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Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen.
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Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern.
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Die Vorlage gefälschter Unterlagen sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages.
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Unterlagen aus Deutschland sind in jedem Fall direkt an den Antragsteller zu schicken und von diesem bei
Antragstellung vorzulegen. Bitte keine Unterlagen - weder per Fax, E-Mail oder Post – an die
Botschaft senden.
Auskünfte unter Tel.: (+53-7) 833 31 88
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
E-Mail: [email protected]