Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Kommission stellt
Aktionsplan für Integration und Reform der „ Blue-Card''-Regelung für
hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern vor
Straßburg, 7. Juni 2016
Heute stellt die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem die Mitgliedstaaten
bei der Integration von Drittstaatsangehörigen und ihres wirtschaftlichen und sozialen
Beitrags in die EU unterstützt werden sollen.
Heute stellt die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem die Mitgliedstaaten bei der
Integration von Drittstaatsangehörigen und der wirtschaftliche und soziale Beitrag von Migranten und
Flüchtlingen in der EU unterstützt werden sollen. Gleichzeitig stellt sie einen Vorschlag zur Reform der
Vorschriften über die Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Arbeitsmigranten vor, mit dem die
Wirtschaft in ihren Bemühungen um die Anwerbung von Talenten aus aller Welt unterstützt werden
soll. Mit diesen Initiativen kommt die Kommission einer Ankündigung von Kommissionspräsident
Juncker nach, die die Migrationsproblematik in seinen politischen Leitlinien zu einer Priorität für die
neue Kommission erklärt hatte.
Hierzu Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft: „Wenn wir die
Migration langfristig in den Griff bekommen wollen, müssen wir im Interesse aller jetzt mit diesen
Investitionen beginnen. Die frühe und wirksame Integration von Drittstaatsangehörigen ist eine
entscheidende Voraussetzung für einen positiven Beitrag der Migranten zu unserer Wirtschaft und für
den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Außerdem wollen wir, dass es künftig leichter wird, auf Mängel
im Arbeitskräfteangebot oder auf Qualifikationslücken zu reagieren. Die überarbeitete Blue-CardRegelung wird es für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige einfacher und attraktiver machen, in der
EU zu arbeiten und zum Wachstum unserer Wirtschaft beizutragen.“
Ein EU-Aktionsplan für Integration
Der heute vorgestellte Aktionsplan enthält gemeinsame politische Rahmenvorgaben und einen Katalog
von Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Ausweitung ihrer
Integrationspolitik gegenüber Drittstaatsangehörigen unterstützt werden sollen. Die Mitgliedstaaten
sind sowohl auf der nationalen als auch auf der regionalen und kommunalen Ebene die
Hauptbetroffenen, wenn es um Integration geht. Zu ihrer Unterstützung bei dieser Aufgabe werden im
Aktionsplan konkrete politische, operative und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Für den künftigen Wohlstand und den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften ist es wichtig,
dass Drittstaatsangehörige in ihren Aufnahmeländern einen Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft
leisten können. Eine von der Kommission heute veröffentlichte Studie bestätigt, dass gut und rasch
integrierte Drittstaatsangehörige zu leistungsfähigeren Arbeitsmärkten, zur Bewältigung der
demographischen Herausforderungen und zu größerer Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte
beitragen können. Die Kosten der Nicht-Integration drohen eindeutig höher auszufallen als die Kosten
der Integrationspolitik.
Trotz aller Bemühungen der Mitgliedstaaten sehen sich Migranten und anerkannte Flüchtlinge aus
Drittstaaten, die sich legal in der EU aufhalten, weiterhin einem erhöhten Armuts- und
Ausgrenzungsrisiko gegenüber
Die Integrationspolitik liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, aber viele von ihnen
sehen sich derzeit ähnlichen Herausforderungen gegenüber, so dass die EU mit struktureller und
finanzieller Unterstützung sinnvoll beitragen kann.
Im Aktionsplan werden Maßnahmen in folgenden Schlüsselbereichen anvisiert:
Integrationsmaßnahmen vor der Ab- und Anreise insbesondere für Personen, die eindeutig Anspruch
auf internationalen Schutz haben und neu angesiedelt werden sollen, allgemeine Bildung,
Beschäftigung und berufliche Bildung, Zugang zu Grundversorgungsleistungen, sowie aktive Mitwirkung
und soziale Inklusion. Auch für den Einsatz der für die Förderung einzelstaatlicher
Integrationsmaßnahmen vorgesehenen EU-Fonds wird ein strategischeres und koordinierteres
Vorgehen vorgeschlagen.
Auf der Grundlage der neuen europäischen Kompetenzagenda wird die Kommission auch die
Integration in den Arbeitsmarkt mit unterschiedlichen Instrumenten zur Weiterqualifizierung von
Migranten und zur Anerkennung ihrer bestehenden Qualifikationen unterstützen.
Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Drittstaatsangehörigen sollten nicht zu Lasten von
Maßnahmen für andere gefährdete oder benachteiligte Gruppen oder Minderheiten gehen.
Zuwanderungsanreize für hoch qualifizierte Migranten: Neufassung der Richtlinie über die
„Blaue Karte EU“:
Die bisherige, aus dem Jahr 2009 stammende Regelung hat sich als unzureichend erwiesen und wurde
weniger in Anspruch genommen als erwartet. Restriktive Zulassungsbedingungen und das gleichzeitige
Weiterbestehen paralleler Vorschriften, Bedingungen und Verfahren auf nationaler Ebene sind ein
Grund für die mangelnde Inanspruchnahme der „Blauen Karte". Nur 31 % der hoch qualifizierten
Zuwanderer in die OECD-Länder entschieden sich für die EU. Viele qualifizierte Arbeitnehmer wählen
folglich andere Zielländer, die wirtschaftlich mit der EU konkurrieren.
Mit dem heutigen Vorschlag wird die bestehende Regelung umgestaltet, damit es für die EU leichter
wird, hoch qualifizierte Drittstaatsangehörige zur Zuwanderung und zum Verbleib zu bewegen, da
aufgrund der demografischen Entwicklung auch bei einer mit besseren Qualifikationen ausgestatteten
EU-Erwerbsbevölkerung – wozu die Agenda für neue Kompetenzen betragen soll – weiterhin Bedarf an
der Anwerbung zusätzlicher Talente besteht.
- Mit dem neuen Vorschlag soll eine EU-weite Regelung geschaffen werden, die parallele
einzelstaatliche Regelungen, soweit sie Arbeitsplätze mit hohem Anforderungsprofil betreffen,
ersetzt, um für Bewerber wie Arbeitgeber größere Klarheit zu schaffen, der Regelung mehr
Sichtbarkeit zu verleihen und sie wettbewerbsfähiger zu machen.
- Ferner werden die Verfahren für einen Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der EU vereinfacht,
und auch kurzfristige Geschäftsreisen ins europäische Ausland für einen Zeitraum von bis zu
90 Tagen sollen für Drittstaatsangehörige, die eine „Blaue Karte EU“ beantragt haben, erleichtert
werden.
- Mittels einer flexiblen Spanne, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die betreffende Schwelle an die
Besonderheiten ihrer Arbeitsmärkte anpassen können, wird die Gehaltsgrenze für die anvisierten
Beschäftigungskategorien abgesenkt. Außerdem werden die Zulassungsbedingungen besser auf
junge Hochschulabsolventen und Fachkräfte aus Branchen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht,
zugeschnitten.
- Gemäß der neuen Regelung sollten auch hoch qualifizierte Personen, die internationalen Schutz
genießen, die „Blaue Karte“ beantragen können.
- Mit dem Vorschlag werden zudem die Rechte der Inhaber von „ Blauen Karten“ (rascherer Zugang
zu einem langfristigen Aufenthaltstitel, unmittelbarer und flexiblerer Arbeitsmarktzugang) und ihrer
Familienangehörigen (gleichzeitige Einreise) verbessert, so dass die EU für hoch qualifizierte
Arbeitskräfte, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist, attraktiver werden dürfte.
Durch die Einstellung zusätzlicher hoch qualifizierter Arbeitskräfte im Rahmen der neuen Regelung soll
auch ein jährlicher wirtschaftlicher Zugewinn zwischen 1,4 Mrd. EUR und 6,2 Mrd. EUR bewirkt werden.
Die Mitgliedstaaten würden, wie im EU-Vertrag vorgesehen, weiterhin selbst entscheiden, wie vielen
Drittstaatsangehörigen sie die Arbeitssuche in ihrem Hoheitsgebiet gestatten. Sie können auch einen
Arbeitsmarkttest durchführen, falls der Arbeitsmarkt auf nationaler oder regionaler Ebene unter
schwerwiegenden Störungen wie einer hohen Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsfeldern oder
Branchen leidet.
Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark beteiligen sich nicht an der Annahme dieser Richtlinie.
Letztere ist für diese Länder somit weder bindend noch anwendbar.
Hintergrund
Aktionsplan zur Integration von Drittstaatlern: Auch wenn in erster Linie die Mitgliedstaaten für
die Integration von Zuwanderern zuständig sind, hat die EU Maßnahmen ergriffen, um die
Mitgliedstaaten bei der Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen. Dazu
zählen auch der gezielte Einsatz von Fördermitteln und anderen Instrumenten zur Förderung des
sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts über Mitgliedstaaten hinweg. Der heutige Aktionsplan ist
Teil eines Maßnahmenkatalogs, den die Kommission in ihrer Migrationsagenda und in ihrer Mitteilung
vom 6. April 2016 angekündigt hat.
Neufassung der Richtlinie über die „Blaue Karte EU“ : Im April 2014 hatte Jean-Claude Juncker
während des Europawahlkampfs einen Fünf-Punkte-Plan zur Migration vorgestellt. Darin rief er Europa
auf, die Frage der legalen Zuwanderung mit größerer politischer Entschlossenheit anzugehen. In seinen
politischen Leitlinien hatte Präsident Juncker angekündigt, eine neue europäische Politik der legalen
Zuwanderung voranbringen, um den Fachkräftemangel in bestimmten Bereichen zu beheben und
Talente anzuwerben, um die demographischen Herausforderungen in der Europäischen Union besser zu
bewältigen. Dabei sollte auch die „ Blue Card"-Richtlinie einer Überprüfung unterzogen werden.
In bestimmten Wirtschaftszweigen sieht sich die EU bereits jetzt einem erheblichen strukturellen
Fachkräftemangel gegenüber, der sich schädlich auf Wachstum, Produktivität und Innovation in der EU
auswirken könnte (z.B. im Gesundheitswesen, im IKT-Bereich und im Ingenieurwesen). Der
strukturelle Wandel der europäischen Volkswirtschaften wird die Nachfrage nach höheren
Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt nicht unmittelbar verfügbar sind, künftig weiter nach oben
treiben und zu weiteren Qualifikationslücken führen, die durch die vorhandene Erwerbsbevölkerung in
der EU nicht geschlossen werden können. Die Zahl der hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen, die
derzeit in den 25 Mitgliedstaaten arbeiten, welche sich an der „Blauen Karte“ beteiligen, reicht trotz
aller Bemühungen um eine Höherqualifizierung der EU-Bürger, wie sie in der Agenda für neue
Kompetenzen vorgesehen ist, bei weitem nicht aus, um diesen Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel
zu beheben. Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark wenden die Richtlinie über die „Blaue
Karte EU“ nicht an.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten: Aktionsplan für Integration und Verbesserung der „Blue-Card"-Regelung
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: die „Blaue Karte"
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen
Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur
Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung
Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Die Flüchtlingskrise unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
Öffentliche Konsultation zur „Blauen Karte“
Neuer spezifischer Teil zur „Blauen Karte" im EU-Immigrationsportal
EU-Website zur Integration
Analyse der EU-Politik im Bereich der Arbeitskräftemigration (Teil des gemeinsamen Projekts der
GD HOME und der OECD)
IP/16/2041
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