INFORMATION ZUSATZFÖRDERUNG FÜR GEFLOHENE WISSENSCHAFTLER(INNEN) Die VolkswagenStiftung möchte geflohene Wissenschaftler(innen) bei der Integration in das hiesige Wissenschaftssystem und unsere Gesellschaft unterstützen und ihnen helfen, ihre wissenschaftliche Karriere in Deutschland fortzuführen. Daher hat sie eine zusätzliche Antragsmöglichkeit geschaffen, um die Mitarbeit von geflohenen Wissenschaftler(inne)n in den von ihr geförderten Forschungsprojekten zu ermöglichen und Zukunftsperspektiven für diesen Personenkreis im Bereich der Wissenschaft zu eröffnen. In Ergänzung zu einem bestehenden Forschungsvorhaben können hierfür Mittel von bis zu 200.000 EUR zusätzlich beantragt werden, um geflohene Wissenschaftler(innen) in bestehende Projekte zu integrieren. 1. Anwendungsbereich Es handelt sich bei diesem Förderangebot um ein Zusatzmodul für derzeit geförderte Projekte. Es können daher keine „eigenständigen“ neuen Vorhaben beantragt werden, sondern ausschließlich zusätzliche Teilprojekte, die eine inhaltliche Ergänzung der bisherigen Förderung darstellen und die Einbindung der geflohenen Wissenschaftler(innen) ermöglichen. Seitens der aufnehmenden Institution und insbesondere der Projektleitung ist die Einbindung von Wissenschaftler(inne)n, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, mit besonderen Herausforderungen und einer großen Verantwortung verbunden. Daher wird erwartet, dass diese sich während und nach der Förderung für die Integration der geflohenen Wissenschaftler(innen) einsetzen, nach Möglichkeit auch über den konkreten wissenschaftlichen Kontext hinaus. Pro Vorhaben ist in der Regel an ein Zusatzmodul gedacht. Die Einbindung von mehreren geflohenen Wissenschaftler(inne)n innerhalb eines Moduls ist dabei möglich. 2. Ansprechpartner(in) Ansprechpartner(in) ist der/die Referent(in) der VolkswagenStiftung, der/die bereits für das geförderte Projekt zuständig ist. 3. An wen richtet sich die Fördermaßnahme? Antragsberechtigt sind Bewilligungsempfänger(innen) von derzeit geförderten Vorhaben. Gefördert werden können Modulvorhaben von Wissenschaftler(innen), die im Zuge der Flüchtlingswelle in den letzten Jahren aus ihren Heimatländern geflohen sind und denen im Rahmen eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde oder die einen äquivalenten Status besitzen. Der Status muss es dem/der einzubindenden Wissenschaftler(in) ermöglichen, einer Forschungstätigkeit am Ort der aufnehmenden Institution nachzugehen. Mai 2016 Das Förderangebot steht grundsätzlich Wissenschaftler(inne)n aller Qualifizierungsstufen (Doktorand(inn)en, Postdoktorand(inn)en, etablierten Wissenschaftler(inne)n) offen. 4. Beantragung Beantragt werden kann ein entsprechendes Modul ausschließlich nach vorherigem Kontakt zur Stiftung. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal, gemeinsam mit dem/der jeweiligen Kooperationspartner(in). Auf 5-6 Seiten (max. 2.500 Wörter) soll das Zusatzvorhaben sowie der Bezug zum bereits geförderten Projekt klar dargestellt werden. Im Antrag ist darzulegen in welcher Weise sowohl das Projekt als auch die einzubindende Person von der Kooperation profitieren, wie sie deren Zukunftsperspektiven (in der Wissenschaft) einschätzen und wie die weitere Integration unterstützt werden kann. Zusätzlich dazu sind ein Arbeits- und Kostenplan, der Lebenslauf und eine Liste der wichtigsten fünf Publikationen (falls vorhanden) des einzubindenden Wissenschaftlers/der einzubindenden Wissenschaftlerin einzureichen. 5. Mittel und Laufzeit Beantragt werden können Mittel für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Das Zusatzmodul sollte allerdings den Zeitrahmen „Projektende des Hauptvorhabens + 6 Monate“ nicht übersteigen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Restlaufzeit des bereits geförderten Vorhabens noch mindestens ein Jahr betragen. Der Antrag sollte sich hauptsächlich auf Personalmittel für den einzubindenden Kooperationspartner/die einzubindende Kooperationspartnerin beziehen. Die Gewährung von zusätzlichen Sachmitteln ist möglich. Die maximale Fördersumme pro Modul beträgt 200.000 EUR. 6. Aspekte des Aufenthaltsrechts Die Projektleitungen und Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind für die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftler(innen) verantwortlich. Dies beinhaltet neben der Feststellung akademischer Qualifikationen auch die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen. 7. Fristen Es gibt keine Fristen für die Antragstellung, die somit laufend erfolgen kann. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. VolkswagenStiftung Kastanienallee 35 30519 Hannover Telefon: 0511 8381-0 www.volkswagenstiftung.de Mai 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc