- VolkswagenStiftung

INFORMATION ZUSATZFÖRDERUNG FÜR GEFLOHENE
WISSENSCHAFTLER(INNEN)
Die VolkswagenStiftung möchte geflohene Wissenschaftler(innen) bei der Integration in das
hiesige Wissenschaftssystem und unsere Gesellschaft unterstützen und ihnen helfen, ihre
wissenschaftliche Karriere in Deutschland fortzuführen. Daher hat sie eine zusätzliche Antragsmöglichkeit geschaffen, um die Mitarbeit von geflohenen Wissenschaftler(inne)n in den
von ihr geförderten Forschungsprojekten zu ermöglichen und Zukunftsperspektiven für diesen Personenkreis im Bereich der Wissenschaft zu eröffnen. In Ergänzung zu einem bestehenden Forschungsvorhaben können hierfür Mittel von bis zu 200.000 EUR zusätzlich beantragt werden, um geflohene Wissenschaftler(innen) in bestehende Projekte zu integrieren.
1.
Anwendungsbereich
Es handelt sich bei diesem Förderangebot um ein Zusatzmodul für derzeit geförderte Projekte. Es können daher keine „eigenständigen“ neuen Vorhaben beantragt
werden, sondern ausschließlich zusätzliche Teilprojekte, die eine inhaltliche Ergänzung der bisherigen Förderung darstellen und die Einbindung der geflohenen Wissenschaftler(innen) ermöglichen.
Seitens der aufnehmenden Institution und insbesondere der Projektleitung ist die
Einbindung von Wissenschaftler(inne)n, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, mit besonderen Herausforderungen und einer großen Verantwortung verbunden.
Daher wird erwartet, dass diese sich während und nach der Förderung für die Integration der geflohenen Wissenschaftler(innen) einsetzen, nach Möglichkeit auch
über den konkreten wissenschaftlichen Kontext hinaus.
Pro Vorhaben ist in der Regel an ein Zusatzmodul gedacht. Die Einbindung von mehreren geflohenen Wissenschaftler(inne)n innerhalb eines Moduls ist dabei möglich.
2.
Ansprechpartner(in)
Ansprechpartner(in) ist der/die Referent(in) der VolkswagenStiftung, der/die bereits
für das geförderte Projekt zuständig ist.
3.
An wen richtet sich die Fördermaßnahme?
Antragsberechtigt sind Bewilligungsempfänger(innen) von derzeit geförderten Vorhaben.
Gefördert werden können Modulvorhaben von Wissenschaftler(innen), die im Zuge
der Flüchtlingswelle in den letzten Jahren aus ihren Heimatländern geflohen sind und
denen im Rahmen eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde oder
die einen äquivalenten Status besitzen. Der Status muss es dem/der einzubindenden
Wissenschaftler(in) ermöglichen, einer Forschungstätigkeit am Ort der aufnehmenden Institution nachzugehen.
Mai 2016
Das Förderangebot steht grundsätzlich Wissenschaftler(inne)n aller Qualifizierungsstufen (Doktorand(inn)en, Postdoktorand(inn)en, etablierten Wissenschaftler(inne)n)
offen.
4.
Beantragung
Beantragt werden kann ein entsprechendes Modul ausschließlich nach vorherigem
Kontakt zur Stiftung. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal, gemeinsam
mit dem/der jeweiligen Kooperationspartner(in). Auf 5-6 Seiten (max. 2.500 Wörter)
soll das Zusatzvorhaben sowie der Bezug zum bereits geförderten Projekt klar dargestellt werden. Im Antrag ist darzulegen in welcher Weise sowohl das Projekt als auch
die einzubindende Person von der Kooperation profitieren, wie sie deren Zukunftsperspektiven (in der Wissenschaft) einschätzen und wie die weitere Integration unterstützt werden kann.
Zusätzlich dazu sind ein Arbeits- und Kostenplan, der Lebenslauf und eine Liste der
wichtigsten fünf Publikationen (falls vorhanden) des einzubindenden Wissenschaftlers/der einzubindenden Wissenschaftlerin einzureichen.
5.
Mittel und Laufzeit
Beantragt werden können Mittel für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren. Das Zusatzmodul sollte allerdings den Zeitrahmen „Projektende des Hauptvorhabens + 6
Monate“ nicht übersteigen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Restlaufzeit
des bereits geförderten Vorhabens noch mindestens ein Jahr betragen.
Der Antrag sollte sich hauptsächlich auf Personalmittel für den einzubindenden Kooperationspartner/die einzubindende Kooperationspartnerin beziehen. Die Gewährung von zusätzlichen Sachmitteln ist möglich. Die maximale Fördersumme pro Modul beträgt 200.000 EUR.
6.
Aspekte des Aufenthaltsrechts
Die Projektleitungen und Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind für die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftler(innen) verantwortlich. Dies beinhaltet neben der Feststellung akademischer
Qualifikationen auch die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss
von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
7.
Fristen
Es gibt keine Fristen für die Antragstellung, die somit laufend erfolgen kann. Es ist mit
einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Monaten zu rechnen.
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
Telefon: 0511 8381-0
www.volkswagenstiftung.de
Mai 2016