Pressemitteilung des AOK-Bundesvrrbandes vom 20.01.17

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Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken
20.
Januar 2017 AOK-Bundesverband
PRESSESTELLE
statt überregulieren
Berlin. Anders als der Name es vermuten lässt, würde das
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der
derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKVSpitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie
angemessen dieser Eingriff ist:
„Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das
Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur
für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die
Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für
fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der
Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn
andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die
Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind,
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auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert
zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der
GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide
Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene
als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es
sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“
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