2016-07-29-PM_Krankengeld-Gutachten ist wichtiger Schritt hin zu

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des BVA: Gesamtevaluation des Morbi-RSA jetzt!
29. Juli 2016
Berlin. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOKBundesverbandes, begrüßt das am Donnerstag (28. Juli
2016) vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichte
Gutachten zur Berechnung der Krankengeld-Zuweisungen
im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MorbiRSA): „Das ist ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten,
das uns im Vergleich zu vielen anderen RSA-Expertisen
auch voranbringt.“
Für Krankengeldausgaben gebe es zwei Treiber: Einkommenshöhe und Krankheitslast, also Dauer sowie Häufigkeit
der Erkrankung. Das Gutachten mache nun deutlich, dass
beides bei der Neujustierung der Zuweisungen zum Krankengeld im Morbi-RSA angemessen gewichtet werden müsse, so Litsch. „Damit ist aber auch klar: Die von einigen Kassen geforderte alleinige Berücksichtigung der Grundlöhne bei
der Krankengeld-Berechnung führt in die Irre. Wir brauchen
die richtige Balance.“
Aber die richtige Gewichtung ist nicht so leicht zu finden.
Denn Preis- und Mengeneffekt sind gegenläufig und heben
sich grundsätzlich auf: Kassen mit hohen Grundlöhnen haben in der Regel eine geringe Krankheitslast und umgekehrt.
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So liefert das Gutachten zwar Modellvorschläge zur verbesserten Zuweisungssystematik, diese sollten aber in einem
Folgegutachten auf einer erweiterten Datenbasis noch einmal durchgerechnet werden, so die Autoren.
Auch bei der Frage, welche Erkrankungen bei der Berechnung des Krankengelds einbezogen werden müssen, sieht
Litsch noch Forschungsbedarf: „Sicherlich wird man noch
einmal überlegen müssen, ob für Krankengeld nicht eigenständige Morbiditätskriterien gelten sollten. Überzeugender
wäre es, wenn man die Einschränkung der Krankheiten im
Morbi-RSA endlich ganz fallen ließe. Das hätte den zusätzlichen Charme, mit einem Schlag die unsägliche Debatte zur
Auswahl der richtigen Krankheiten im Morbi-RSA zu beenden.“
In diesem Zusammenhang erneuert Litsch noch einmal die
AOK-Forderung nach einer Gesamtevaluation des MorbiRSA. „Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten
mit ihren Morbi-Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der MorbiRSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt,
ist auch klar.“ Es gehe aber nicht um die Subventionierung
von Einzelinteressen, sondern um die Vermeidung von Risikoselektion und das Setzen von Wirtschaftlichkeitsanreizen.
Das aktuelle Krankengeld-Gutachten respektiere dies, so
Litsch weiter.
Aus diesen ordnungspolitischen Gründen müsse jetzt
schleunigst eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, die auf Grundlage aktuelPRESSEINFORMATION DES AOK-BUNDESVERBANDES VOM 29.07.2016
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ler Daten alle Aspekte analysiere und nächste Schritte ableite. Litsch: „Die letzte Auswertung dieser Art ist von 2011 und
arbeitet mit Daten von 2009. Ein Update ist also überfällig.
Dabei sollten dann auch die offenen Fragen aus dem Krankengeldgutachten weiter untersucht werden.“
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
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