Sozial- und Jugendämter Sachsen-Anhalt mit Besonderheiten bei

Die Hinweise auf den Krankenbehandlungsscheinen sind vorrangig zu beachten. Dies gilt auch für die Erbringung von Schutzimpfungen und
Vorsorgeuntersuchungen sowie für die Ausstellung von Überweisungen!
Sozial- und Jugendämter Sachsen-Anhalt mit Besonderheiten bei Asylbewerbern
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-802
Sozial- und
Jugendamt
Jerichower Land
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Stand 02.06.2016
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
- Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein
(Muster 19) möglich
85-805
SA Landkreis Harz
X
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein
(Muster 19) möglich
Impfungen und
Vorsorgeuntersuchungen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-806
SA Landkreis Börde
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok (Information
an das Sozialamt am
nächsten Arbeitstag)
- bei planbarer Op muss
RS mit Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nur nach
vorheriger RS mit dem Sozialamt
- Zwischenschaltung des
Sozialamtes
Ausstellung eines neuen
Behandlungsausweises durch das
Sozialamt, wenn keine dringende
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
(Information
an
das
Sozialamt, wer NFD in
Anspruch genommen hat)
85-809
SA Magdeburg
X
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bei dringender
Behandlungsbedürftigkeit
Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit
dem Sozialamt möglich
-Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen (Ausnahme
Überweisung zu
Probenuntersuchungen)
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-812
SA Altmarkkreis
Salzwedel
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
X
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Zwischenschaltung des
Sozialamtes
Ausstellung eines neuen
Behandlungsausweises durch das
Sozialamt, wenn keine dringende
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- bei dringender
Behandlungsbedürftigkeit
Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit
dem Sozialamt möglich
85-813
Landkreis Stendal
SA
X
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-831
SJA Magdeburg
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
X
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
(Ausnahme: Überweisung zu
Probenuntersuchungen)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
86-802
LK Anhalt-Bitterfeld
Sozialamt
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt (Kostenübernahmeverfahren)
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein
(Muster 19) möglich
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-803
LK Mansfeld-Südharz
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bei Kindern durch Vertragsärzte
möglich, trotz anderslautenden
Hinweisen auf den
Behandlungsscheinen
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
86-804
Halle Fachbereich
Soziales
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
bei Asylbewerbern ohne
Genehmigung durch das Sozialamt
möglich (bei Laborleistungen auch
quartalsübergreifende
Überweisungen möglich)
ohne dringende
Behandlungsbedürftigkeit prüft der
Kostenträger die entsprechende
Kostenübernahme
- Genehmigung für geplante
ambulante Eingriffe vorher beim
Sozialamt einholen
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-806
LK Saalekreis
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
86-816
Jugendamt
Burgenlandkreis
X
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte (nur Kinderärzte)
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-817
Ordnungsamt
Burgenlandkreis
Asylbewerber
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte (nur Kinderärzte)
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
86-818
LK Burgenlandkreis
SA
86-821
Stadt Halle
Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie
86-822
SJA Bitterfeld
X
- Genehmigung für geplante
ambulante Eingriffe
vorher beim Sozialamt
einholen
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
bei Asylbewerbern ohne
Genehmigung durch das Sozialamt
möglich (bei Laborleistungen auch
quartalsübergreifende
Überweisungen möglich)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Impfungen und Vorsorgen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-825
Jugendamt
Saalekreis
Vertrag
mit
KVSA
X
ab
01.04.16
Besonderheiten
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
dringend erforderliche
Weiterbehandlung durch einen
Facharzt ohne Genehmigung durch
das Sozialamt möglich
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- ohne dringende
Behandlungsbedürftigkeit prüft der
Kostenträger die entsprechende
Kostenübernahme
87-802
SA Salzlandkreis
87-803
SA Stadt DessauRoßlau
X
Impfungen und Vorsorgen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
Kassen-Nr.
Sozialamt
87-809
LK Wittenberg
Der Landrat/ FD
Soziales
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
(Ausnahme: Überweisung zu
Laboruntersuchungen)
(Ausnahme: Kinder ab dem 6.
Lebensjahr erhalten für
Impfungen einen gesonderten
Krankenbehandlungsschein)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.