Die Hinweise auf den Krankenbehandlungsscheinen sind vorrangig zu beachten. Dies gilt auch für die Erbringung von Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sowie für die Ausstellung von Überweisungen! Sozial- und Jugendämter Sachsen-Anhalt mit Besonderheiten bei Asylbewerbern Kassen-Nr. Sozialamt 85-802 Sozial- und Jugendamt Jerichower Land Vertrag mit KVSA X Besonderheiten Stand 02.06.2016 Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern - Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok, bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich 85-805 SA Landkreis Harz X Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen: - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Kassen-Nr. Sozialamt 85-806 SA Landkreis Börde Vertrag mit KVSA X Besonderheiten Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok (Information an das Sozialamt am nächsten Arbeitstag) - bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte nur nach vorheriger RS mit dem Sozialamt - Zwischenschaltung des Sozialamtes Ausstellung eines neuen Behandlungsausweises durch das Sozialamt, wenn keine dringende Behandlungsbedürftigkeit vorliegt Notfalldienst: - auf NFD-Schein möglich (Information an das Sozialamt, wer NFD in Anspruch genommen hat) 85-809 SA Magdeburg X Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - bei dringender Behandlungsbedürftigkeit Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit dem Sozialamt möglich -Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen (Ausnahme Überweisung zu Probenuntersuchungen) Kassen-Nr. Sozialamt 85-812 SA Altmarkkreis Salzwedel Vertrag mit KVSA Besonderheiten X Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Zwischenschaltung des Sozialamtes Ausstellung eines neuen Behandlungsausweises durch das Sozialamt, wenn keine dringende Behandlungsbedürftigkeit vorliegt Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - bei dringender Behandlungsbedürftigkeit Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit dem Sozialamt möglich 85-813 Landkreis Stendal SA X Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok, bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Notfalldienst: - auf NFD-Schein möglich - Schein vom Sozialamt ist nachzufordern Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Kassen-Nr. Sozialamt 85-831 SJA Magdeburg Vertrag mit KVSA Besonderheiten X Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen (Ausnahme: Überweisung zu Probenuntersuchungen) Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte 86-802 LK Anhalt-Bitterfeld Sozialamt Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Krankenhauseinweisung: - nur nach RS mit dem Sozialamt (Kostenübernahmeverfahren) Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte nach RS mit Sozialamt Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Kassen-Nr. Sozialamt 86-803 LK Mansfeld-Südharz Vertrag mit KVSA Besonderheiten Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok, bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten - bei Kindern durch Vertragsärzte möglich, trotz anderslautenden Hinweisen auf den Behandlungsscheinen - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich 86-804 Halle Fachbereich Soziales Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich - Abrechnung von Überweisungsscheinen bei Asylbewerbern ohne Genehmigung durch das Sozialamt möglich (bei Laborleistungen auch quartalsübergreifende Überweisungen möglich) ohne dringende Behandlungsbedürftigkeit prüft der Kostenträger die entsprechende Kostenübernahme - Genehmigung für geplante ambulante Eingriffe vorher beim Sozialamt einholen Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. Kassen-Nr. Sozialamt 86-806 LK Saalekreis Vertrag mit KVSA Besonderheiten Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Krankenhauseinweisung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich 86-816 Jugendamt Burgenlandkreis X Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte (nur Kinderärzte) Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok, bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte nach RS mit Sozialamt Notfalldienst: - auf NFD-Schein möglich - Schein vom Sozialamt ist nachzufordern Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Kassen-Nr. Sozialamt 86-817 Ordnungsamt Burgenlandkreis Asylbewerber Vertrag mit KVSA X Besonderheiten Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Heilmittelverordnung: - nur nach RS mit dem Sozialamt Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte (nur Kinderärzte) Krankenhauseinweisung: - bei Notfall ok, bei planbarer Op muss RS mit Sozialamt erfolgen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte nach RS mit Sozialamt - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Notfalldienst: - auf NFD-Schein möglich - Schein vom Sozialamt ist nachzufordern 86-818 LK Burgenlandkreis SA 86-821 Stadt Halle Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 86-822 SJA Bitterfeld X - Genehmigung für geplante ambulante Eingriffe vorher beim Sozialamt einholen - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Abrechnung von Überweisungsscheinen bei Asylbewerbern ohne Genehmigung durch das Sozialamt möglich (bei Laborleistungen auch quartalsübergreifende Überweisungen möglich) Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Impfungen und Vorsorgen: - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Kassen-Nr. Sozialamt 86-825 Jugendamt Saalekreis Vertrag mit KVSA X ab 01.04.16 Besonderheiten Notfalldienst: - auf NFD-Schein (Muster 19) möglich Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Abrechnung von Überweisungsscheinen dringend erforderliche Weiterbehandlung durch einen Facharzt ohne Genehmigung durch das Sozialamt möglich Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - ohne dringende Behandlungsbedürftigkeit prüft der Kostenträger die entsprechende Kostenübernahme 87-802 SA Salzlandkreis 87-803 SA Stadt DessauRoßlau X Impfungen und Vorsorgen: - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten - bitte Hinweise auf dem Behandlungsschein beachten Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren. Kassen-Nr. Sozialamt 87-809 LK Wittenberg Der Landrat/ FD Soziales Vertrag mit KVSA Besonderheiten Erbringung Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Asylbewerbern Ausstellung Überweisungsschein bei Asylbewerbern Impfungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte - Überweisungsscheine zum Facharzt sind vom Sozialhilfeträger genehmigen zu lassen (Ausnahme: Überweisung zu Laboruntersuchungen) (Ausnahme: Kinder ab dem 6. Lebensjahr erhalten für Impfungen einen gesonderten Krankenbehandlungsschein) Vorsorgeuntersuchungen: - durch niedergelassene Vertragsärzte Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
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