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1. Dieses Gesundheitsheft
Dieses Heft soll Ihnen helfen, sich im deutschen Gesundheitssystem zurecht zu finden und
sicherstellen, dass Sie behandelnde Ärzte über Ihre Vorbefunde informiert sind.
Es beinhaltet verschiedene Teile. Dieser erste Teil enthält wichtige Informationen über das
Gesundheitssystem in Deutschland und soll Ihnen erklären, wie sie im Krankheitsfall medizinische
Hilfe bekommen können. Außerdem enthält er Informationen für Ihren Arzt zum Umgang mit diesem
Heft. Der zweite Teil enthält Anamnesebögen, die Sie vor einem Arztbesuch ausfüllen können, um die
Verständigung mit dem Arzt zu erleichtern. Weiterhin gibt es in diesem Heft die Möglichkeit für Ihren
Arzt, Impfungen und Behandlungen zu dokumentieren. Bitte bringen sie dieses Heft zu jedem
Arztbesuch mit. So kann sich Ihr Arzt schnell einen Überblick über Ihre Krankengeschichte
verschaffen.
Dieses Heft ist nur für Sie. Sie selbst entscheiden, wem Sie dieses Heft zeigen wollen. Niemand darf
gegen Ihren Willen Ihre hier enthaltenen persönlichen Informationen einsehen.
2. Patientenrechte
In Deutschland hat jeder Mensch jederzeit ein Recht auf medizinische Versorgung.
Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen hat keinen negativen Einfluss auf Ihr Asylverfahren.
Ärzte haben eine Schweigepflicht. Das bedeutet, sie dürfen nur dann mit anderen über ihre Patienten
sprechen, wenn diese das erlauben. Dies verbietet auch Auskünfte an staatliche Stellen.
Es ist jedem Menschen frei gestellt, seinen Arzt selbst zu wählen. Sollten Sie mit Ihrem Arzt
unzufrieden sein, können Sie sich einen anderen Arzt suchen.
Solange Sie sich im Asylverfahren befinden, wird das Sozialamt für die Bezahlung Ihrer
Krankenbehandlung zuständig sein. Dafür müssen Sie beim Sozialamt einen Behandlungsschein
beantragen. Dieser Behandlungsschein garantiert Ihnen den Zugang zu allen medizinisch notwendigen
Behandlungen. Manche Maßnahmen, die nicht akut notwendig sind, z.B. Zahnersatz, sind damit
jedoch nicht abgedeckt. Solche Therapien stehen Ihnen offen, wenn Sie eine normale
Krankenversicherungskarte bekommen (nach spätestens 15 Monaten in Deutschland).
3. Gesundheit im Asylverfahren
Sie werden in Ihrem Asylverfahren verschiedene Stationen durchlaufen.
3.1 Erstaufnahmeuntersuchung
Nach der Ankunft in Deutschland werden Asylsuchende in zentralen Einrichtungen untergebracht.
Dort werden Sie registriert und Sie werden Ihren Asylantrag stellen können.
Jeder Asylsuchende muss sich im Rahmen seiner Registrierung einer medizinischen Untersuchung
durch einen Arzt unterziehen. Diese Untersuchung dient der Früherkennung ansteckender
Erkrankungen und beinhaltet normalerweise eine körperliche Untersuchung und eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Außerdem wird Ihnen im Rahmen dieser Untersuchung angeboten, sich
impfen zu lassen. Teilen Sie dem untersuchenden Arzt alle wichtigen Informationen über
Ihren Gesundheitszustand mit! Er kann Ihnen helfen, im Krankheitsfall nötige Behandlung zu
bekommen. Falls Sie einen Impfpass oder andere Dokumente über Ihre Gesundheit besitzen, bringen
Sie diese bitte mit.
3.2 Praktische Hinweise
Nach einiger Zeit werden sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. In diesen
Gemeinschaftunterkünften sind Sozialarbeiter angestellt, die Ihnen bei allen Fragen zum Leben in
Deutschland behilflich sein sollen.
nicht-notfallmäßige Behandlung
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen möchten, brauchen Sie einen Behandlungsschein. Bei Zahnschmerzen
benötigen Sie einen speziellen Zahnbehandlungsschein. Beide Scheine stellt das Sozialamt aus. Fragen
Sie Ihren Sozialarbeiter, wo sich das zuständige Sozialamt befindet und wie Sie den
Behandlungsschein bekommen können. Schildern Sie dem Sachbearbeiter im Sozialamt Ihre aktuellen
Beschwerden.
Mit dem Behandlungsschein können Sie den Allgemeinarzt aufsuchen. Wollen Sie weitere Ärzte
aufsuchen, brauchen Sie von Ihrem Allgemeinarzt einen Überweisungsschein zum Facharzt. Bei
Fachärzten ist es in der Regel notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Wartezeiten auf
einen Termin können dabei teilweise mehrere Wochen betragen. Zu dem Termin sollten Sie pünktlich
erscheinen, da der Arzt diese Zeit für Sie reserviert hat. Wenn Sie noch kein Deutsch sprechen können,
hilft es Ihnen und dem Arzt, wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen können.
Sollten Sie Medikamente benötigen, wird Ihnen der Arzt dafür ein Rezept ausstellen. Es gibt zwei
Arten von Rezepten, die sich in ihrer Farbe unterscheiden (Rot und Grün). Mit diesen Rezepten
erhalten Sie in der Apotheke Ihr Medikament. Medikamente auf einem Roten Rezept erhalten Sie
kostenlos, jene auf einem Grünen Rezept müssen Sie bezahlen. Vom Sozialamt bekommen Sie mit
dem Behandlungsschein zusammen ein Dokument, das der Apotheke zeigt, dass Sie für Rote Rezepte
nichts bezahlen müssen. Achten Sie gut auf dieses Dokument und zeigen Sie es dem Apotheker.
Notfälle
Für Notfälle benötigen Sie keinen Behandlungsschein und können sich in den Notaufnahmen der
Krankenhäuser vorstellen. Die Notaufnahmen sind 24 Stunden am Tag geöffnet, auch an Feiertagen.
Bei lebensbedrohlichen Beschwerden oder wenn es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich ist, in die
Notaufnahme zu gelangen, können Sie den Rettungsdienst anrufen. Die Nummer des Rettungsdienstes
ist 112. Falls Sie noch kein Deutsch sprechen, versuchen Sie, jemanden zu finden, der für Sie den
Rettungsdienst anruft. Steht dafür niemand zur Verfügung, dann nennen Sie langsam Ihren Namen
und den Ort, von dem aus Sie anrufen (z.B. den Straßennamen).
4. Kontakte
Sollten Sie im Krankheitsfall Schwierigkeiten haben, eine Behandlung zu bekommen, können Sie sich
an die Sozialarbeiter in Ihrer Unterkunft wenden. Außerdem gibt es viele Beratungsstellen und
Vereine, die Ihnen helfen möchten:
Hilfe bei Schwierigkeiten, eine medizinische Behandlung zu bekommen:
Medinetz Halle, Ludwigstraße 37, Halle, Telefon: 0152 15930043, Sprechstunde: jeden Donnerstag
16-18h
Medinetz Magdeburg, Bahnhof Buckau, Porsestraße 16, Magdeburg, Telefon: 0176 665 308 54,
Sprechstunde: jeden Dienstag 15-17h
Beratung und Therapie bei psychischen Problemen bieten Psychosoziale Zentren für Migrantinnen
und Migranten (PSZ) an:
PSZ Halle: Marienstraße 27a, Halle, Telefon: 0345 21 25 768
PSZ Magdeburg: Liebknechtstraße 55, Magdeburg, Telefon: 0391 63 10 98 07
Vertretung der Interessen von Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt:
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.: Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391 5371281
Telefonische Hilfe bei Sprachschwierigkeiten:
Hallesche Interkulturelle Intiative (HIKI): Telefon: 0345 213 893 99