1. Dieses Gesundheitsheft Dieses Heft soll Ihnen helfen, sich im deutschen Gesundheitssystem zurecht zu finden und sicherstellen, dass Sie behandelnde Ärzte über Ihre Vorbefunde informiert sind. Es beinhaltet verschiedene Teile. Dieser erste Teil enthält wichtige Informationen über das Gesundheitssystem in Deutschland und soll Ihnen erklären, wie sie im Krankheitsfall medizinische Hilfe bekommen können. Außerdem enthält er Informationen für Ihren Arzt zum Umgang mit diesem Heft. Der zweite Teil enthält Anamnesebögen, die Sie vor einem Arztbesuch ausfüllen können, um die Verständigung mit dem Arzt zu erleichtern. Weiterhin gibt es in diesem Heft die Möglichkeit für Ihren Arzt, Impfungen und Behandlungen zu dokumentieren. Bitte bringen sie dieses Heft zu jedem Arztbesuch mit. So kann sich Ihr Arzt schnell einen Überblick über Ihre Krankengeschichte verschaffen. Dieses Heft ist nur für Sie. Sie selbst entscheiden, wem Sie dieses Heft zeigen wollen. Niemand darf gegen Ihren Willen Ihre hier enthaltenen persönlichen Informationen einsehen. 2. Patientenrechte In Deutschland hat jeder Mensch jederzeit ein Recht auf medizinische Versorgung. Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen hat keinen negativen Einfluss auf Ihr Asylverfahren. Ärzte haben eine Schweigepflicht. Das bedeutet, sie dürfen nur dann mit anderen über ihre Patienten sprechen, wenn diese das erlauben. Dies verbietet auch Auskünfte an staatliche Stellen. Es ist jedem Menschen frei gestellt, seinen Arzt selbst zu wählen. Sollten Sie mit Ihrem Arzt unzufrieden sein, können Sie sich einen anderen Arzt suchen. Solange Sie sich im Asylverfahren befinden, wird das Sozialamt für die Bezahlung Ihrer Krankenbehandlung zuständig sein. Dafür müssen Sie beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Dieser Behandlungsschein garantiert Ihnen den Zugang zu allen medizinisch notwendigen Behandlungen. Manche Maßnahmen, die nicht akut notwendig sind, z.B. Zahnersatz, sind damit jedoch nicht abgedeckt. Solche Therapien stehen Ihnen offen, wenn Sie eine normale Krankenversicherungskarte bekommen (nach spätestens 15 Monaten in Deutschland). 3. Gesundheit im Asylverfahren Sie werden in Ihrem Asylverfahren verschiedene Stationen durchlaufen. 3.1 Erstaufnahmeuntersuchung Nach der Ankunft in Deutschland werden Asylsuchende in zentralen Einrichtungen untergebracht. Dort werden Sie registriert und Sie werden Ihren Asylantrag stellen können. Jeder Asylsuchende muss sich im Rahmen seiner Registrierung einer medizinischen Untersuchung durch einen Arzt unterziehen. Diese Untersuchung dient der Früherkennung ansteckender Erkrankungen und beinhaltet normalerweise eine körperliche Untersuchung und eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Außerdem wird Ihnen im Rahmen dieser Untersuchung angeboten, sich impfen zu lassen. Teilen Sie dem untersuchenden Arzt alle wichtigen Informationen über Ihren Gesundheitszustand mit! Er kann Ihnen helfen, im Krankheitsfall nötige Behandlung zu bekommen. Falls Sie einen Impfpass oder andere Dokumente über Ihre Gesundheit besitzen, bringen Sie diese bitte mit. 3.2 Praktische Hinweise Nach einiger Zeit werden sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. In diesen Gemeinschaftunterkünften sind Sozialarbeiter angestellt, die Ihnen bei allen Fragen zum Leben in Deutschland behilflich sein sollen. nicht-notfallmäßige Behandlung Wenn Sie einen Arzt aufsuchen möchten, brauchen Sie einen Behandlungsschein. Bei Zahnschmerzen benötigen Sie einen speziellen Zahnbehandlungsschein. Beide Scheine stellt das Sozialamt aus. Fragen Sie Ihren Sozialarbeiter, wo sich das zuständige Sozialamt befindet und wie Sie den Behandlungsschein bekommen können. Schildern Sie dem Sachbearbeiter im Sozialamt Ihre aktuellen Beschwerden. Mit dem Behandlungsschein können Sie den Allgemeinarzt aufsuchen. Wollen Sie weitere Ärzte aufsuchen, brauchen Sie von Ihrem Allgemeinarzt einen Überweisungsschein zum Facharzt. Bei Fachärzten ist es in der Regel notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Wartezeiten auf einen Termin können dabei teilweise mehrere Wochen betragen. Zu dem Termin sollten Sie pünktlich erscheinen, da der Arzt diese Zeit für Sie reserviert hat. Wenn Sie noch kein Deutsch sprechen können, hilft es Ihnen und dem Arzt, wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen können. Sollten Sie Medikamente benötigen, wird Ihnen der Arzt dafür ein Rezept ausstellen. Es gibt zwei Arten von Rezepten, die sich in ihrer Farbe unterscheiden (Rot und Grün). Mit diesen Rezepten erhalten Sie in der Apotheke Ihr Medikament. Medikamente auf einem Roten Rezept erhalten Sie kostenlos, jene auf einem Grünen Rezept müssen Sie bezahlen. Vom Sozialamt bekommen Sie mit dem Behandlungsschein zusammen ein Dokument, das der Apotheke zeigt, dass Sie für Rote Rezepte nichts bezahlen müssen. Achten Sie gut auf dieses Dokument und zeigen Sie es dem Apotheker. Notfälle Für Notfälle benötigen Sie keinen Behandlungsschein und können sich in den Notaufnahmen der Krankenhäuser vorstellen. Die Notaufnahmen sind 24 Stunden am Tag geöffnet, auch an Feiertagen. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden oder wenn es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich ist, in die Notaufnahme zu gelangen, können Sie den Rettungsdienst anrufen. Die Nummer des Rettungsdienstes ist 112. Falls Sie noch kein Deutsch sprechen, versuchen Sie, jemanden zu finden, der für Sie den Rettungsdienst anruft. Steht dafür niemand zur Verfügung, dann nennen Sie langsam Ihren Namen und den Ort, von dem aus Sie anrufen (z.B. den Straßennamen). 4. Kontakte Sollten Sie im Krankheitsfall Schwierigkeiten haben, eine Behandlung zu bekommen, können Sie sich an die Sozialarbeiter in Ihrer Unterkunft wenden. Außerdem gibt es viele Beratungsstellen und Vereine, die Ihnen helfen möchten: Hilfe bei Schwierigkeiten, eine medizinische Behandlung zu bekommen: Medinetz Halle, Ludwigstraße 37, Halle, Telefon: 0152 15930043, Sprechstunde: jeden Donnerstag 16-18h Medinetz Magdeburg, Bahnhof Buckau, Porsestraße 16, Magdeburg, Telefon: 0176 665 308 54, Sprechstunde: jeden Dienstag 15-17h Beratung und Therapie bei psychischen Problemen bieten Psychosoziale Zentren für Migrantinnen und Migranten (PSZ) an: PSZ Halle: Marienstraße 27a, Halle, Telefon: 0345 21 25 768 PSZ Magdeburg: Liebknechtstraße 55, Magdeburg, Telefon: 0391 63 10 98 07 Vertretung der Interessen von Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.: Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391 5371281 Telefonische Hilfe bei Sprachschwierigkeiten: Hallesche Interkulturelle Intiative (HIKI): Telefon: 0345 213 893 99
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