Sozialämter Sachsen-Anhalt mit Besonderheiten bei Asylbewerbern

Die Hinweise auf den Krankenbehandlungsscheinen sind vorrangig zu beachten. Dies gilt auch für die Erbringung von Schutzimpfungen und
Vorsorgeuntersuchungen sowie für die Ausstellung von Überweisungen!
Sozialämter Sachsen-Anhalt mit Besonderheiten bei Asylbewerbern
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-802
SA Jerichower Land
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Stand 11.03.2016
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
- Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein
(Muster 19) möglich
85-805
SA Landkreis Harz
X
Impfungen und
Vorsorgeuntersuchungen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-806
SA Landkreis Börde
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok (Information
an das Sozialamt am
nächsten Arbeitstag)
- bei planbarer Op muss
RS mit Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nur nach
vorheriger RS mit dem Sozialamt
- Zwischenschaltung des
Sozialamtes
Ausstellung eines neuen
Behandlungsausweises durch das
Sozialamt, wenn keine dringende
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
(Information
an
das
Sozialamt, wer NFD in
Anspruch genommen hat)
85-809
SA Magdeburg
X
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bei dringender
Behandlungsbedürftigkeit
Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit
dem Sozialamt möglich
-Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen (Ausnahme
Überweisung zu
Probenuntersuchungen)
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-812
SA Altmarkkreis
Salzwedel
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
X
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Zwischenschaltung des
Sozialamtes
Ausstellung eines neuen
Behandlungsausweises durch das
Sozialamt, wenn keine dringende
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- bei dringender
Behandlungsbedürftigkeit
Ausstellung eines Überweisungsscheines ohne Rücksprache mit
dem Sozialamt möglich
85-813
Landkreis Stendal
SA
X
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
85-831
SJA Magdeburg
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
X
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
(Ausnahme: Überweisung zu
Probenuntersuchungen)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
86-802
LK Anhalt-Bitterfeld
Sozialamt
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt (Kostenübernahmeverfahren)
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein
(Muster 19) möglich
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-803
LK Mansfeld-Südharz
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bei Kindern durch Vertragsärzte
möglich, trotz anderslautenden
Hinweisen auf den
Behandlungsscheinen
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
86-804
Halle Fachbereich
Soziales
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
bei Asylbewerbern ohne
Genehmigung durch das Sozialamt
möglich (bei Laborleistungen auch
quartalsübergreifende
Überweisungen möglich)
ohne dringende
Behandlungsbedürftigkeit prüft der
Kostenträger die entsprechende
Kostenübernahme
- Genehmigung für geplante
ambulante Eingriffe vorher beim
Sozialamt einholen
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-806
LK Saalekreis
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Krankenhauseinweisung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
86-816
Jugendamt
Burgenlandkreis
X
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte (nur Kinderärzte)
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-817
Ordnungsamt
Burgenlandkreis
Asylbewerber
Vertrag
mit
KVSA
X
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Heilmittelverordnung:
- nur nach RS mit dem
Sozialamt
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte (nur Kinderärzte)
Krankenhauseinweisung:
- bei Notfall ok, bei
planbarer Op muss RS mit
Sozialamt erfolgen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte nach RS mit
Sozialamt
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein möglich
- Schein vom Sozialamt ist
nachzufordern
86-818
LK Burgenlandkreis
SA
86-821
Stadt Halle
Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie
86-822
SJA Bitterfeld
X
- Genehmigung für geplante
ambulante Eingriffe
vorher beim Sozialamt
einholen
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
bei Asylbewerbern ohne
Genehmigung durch das Sozialamt
möglich (bei Laborleistungen auch
quartalsübergreifende
Überweisungen möglich)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Impfungen und Vorsorgen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Kassen-Nr.
Sozialamt
86-825
Jugendamt
Saalekreis
Vertrag
mit
KVSA
X
ab
01.04.16
Besonderheiten
Notfalldienst:
- auf NFD-Schein (Muster
19) möglich
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Abrechnung von
Überweisungsscheinen
dringend erforderliche
Weiterbehandlung durch einen
Facharzt ohne Genehmigung durch
das Sozialamt möglich
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- ohne dringende
Behandlungsbedürftigkeit prüft der
Kostenträger die entsprechende
Kostenübernahme
87-802
SA Salzlandkreis
87-803
SA Stadt DessauRoßlau
X
Impfungen und Vorsorgen:
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
- bitte Hinweise auf dem
Behandlungsschein beachten
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.
Kassen-Nr.
Sozialamt
87-809
LK Wittenberg
Der Landrat/ FD
Soziales
Vertrag
mit
KVSA
Besonderheiten
Erbringung Schutzimpfungen
und Vorsorgeuntersuchungen
bei Asylbewerbern
Ausstellung Überweisungsschein
bei Asylbewerbern
Impfungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
- Überweisungsscheine zum
Facharzt
sind vom Sozialhilfeträger
genehmigen zu lassen
(Ausnahme: Überweisung zu
Laboruntersuchungen)
(Ausnahme: Kinder ab dem 6.
Lebensjahr erhalten für
Impfungen einen gesonderten
Krankenbehandlungsschein)
Vorsorgeuntersuchungen:
- durch niedergelassene
Vertragsärzte
Mutterschaftsvorsorgen sind dem Hilfeempfänger lt. §4 Abs. 2 Asylb LG zu gewähren.