Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN Generalverwaltung Steuerwesen ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER JURISTISCHEN PERSONEN STEUERJAHR 2016 (Einkünfte des Jahres 2015) Einkommensteuern Die Erklärung muss ordnungsgemäß ausgefüllt, für richtig bescheinigt, datiert und unterzeichnet, der im Vordruck erwähnten Dienstelle spätestens zukommen am: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Sie erhalten zusätzliche Informationen: EN Abs. beim Contact Center des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: unter Rufnummer 0257/257 57 (Ortstarif) • über Internet: für allgemeine Informationen: finances.belgium.be für spezifische Informationen: fisconet.fgov.be • bei dem für Sie zuständigen Veranlagungsamt: für komplexere oder spezifische Fragen zur Steuerakte der juristischen Person. Die Angaben zu dieser Dienststelle finden Sie nachstehend. SP EC IM • Bankangaben BIC ........................................................................................................... IBAN ........................................................................................................... Nr. 276.5 Kontaktperson Eigenschaft der Kontaktperson ........................................................................................................... Name und Vorname ........................................................................................................... Funktion ........................................................................................................... Straße ........................................................................................................... Nr. ........................................................................................................... Briefkasten ........................................................................................................... Postleitzahl - Gemeinde ........................................................................................................... Telefon- oder Faxnummer ........................................................................................................... E-Mail ........................................................................................................... 2/6 Immobilieneinkünfte Belgische Einkünfte Kodes Besteuerungszeitraum 5000 A ............l............l............l........... , . . Bruttobetrag des Mietpreises und der Mietvorteile 5001 A1 ............l............l............l........... , . . Abziehbare Kosten 5002 A2 -...........l............l............l........... , . . Nettoeinkünfte aus vermieteten Immobilien (A1-A2) 5003 A3 ............l............l............l........... , . . Indexierte (und neu bewertete) Katastereinkommen 5004 A4 -...........l............l............l........... , . . Bei Begründung oder Abtretung eines Erbpacht- oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern erhaltene Beträge 5010 B ............l............l............l........... , . . Steuerpflichtige belgische Einkünfte (A+B) 5020 C ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum 5030 D ............l............l............l........... , . . Bruttobetrag des Mietwertes oder des Mietpreises und der Mietvorteile 5031 D1 ............l............l............l........... , . . Abziehbare Kosten 5032 D2 -...........l............l............l........... , . . Bei Begründung oder Abtretung eines Erbpacht- oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern erhaltene Beträge 5033 E ............l............l............l........... , . . Steuerpflichtige ausländische Einkünfte (D+E) 5040 F ............l............l............l........... , . . 5041 G -...........l............l............l........... , . . 5042 H ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum Einkünfte aus vermieteten Immobilien (A3-A4) Ausländische Einkünfte Gemäß Abkommen steuerfreie Einkünfte IM Restbetrag der steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte (F-G) EN Einkünfte aus vermieteten oder nicht vermieteten Immobilien (D1-D2) Steuerpflichtige Einkünfte EC Steuerpflichtige Einkünfte (C+H) Mehrwerte 5050 I ............l............l............l........... , . . Mehrwerte auf unbebaute Grundstücke oder auf manche dingliche Rechte bezüglich solcher Güter SP Nettoergebnis der Mehrwerte und der Verluste in Bezug auf während des Besteuerungszeitraums veräußerte Güter oder Rechte dieser Art (+)/(-) Kodes Besteuerungszeitraum 5101 A/P B/N ............l............l............l........... , . . Restbetrag der im Laufe der fünf vorangehenden Besteuerungszeiträume erlittenen und noch auszugleichenden Verluste bei der Veräußerung von Gütern und Rechten dieser Art, begrenzt auf das positive Nettoergebnis 5103 C Steuerpflichtige Mehrwerte (A/P-C) 5110 D ............l............l............l........... , . . Mehrwerte, steuerbar zu 33 % 5111 D1 ............l............l............l........... , . . Mehrwerte, steuerbar zu 16,5 % 5112 D2 ............l............l............l........... , . . -...........l............l............l........... , . . Mehrwerte auf bebaute Grundstücke oder auf manche dingliche Rechte bezüglich solcher Güter Kodes Nettoergebnis der Mehrwerte und der Verluste in Bezug auf während des Besteuerungszeitraums veräußerte Güter oder Rechte dieser Art (+)/(-) 5121 F/P G/N Besteuerungszeitraum ............l............l............l........... , . . Restbetrag der im Laufe der fünf vorangehenden Besteuerungszeiträume erlittenen und noch auszugleichenden Verluste bei der Veräußerung von Gütern und Rechten dieser Art, begrenzt auf das positive Nettoergebnis 5123 H Steuerpflichtige Mehrwerte (F/P-H) 5130 I ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum Erhaltener Preis 5201 K ............l............l............l........... , . . Erwerbspreis (eventuell aufgewertet) 5202 L -...........l............l............l........... , . . Steuerpflichtiger Betrag (K-L) 5203 M ............l............l............l........... , . . -...........l............l............l........... , . . Mehrwerte auf bedeutende Beteiligungen 3/6 Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art Steuerpflichtiger Betrag Kodes Besteuerungszeitraum 5310 ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum 5320 ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum 5206 ............l............l............l........... , . . Pensionen, Kapitalien, Arbeitgeberbeiträge und -prämien Steuerpflichtiger Betrag Fahrzeugkosten in Höhe eines Anteils des Vorteils jeglicher Art Steuerpflichtiger Betrag Nicht nachgewiesene Ausgaben oder Vorteile jeglicher Art und finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art Kodes Besteuerungszeitraum Ausgaben und Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 50 %. 5334 ............l............l............l........... , . . Ausgaben und Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 100 %. 5335 ............l............l............l........... , . . Steuerpflichtiger Betrag der nicht nachgewiesenen Ausgaben oder Vorteile jeglicher Art EN Steuerpflichtiger Betrag der finanziellen Vorteile oder der Vorteile jeglicher Art Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 50 % 5336 ............l............l............l........... , . . Finanzielle Vorteile oder Vorteile jeglicher Art, steuerbar zum Satz von 100 % 5337 ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum 5340 ............l............l............l........... , . . Kodes Besteuerungszeitraum 1810 ............l............l............l........... , . . 1811 ............l............l............l........... , . . Vorauszahlung zweites Quartal 1812 ............l............l............l........... , . . Vorauszahlung drittes Quartal 1813 ............l............l............l........... , . . Vorauszahlung viertes Quartal 1814 ............l............l............l........... , . . IM Von bestimmten Interkommunalen zuerkannte Dividenden Vorauszahlungen Zu berücksichtigende Vorauszahlungen SP Vorauszahlung erstes Quartal EC Steuerpflichtiger Betrag Vom Dienst Vorauszahlungen zugewiesene, von der Unternehmensnummer abweichende Bezugsnummer Erste abweichende Bezugsnummer 1821 ...................................................... Zweite abweichende Bezugsnummer 1822 ...................................................... Dritte abweichende Bezugsnummer 1823 ...................................................... Vierte abweichende Bezugsnummer 1824 ...................................................... 4/6 Erzielte Einkünfte, die dem Mobiliensteuervorabzug unterliegen Einkünfte aus Kapitalien und beweglichen Gütern, Lose in Bezug auf Anleihepapiere und Entschädigungen für fehlende Kupons oder fehlende Lose Kodes Besteuerungszeitraum Art Einkünfte belgischer Herkunft, die ohne Einbehaltung oder Einzahlung des Mobiliensteuervorabzugs zugeteilt oder ausgezahlt wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte ausländischer Herkunft, die ohne Einbehaltung oder Einzahlung des Mobiliensteuervorabzugs zugeteilt oder ausgezahlt wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte ausländischer Herkunft, die ohne Vermittlung einer in Belgien ansässigen Zwischenperson im Ausland einkassiert oder erhalten wurden, sofern der Mobiliensteuervorabzug geschuldet ist Einkünfte; die aufgrund einer unrichtigen Erklärung unrechtmäßig unter Befreiung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten wurden Einkünfte 5401 ............l............l............l........... , . . Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5402 ............l............l............l........... , . . Einnahmeamt ............................................................................................ 5403 Zahlungsdaten ............................................................................................ 5404 ............................................................................................ 5404 ............................................................................................ 5404 EN Einkünfte ausländischer Herkunft aus Aktien oder Anteilen, ausgezahlt oder zugeteilt durch bestimmte Investmentgesellschaften, oder aus festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Herkunft, die anlässlich der Veräußerung dieser Wertpapiere vor der Fälligkeit der Einkünfte erhalten wurden IM Einkünfte Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug Kodes Besteuerungszeitraum 5411 ............l............l............l........... , . . 5412 ............l............l............l........... , . . ............................................................................................ 5413 Zahlungsdaten ............................................................................................ 5414 EC Einnahmeamt ............................................................................................ 5414 ............................................................................................ 5414 SP Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Gütern, mit denen Wohnungen, Zimmer oder möblierte Appartements eingerichtet sind Kodes Besteuerungszeitraum 5421 ............l............l............l........... , . . Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5422 ............l............l............l........... , . . Einnahmeamt ............................................................................................ 5423 ............................................................................................ 5424 ............................................................................................ 5424 ............................................................................................ 5424 Einkünfte Zahlungsdaten Verschiedene Einkünfte Kodes Besteuerungszeitraum Art Erhaltene Einkünfte, entweder durch Untervermietung oder Übertragung des Mietvertrags von möblierten oder nicht möblierten, in Belgien oder im Ausland gelegenen Immobilien oder durch Konzession des Rechts, in Belgien oder im Ausland eine Fläche, die naturgemäß unbeweglich ist und die sich nicht innerhalb der Umfriedung einer Sportstätte befindet, zu gebrauchen, um hier Plakate oder andere Werbeträger anzuschlagen Erträge aus der Verpachtung des Jagd-, Fischerei- oder Vogelfangrechts Einkünfte 5431 ............l............l............l........... , . . Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5432 ............l............l............l........... , . . Einnahmeamt ............................................................................................ 5433 Zahlungsdaten ............................................................................................ 5434 ............................................................................................ 5434 ............................................................................................ 5434 5/6 Gezahlte oder zugeteilte Mobilieneinkünfte Ausgeschüttete Dividenden Kodes Besteuerungszeitraum Ausgeschüttete Dividenden 5441 ............l............l............l........... , . . Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5442 ............l............l............l........... , . . Einnahmeamt ............................................................................................ 5443 Zahlungsdaten ............................................................................................ 5444 ............................................................................................ 5444 ............................................................................................ 5444 Einkünfte aus Geldeinlagen, Schuldforderungen, Darlehen oder andere Einkünfte, die dem Mobiliensteuervorabzug unterliegen Besteuerungszeitraum Einkünfte 5451 ............l............l............l........... , . . Geschuldeter Mobiliensteuervorabzug 5452 ............l............l............l........... , . . Einnahmeamt ............................................................................................ 5453 Zahlungsdaten ............................................................................................ 5454 ............................................................................................ 5454 EN Kodes ............................................................................................ Rechtsvereinbarungen 5454 IM Kodes Der Steuerpflichtige ist Gründer oder Drittbegünstigter einer Rechtsvereinbarung Identität der Rechtsvereinbarung ............................................................................................ Rechtsform ............................................................................................ Straße und Hausnummer ............................................................................................ Postleitzahl und Gemeinde ............................................................................................ SP Land 5510 ...................................................... 5520 ...................................................... EC Vollständige Bezeichnung Besteuerungszeitraum ............................................................................................ Identifikationsnummer ............................................................................................ Die Rechtsvereinbarung, deren Gründer der Steuerpflichtige ist, hat keine Rechtspersönlichkeit Identität des Verwalters der Rechtsvereinbarung Name ............................................................................................ Straße und Hausnummer ............................................................................................ Postleitzahl und Gemeinde ............................................................................................ Land ............................................................................................ Die Rechtsvereinbarung, deren Gründer oder Drittbegünstigter der Steuerpflichtige ist, erfüllt nachstehende Anforderungen: 5530 ...................................................... Die Rechtsvereinbarung ist niedergelassen in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, in einem Staat, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, in einem Staat, mit dem Belgien eine Vereinbarung über den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen hat, oder in einem Staat, der zusammen mit Belgien zu den Parteien eines anderen bilateralen oder multilateralen Rechtsinstruments gehört, sofern dieses Abkommen, diese Vereinbarung oder dieses Rechtsinstrument den Informationsaustausch im Hinblick auf die Anwendung der internen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten in Steuerangelegenheiten ermöglicht. Die Rechtsvereinbarung übt eine effektive wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen ihrer Berufstätigkeit an dem Ort aus, an dem sie ansässig ist, und gegebenenfalls an dem Ort, wo sie über eine feste Niederlassung verfügt. Die Gesamtheit der Räumlichkeiten, des Personals und der Ausrüstung, worüber die Rechtsvereinbarung an dem Ort verfügt, an dem sie ansässig ist, und gegebenenfalls an dem Ort, an dem sie über eine feste Niederlassung verfügt, steht im Verhältnis zur vorgenannten wirtschaftlichen Tätigkeit, die sie dort ausübt. 6/6 Verschiedene Unterlagen und Verzeichnisse Beizufügen: Jahresabschluss, wenn der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, diesen bei der Bilanzzentrale der belgischen Nationalbank zu hinterlegen für die anderen als die in Rubrik «Betroffene Steuerpflichtige» Absatz 1 b) der Erläuterungsbroschüre bezeichneten Steuerpflichtige, die Unterlagen, die zur Beurteilung des anwendbaren Steuersystems erforderlich sind (außer wenn dies eindeutig aus dem Jahresabschluss hervorgeht) Anlagen: ................................................. Die auf dieser Erklärung gemachten Angaben werden als richtig und wahr bestätigt. ........................................... , den ...................................................... (Datum) Im Namen der juristischen Person (*), Die Erklärung muss von einer Person, die gesetzlich befugt ist, die juristische Person zu verpflichten, oder vom Beauftragten der juristischen Person unterschrieben werden. IM EN (Unterschrift mit Angabe von Name, Vorname und Eigenschaft) EC SP (*)
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