Mandanten Info

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Thema:
elektronische Übermittlung der Steuererklärungen
Bisher
waren nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steuer
anmeldungen elektronisch abzugeben
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung
Ab Besteuerungsjahr 2011
wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erweitert:
Folgende Jahres-Steuererklärungen sind ab 2011 davon betroffen:
Alle
Steuerpflichtigen
mit Gewinneinkünfte
Alle
Unternehmer und
Körperschaften
Alle
Personengesellschaften
· Land- und forstwirtschaftliche Einkünfte
· Gewerbliche Einkünfte
· Selbständige Einkünfte
· Einkommensteuererklärungen
·
UmsatzsteuerJahreserklärungen
·
Körperschaftssteuererklärungen
·
Gewerbesteuer
erklärungen
·
Feststellungserklärungen
Für Anlagen gilt Folgendes:
Anlagen EÜR
(Einnahme-ÜberschussRechnung)
Ab 2011
elektronisch
Steuerbilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen
Anlagen EÜR
und Bilanzen/ GuV
(E-Bilanz)
Ab Wirtschaftsjahr 2013 und
abweichendes Wj. 2013/2014
Pflicht
Wj.2012 und abweichendes Wj.
2012/2013 Wahlrecht zur
elektronischen Abgabe
siehe nebenstehend