Mandanten Info Thema: elektronische Übermittlung der Steuererklärungen Bisher waren nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steuer anmeldungen elektronisch abzugeben Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Ab Besteuerungsjahr 2011 wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erweitert: Folgende Jahres-Steuererklärungen sind ab 2011 davon betroffen: Alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünfte Alle Unternehmer und Körperschaften Alle Personengesellschaften · Land- und forstwirtschaftliche Einkünfte · Gewerbliche Einkünfte · Selbständige Einkünfte · Einkommensteuererklärungen · UmsatzsteuerJahreserklärungen · Körperschaftssteuererklärungen · Gewerbesteuer erklärungen · Feststellungserklärungen Für Anlagen gilt Folgendes: Anlagen EÜR (Einnahme-ÜberschussRechnung) Ab 2011 elektronisch Steuerbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen Anlagen EÜR und Bilanzen/ GuV (E-Bilanz) Ab Wirtschaftsjahr 2013 und abweichendes Wj. 2013/2014 Pflicht Wj.2012 und abweichendes Wj. 2012/2013 Wahlrecht zur elektronischen Abgabe siehe nebenstehend
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