EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Geltungsbereich 2 2. Definitionen 2 3. Verantwortlichkeiten 3 4. Implementierungsprozess 3 5. Regelmäßige Überprüfung und Überwachung 4 6. Generelle Anforderungen 4 6.1 Auswahl von Kontraktoren 4 6.1.1 Kompetenzen von Kontraktoren 4 6.1.2 Sicherheitsprotokoll eines Kontraktors 5 6.1.3 Einsatz von Sub-Kontraktoren 5 6.1.4 Versicherungen und Genehmigungen 5 6.1.5 Vorqualifikation von Kontraktoren 5 6.1.6 Haftung und Sanktionen 5 7. Verfahrensanweisung und Risikobewertung 6 8. Kommunikation und Schulungen 6 8.1 Erörterung und Einweisung vor Arbeitsbeginn 6 8.2 Kommunikation 6 9. Risikomanagement 7 9.1 Nutzung von Unternehmensversorgern 7 9.2 Etex EHS-Richtlinien 7 9.3 Maschinensicherheit 8 9.4 Stromversorgung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten 8 9.5 Arbeiten mit offener Flamme 8 10. Arbeitsumfeld 8 10.1 Materiallagerungen, Anlagen und Arbeitsgeräte 8 10.2 Toxische oder gefährliche Materialien oder Substanzen 8 10.3 Entsorgungsmaßnahmen 9 11. Ordnung und Sauberkeit des Standortes 9 12. Beaufsichtigung von Kontraktoren 9 13. Überprüfung von Kontraktorenleistung 9 Anhang 1. Kontraktoren-Checkliste und Einweisungsprotokoll 10 EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 2 von 13 1. Zweck & Geltungsbereich a) Diese Etex Konzern-Richtlinie schafft einen allgemeinen und systematischen Ansatz, um die EHS-Leistung von Kontraktoren und Sub-Kontraktoren zu steuern, die an Standorten der Etex oder für Unternehmen der Etex auf einem anderen Betriebsgelände arbeiten. b) Mitarbeiter von Kontraktoren oder Sub-Kontraktoren unterliegen denselben Anforderungen wie Mitarbeiter der Etex. c) Diese Richtlinie ist verpflichtend und gilt für alle Unternehmen der Etex und Betriebe, bei denen die Etex der Hauptaktionär ist und auch für Joint Ventures, bei denen die Etex der Managing Partner ist. Sie gilt ebenso für alle nicht-betrieblichen Standorte, die an externe Unternehmen vermietet oder verpachtet sind. d) Diese Richtlinie stellt die Mindestanforderungen, die von allen Kontraktoren und Sub-Kontraktoren erwartet werden, dar und muss dort, wo die lokalen Gesetze einen höheren Standard fordern, angepasst werden. e) Gemäß dieser Richtlinie sind alle Unternehmen der Etex dazu angehalten, sich pro-aktiv mit der Auswahl, der Einweisung, der Beaufsichtigung, dem Monitoring und der Bewertung aller Kontraktoren zu befassen. f) Diese Richtlinie befreit keinen Kontraktor oder Sub-Kontraktor von seiner Haftung für sein Handeln und seiner Verfehlungen hinsichtlich der Einhaltung von Etex- oder anderen zutreffenden EHS-Anforderungen. g) Kontraktoren und Sub-Kontraktoren sind für das Tun und Handeln ihrer Angestellten haftbar und müssen sicherstellen, dass ihre Angestellten die Kompetenz aufweisen, ihnen zugewiesene Tätigkeiten auszuführen. 2. Definitionen (1) Kontraktoren : Für diese Richtinie werden Kontraktoren in folgenden Kategorien unterschieden: (a) Permanent Contractors Hierzu zählt jede Person, Gruppe oder jedes Unternehmen, das durch einen Jahres- oder mehrjährigen Vertrag in Voll- oder Teilzeit für die Etex oder ein Unternehmen der Etex tätig ist. (b) Non- Permanent Contractors Hierzu zählt jede unter Vertrag genommene Person, Gruppe oder jedes unter Vertrag genommene Unternehmen, das auf gelegentlicher Basis für die Etex oder ein Unternehmen der Etex tätig ist, oder eine Fachdienstleistung erbringt, z.B. die Arbeit an speicherprogrammierbare Steuerungen, Brennern, Kälteanlagen, usw. Bauunternehmer fallen ebenfalls in diese Kategorie. (c) Sub-Contractors Hierunter fallen Firmen und/oder Einzelpersonen, die vom Kontraktor oder direct durch die Etex oder ein Unternehmen der Etex beschäftigt werden/in Anspruch genommen werden, um bestimmte Aufgaben auszuführen oder bestimmte Dienstleistungen bereitzustellen. (d) Unternehmensbeauftragter Hierunter fällt jede Person, die durch ein Unternehmen der Etex ernannt wurde, sich mit einem Kontraktor um den EHS-Aspekt der beabsichtigten Arbeiten zu kümmern. Dieser Unternehmensbeauftragte muss die Kompetenz aufweisen, mit diesen Arbeitsaspekten umzugehen und kann sowohl ein Angestellter als auch ein externer Fachmann sein. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 3 von 13 ANMERKUNG: Alle in dieser Richtlinie angegebenen Anmerkungen zum Begriff “Kontraktor” sind allgemein zu verstehen und meinen sowohl Kontraktor wie auch Sub-Kontraktorunternehmen und deren Mitarbeiter. 3. Verantwortlichkeiten Die folgende Tabelle stellt die Personenverantwortlichkeit auf verschiedenen Ebenen der Organisation hinsichtlich dieser Richtlinie dar. Wer Was Etex EHS/CCL* Aufsetzen und Pflege der CSM-Richtlinie Bereichsmanagement Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie Überprüfung der Durchführung der CSM in den Abteilungen/Bereichen Bereitstellung adäquater Mittel, um die Umsetzung dieser Richtlinie zu ermöglichen. Standort-Management Einrichtung und Umsetzung von Systemen und Verfahren, um die Umsetzung der Anforderungen dieser Richtlinie sicherzustellen. Überwachen der Umsetzung und Effektivität des standortspezifischen Verfahrens gemäß dieser Richtlinie. Gewährleisten das die Einweisung und Überwachung von Auftragnehmern durchgeführt wird. Lokales EHS-Team Bewertung der Effektivität der platzierten Maßnahmen, um die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie zu erreichen. Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie. Evaluierung der Effektivität der Umsetzung dieser Richtlinie. Standortsupport bei der Umsetzung dieser Richtlinie. Durchführung von Einweisungen und Schulungen gemäß der Anforderungen dieser Richtlinie. Mitarbeiter und andere Aufrechterhaltung dieser Richtlinie entsprechenden standortspezifischen Verfahren, Betroffene einschließlich wo nötig verbesserter Arbeitsmaßnahmen, um die Kontraktoren zu befähigen, die Arbeiten sicher auszuführen. Bericht aller Verstöße die beobachtet werden. * CCL bedeutet Etex EHS Council 4. Implementierungsprozess Jedes Managementteam eines Standortes ist dafür verantwortlich, die Umsetzung dieser Richtlinie gemäß des folgenden Verfahrens sicherzustellen: • Durchführung einer Hintergrundüberprüfung, um die Eignung eines Kontraktors zu ermitteln • Bestätigung der Kompetenz des Kontraktors mit Hilfe eines geeigneten Vorqualifikationsprozesses • Überprüfung der Sicherheitsprotokolle des Kontraktors EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 4 von 13 • Sicherstellen, dass der Kontraktor über alle notwendigen Versicherungen und gültigen Zulassungen verfügt, die für die entsprechenden Arbeiten benötigt werden • Überprüfen der EHS-Aspekte der zur Durchführung der Arbeiten beabsichtigten Methode • Überprüfen der standortspezifischen Verfahrensanweisung und Risikobewertung und Überarbeitung dieser nach Bedarf • Festlegung und Beschreibung des Arbeitsbereiches des Kontraktors, Zugang und Ausgang des Arbeitsbereiches, etc. • Erstellen eines Management Plans, um diese Sachverhalte zu addressieren • Ausführen einer detaillierten Standorteinweisung des Kontraktors einschließlich der Standortrichtlinien • Durchführen eines Tests, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter des Kontraktors die Einweisung verstanden haben • Informieren aller wichtigen Interessenvertreter über den Starttermin und die Dauer der Arbeiten sowie die Verfahren am Standort, die während der Ausführung der Arbeiten eingehalten werden müssen • Beaufsichtigung und Überprüfung der durch den Kontraktor durchgeführten Arbeiten • Wo nötig und vereinbart, Verbesserung der durch den Kontraktor erstellten Verfahrensanweisung • Durchführung von Sanktionen bei Verstößen gegen die EHS-Richtlinien und Vorschriften. • Überprüfung der Effektivität von Verfahren und entsprechende Modifizierung zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Richtlinie. • Bewertung der Gesamteffektivität des Kontraktors und Entscheidung, ob der Kontraktor auf der Unternehmensliste vorqualifizierter und autorisierter Kontraktoren verbleiben soll. 5. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle Es sollte eine jährliche Überprüfung der standortspezifischen Maßnahmen und deren Effektivität, die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen, stattfinden. Diese Überprüfung könnte einen Teil des jährlichen Management Reviews der EHS-Management Systeme darstellen. 6. Generelle Anforderungen 6.1 Auswahl von Kontraktoren Die Auswahl eines Kontraktors ist die wichtigste Entscheidung, die für die Ausführung jeglicher Arbeiten getroffen wird. Der Auswahlprozess bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen. Nichtsdestotrotz müssen in jedem Fall die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden, um die Arbeitssicherheitsrisiken und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Todesfällen zu minimieren. Vor der Auswahl eines Kontraktors müssen die folgenden Aspekte addressiert werden: 6.1.1 Kompetenzen von Kontraktoren Es ist erforderlich, dass der Kontraktor über die entsprechende Erfahrung verfügt, einen Vertrag für die beabsichtigten Arbeiten einzugehen. Zum Beispiel könnte ein Bauunternehmer für Erdarbeiten oder allgemeine Bauarbeiten nicht über die Kompetenz verfügen, Dacharbeiten oder Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchzuführen. Daher ist es wichtig, dass der Kontraktor über entsprechende Kompetenzen, Mittel und Erfahrung verfügt, die Arbeiten sicher auszuführen. Die Kontraktoren sollten nachweisen können, dass sie über die Erfahrung verfügen, vergleichbare Arbeiten unter passenden Bedingungen auszuführen. Zusätzlich zur entsprechenden Erfahrungen muss der Kontraktor über kompetente Mitarbeiter verfügen. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 5 von13 Dies sollte durch die notwendigen Schulungsnachweise für jeden Mitarbeiter für jede bestimmte Aufgabe nachweisbar sein, z.B. das Führen von Fahrzeugen, das Betreiben einer Hubarbeitsbühne, usw. (falls erforderlich, mit Zertifizierungen). Niemals sollten Kosten zu Lasten von Sicherheitsstandards gesenkt werden. Um dies zu verhindern, müssen die Unternehmens-Sicherheitsanforderungen den jeweiligen Kontraktoren bekannt sein, bevor ein Vertragswert vereinbart wird. Sprachliche Belange und die Notwendigkeit guter Kommunikation müssen beim Auswahlprozess berücksichtigt werden. 6.1.2 Sicherheitsprotokoll eines Kontraktors Das Sicherheitsprotokoll von Kontraktoren sollte überprüft werden, bevor sie zu einer Ausschreibung eingeladen werden. Wenn Ausschreibungen nicht veröffentlicht werden, muss das Sicherheitsprotokoll aller Kontraktoren geprüft werden, bevor entschieden wird, an welchen Kontraktor der Auftrag vergeben wird. Kontraktoren, die eine gute Erfolgsgeschichte in effektivem Sicherheitsmanagement bei vergleichbaren Projekten vorweisen können, sollte der Vorzug gegeben werden. 6.1.3 Einsatz von Sub-Kontraktoren Der Umfang, in dem ein Kontraktor plant, Sub-Kontraktoren zu beauftragen, sollte vor der Auftragsvergabe bekannt sein/feststehen. Die gleichen Anforderungen, die an den Hauptkontraktor bezüglich Kompetenzen, Mittel und Erfahrungen bestehen, müssen auch für den Sub-Kontraktor gelten. Die Anforderung, diese Aspekte zu überprüfen, liegt in der Verantwortung des Kontraktors und/oder des Etex-Unternehmens, abhängig davon, wer davon den Sub-Kontraktor beschäftigt. Das Vorhaben, einen Sub-Kontraktor zu beschäftigen, muß vorab vom Unternehmensbeauftragten genehmigt werden. 6.1.4 Versicherungen und Genehmigungen Ein wesentlicher Teil des Auswahlverfahrens von Kontraktoren sollte die Sicherstellung sein, dass der beabsichtigte Kontraktor über die erforderlichen Betriebshaftpflicht-Versicherungen verfügt und gegebenenfalls über eine Berufs- und Produkthaftpflichtversicherung. Viele Versicherungsunternehmen platzieren Ausschlüsse und Beschränkungen in den Policen (z.B. Festlegung der durch die Police abgedeckte Maximal- oder MInimalhöhe oder den Ausschluss von bestimmten Arbeitstypen wie Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien oder andere relevante Ausschlüsse). Solche Ausschlüsse oder Beschränkungen müssen vor Vertragsabschluss geprüft werden. Auch muss der Kontraktor über alle Genehmigungen, die das lokale Gesetz zur Ausübung der beabsichtigten Arbeiten fordert, verfügen. 6.1.5 Vorqualifikation von Kontraktoren Ein Weg, die oben genannten Punkte zu addressieren, ist ein Vorqualifizierungsverfahren für Kontraktoren zu erstellen. Kontraktoren, die alle obengenannten Anforderungen erfüllen, können vorqualifiziert werden und in eine Datenbank aufgenommen werden. Wenn ein Kontraktor beschäftigt werden soll, kann ein solcher aus der Datenbank ausgewählt werden und die anderen Einzelheiten dieser Richtlinie, einschließlich Verfahrensanweisung und Risikobewertung vor Beginn der Arbeiten addressiert werden. 6.1.6 Haftung und Sanktionen Alle Unternehmen der Etex müssen Sanktionen gegen Kontraktoren umsetzen, die sich während der Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht an die Etex EHS-Bestimmungen halten. Solche Sanktionen können auf verschiedene Art erteilt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldbußen, Disziplinarverfahren gegen Einzelpersonen oder Gruppen, Verweis von Einzelpersonen oder Gruppen vom Standort, Zeitlich beschränkte oder dauerhaufte Löschung von der Liste der autorisierten Kontraktoren oder eine Kombination dieser und/oder anderer Sanktionen. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 6 von 13 Die verhängten Sanktionen müssen den Schweregrad oder möglichen Schweregrad des Verstoßes gegen die Etex EHS-Richtlinien reflektieren und müssen im richtigen Verhältnis zu den vorgenommenen Arbeiten stehen. Der Kontraktor muss bei den Vertragsverhandlugen bereits über diese Sanktionen informiert werden, so dass die Konsequenzen bei Nichteinhaltung im Voraus bekannt sind. 7. Verfahrensanweisung und Risikobewertung Es ist erforderlich, dass der Kontraktor eine Verfahrensanweisung erstellt, die im Detail die Abfolge der Aufgaben darstellt, die für die beabsichtigten Arbeiten durchgeführt werden sollen und auf welche Weise sie vorgenommen werden sollen. Diese Verfahrensanweisung muss mit einer Gefahrenidentifikation für jede Tätigkeit und einer Risikobewertung für jedes Risiko einhergehen. Der Kontraktor muss die entsprechenden Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung identifizieren und verbleibende Risiken bewältigen. Die Verfahrensanweisung und Risikobewertung muss standort-/arbeitsspezifisch erstellt werden. Allgemeine Verfahrensanweisungen und Risikobewertungen sind nicht akzeptabel, da sie sich nicht an die bestimmten Belange am Standort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, richten. Hierfür erhält der Kontraktor Zugang zum Standort, an dem die beabsichtigten Arbeiten durchgeführt werden sollen, so dass die erforderlichen detaillierten Dokumente erstellt werden können. Die Verfahrensanweisung und Risikobewertung müssen vom Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten überprüft werden und von beiden Parteien sowohl akzeptiert als auch unterzeichnet oder abgeändert und unterzeichnet werden. Falls die Verfahrensanweisung oder die Risikobewertung im Verlauf der Arbeiten geändert werden muss, muss dies von beiden Parteien akzeptiert werden und die akzeptierten, überarbeiteten Dokumente datiert und unterzeichnet werden. 8. Kommunikation und Schulungen 8.1 Erörterung und Einweisung vor Arbeitsbeginn Vor Beginn der Arbeiten müssen zwischen dem Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten Erörterungen statfinden, um sicherzustellen, dass der Kontraktor sich der EHS-Unternehmensanforderungen bewusst ist und diese akzeptiert. Anhang 1 dieser Richtlinie ist eine Checkliste als Leitfaden für die Belange, die vor Beginn der Arbeiten erörtert und vereinbart werden sollten, beigefügt. Es handelt sich hierbei um eine nicht-abschließende Liste, es kann weitere Punkte geben, die unter bestimmten Bedingungen Anwendung finden. Anhang 1 dient sowohl als Checkliste als auch als Einweisungsdokument für den Kontraktor. 8.2. Kommunikation Gute Kommunikationswege müssen zwischen dem Kontraktor, dem Unternehmensbeauftragten, den Mitarbeitern und allen anderen wichtigen Interessenvertretern eröffnet werden. Es muss einen Mechanismus für alle Parteien geben, um alle aufkommenden Bedenken Über die beabsichtigten Arbeiten, den Kontraktor, die Ausführung der Arbeiten, alternative Arbeitsmaßnahmen, die für die Dauer der Arbeiten noch eingeführt werden müssten, usw. zu erörtern. Es muss regelmäßige Meetings zwischen dem Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten geben, um den Fortschritt der Arbeit zu überprüfen und alle Aspekte des Bedenkens zu erörtern, die aufgekommen sind. Vorfälle und Unfälle, die es gab, müssen im Etex Unfallbericht-Format berichtet werden und sowohl erörtert als auch sorgfältig untersucht werden. Contractor Environmental, Health & Safety Management Group Standard Code: STD - 012 Date of Issue: 28-04-2016 Version: V01 Page: 7 of 13 Die Häufigkeit dieser Meetings wird anhand der Größe und Komplexität des Vertrages festgelegt. Bei umfangreichen Verträgen sollte ein tägliches Meeting stattfinden. Um fortlaufend gute Kommunikation sicherzustellen, muss der Repräsentant des Kontraktors, der durchgehend am Standort anwesend sein muss (soweit nicht anders mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbart), die örtliche Sprache beherrschen (soweit nicht ausdrücklich anders angegeben) und muss fähig sein, mit allen Vertragsmitarbeitern zu sprechen, um sicherzustellen, dass Instruktionen, usw. von allen Beteiligten verstanden werden. Mitarbeiter der Etex / Unternehmen der Etex sollten Kenntnis von den beabsichtigten Arbeiten und jeglichen Auswirkungen auf ihre täglichen Pflichten haben. Die Mitarbeiter sollten auch über den Fortschritt der Arbeiten und jegliche aufkommenden Probleme informiert werden, die sie betreffen könnten. 9. Risikomanagement 9.1. Nutzung von Unternehmensversorgern Der Kontraktor muss im Vorfeld vor Beginn der Arbeiten mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbarten, welche Versorger genutzt werden können, z.B. Elektrizität, Druckluft, usw.. Nur vom Unternehmensbeauftragten autorisierte Versorger dürfen vom Kontraktor an dem oder den Standort/en und in vereinbarter Weise genutzt werden. Außerdem muss der Kontraktor alle lokalen Maßnahmen befolgen, die bezüglich des Umgangs mit diesen Diensten bestehen, z.B. alle Leitungstrossen/Schleppkabel bei Schwachstrom zu betreiben, 220V Kabel gegen Defekte zu sichern, usw. 9.2. Etex EHS-Richtlinien Der Kontraktor sollte mit den Etex EHS-Richtlinien bezüglich folgender Themen vertraut gemacht werden und zur Einhaltung dieser angehalten werden. Höhenarbeit Persönliche Schutzausrüstung Accident / Incident-Reporting und Untersuchung von Beinahe-Unfällen und Sachschäden Energie Isolation (LOTOTO) Environmental Accident & Incident Reporting Verkehrssicherheit am Standort Alle anderen Richtlinien, deren Ausstellung nach Ausstellungsdatum dieser Richtlinie erfolgt ist, sind automatisch gültig Die Anforderung der Einhaltung dieser Richtlinien sollte ein wesentlicher Bestandteil des vereinbarten Vertrages sein. 9.3 Maschinensicherheit Alle Maschinen und Arbeitsgeräte, die auf ein Betriebsgelände der Etex gebracht werden, müssen vollständig gesichert werden und in jeglicher anderer Hinsicht den gesetzlichen Auflagen entsprechen. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 8 von 13 9.4 Stromversorgung für Werkzeuge und Arbeitsgeräte Der Kontraktor muss die gesetzlichen Bestimmungen für Elektrizität oder andere ausgewiesene Bestimmungen einhalten. Alle geplanten elektrischen Anschlüsse zur Etex-Unternehmensversorgung müssen im Vorfeld mit dem Etex Beauftragten vereinbart werden, bevor sie mit dem Kontraktor vereinbart werden. Tragbare elektrische Arbeitsgeräte sollten entweder auf Niedrigspannung betrieben werden (110 Volt) oder durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen gesichert sein. All diese vom Kontraktor genutzten Arbeitsgeräte müssen korrekt aufgestellt, installiert und gewartet werden. Das Herabhängenlassen von Kabeln ist untersagt, da dies eine Gefahr für Personen darstellt, die im nahen Umfeld arbeiten oder dort vorübergehen. 9.5 Arbeiten mit offener Flamme Der Kontraktor darf auf einem Betriebsgelände der Etex keine Schweißarbeiten oder andere Arbeiten mit offener Flamme ohne vorherige Genehmigung des Etexbeauftragten durchführen. Die Genehmigung zur Ausführung solcher Arbeiten müssen vor jeder Schweißarbeit, Lötarbeit, Heißtrennen oder anderen Arbeiten mit offener Flamme eingeholt werden. Alle Arbeitsprozesse, die bei offener Flamme durchgeführt werden, sind genehmigungspflichtig. Der Kontraktor muss angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, um Mitarbeiter der Etex und andere Personen oder am Standort tätige Arbeitskräfte/Mitarbeiter durch den Umgang mit Arbeitsprozessen bei offener Flamme vor Augenoder anderen Verletzungen zu schützen. Mitarbeiter des Kontraktors müssen an der Onlineschulung für Arbeiten mit offener Flamme teilnehmen, die durch FM-Global – FM Global Online Training angeboten wird. Feuer oder Müllverbrennung ist auf einem Betriebsgelände der Etex nicht gestattet. 10. Arbeitsumfeld 10.1 Materiallagerungen, Anlagen und Arbeitsgeräte Der Kontraktor muss Vorkehrungen für die sichere Lagerung aller Materialien und Arbeitsgeräte, die am Standort bleiben müssen/gelagert werden müssen, treffen und wo erforderlich die lokalen Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Unternehmen der Etex übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Schäden an Arbeitsgeräten, Werkzeugen oder Gütern des Kontraktors. Dort, wo Gaszylinder, einschließlich LPG-Zylinder am Standort aufbewahrt werden, müssen diese aufrecht an einem gesicherten Ort außerhalb von Gebäuden gelagert werden. Es dürfen stichprobenartige Durchsuchungen von Fahrzeugen des Kontraktors, die den Standort betreten oder verlassen, vorgenommen werden. 10.2 Toxische oder gefährliche Materialien oder Substanzen Ohne vorherige Autorisierung sollten solche Substanzen nicht auf ein Betriebsgelände eines Etex-Unternehmens gebracht werden. Alle toxischen oder gefährlichen Substanzen, die vom Kontraktor auf das Betriebsgelände gebracht werden, müssen im geeigneten Transportbehälter und klar gekennzeichnet sein. Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen für jede solche Substanz vom Kontraktor bereitgestellt werden. Zusätzlich sollte der Kontraktor den Etexbeauftragten mit Unterlagen der technischen Daten bezogen auf die Schutzmaßnahmen versorgen, die beim Gebrauch einer solchen Substanz, der Lagervorgaben und der Schritte, die im Notfall unternommen werden müssen, einschließlich der Erste Hilfe-Behandlung, dem Umgang mit Lecks, usw.. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 9 von 13 Der Kontraktor muss sicherstellen, dass Mitarbeiter der Etex, andere Personen, Produkte und Eigentum des Unternehmens durch die Nutzung oder Lagerung von gefährlichen Substanzen keinen Gefahren ausgesetzt sind. Toxische oder gefährliche Substanzen oder Reststoffe/Überreste dieser dürfen nicht am Standort entsorgt werden. Eine Verschüttung solcher Substanzen muss umgehend berichtet werden. 10.3 Entsorgungsmaßnahmen Bei den Erörterungen/Meetings vor Beginn der Arbeiten müssen die Maßnahmen für die Bewirtschaftung und Entsorgung des bei den Arbeiten anfallenden Mülls vereinbart werden. Dies sollte Maßnahmen für die Minimierung, Trennung, Lagerung und Entsorgung der Abfallstoffe beinhalten. 11. Ordnung und Sauberkeit des Standortes Der Kontraktor muss sicherstellen, dass der Arbeitsbereich jederzeit sauber und frei von Bauschutt gehalten wird. Bei täglicher Beendigung der Arbeit muss der Kontraktor seinen Arbeitsplatz zur Zufriedenheit des Unternehmensbeauftragten in einem sicheren und sauberen Zustand hinterlassen. Jeglicher Bauschutt muss vom Kontraktor täglich sorgfältig entsorgt werden, sofern keine anderen Maßnahmen mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbart sind. 12. Beaufsichtigung von Kontraktoren Kontraktoren an Etex-Standorten müssen bei der Ausführung von Arbeiten beaufsichtigt werden. Diese Beaufsichtigung muss durch eine kompetente Person erfolgen. Jegliche Probleme, die bei einer solchen Beaufsichtigung aufkommen, müssen schriftlich belegt und beim nächsten Meeting zwischen dem Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten erörtert werden. Dort, wo ein EHS-Risiko besteht und es als notwendig erachtet wird, sollte der Kontraktor die Arbeiten beenden und die ausstehende Beilegung des Problems mit dem Unternehmensbeauftragten vornehmen. Die Arbeit des Kontraktors sollte auch durch den Unternehmensbeauftragten oder eine andere durch den Unternehmensbeauftragten ernannte / mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbarte kompetente Person überprüft werden. Dem Kontraktor muss die Sanktionspolitik des Unternehmens für Verstöße gegen die EHS-Vorschriften und Richtlinien zu Kenntnis gebracht werden. 13. Überprüfung von Kontraktorenleistung Der Erfüllung eines jeden Vertrages nachgehend, sollte das lokale Managementteam die Leistung des Kontraktors überprüfen und entscheiden, ob dieser auf der Liste der bevorzugten Kontraktoren verbleiben soll. (d.h. die Liste der Kontraktoren, die vorqualifiziert sind und zur Ausführung von Arbeiten für das Unternehmen ausgewählt werden können). Eigentlich muss die Priorität auf der EHS-Leistung des Kontraktors bei der Durchführung der Arbeiten liegen, aber dem kann nicht ohne weiteres zugestimmt werden, da dies dazu führen könnte, einen Kontraktor zu beschäftigen, der in Punkto Arbeitssicherheit fantastische Leistung zeigt, jedoch bei den Arbeiten, für die dieser eigentlich beschäftigt ist, eine schlechte Qualität abliefert; der EHS-Aspekt sollte ein Bestandteil der globalen Evaluierung sein, genauso wie allen anderen Arbeitsaspekten die gleiche Priorität eingeräumt werden sollte. EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 10 von 13 Anhang 1 Kontraktoren-Checkliste und Einweisungsprotokoll HINWEIS: Dies sind ein Beispiel-Einweisungsprotokoll und eine Beispiel-Checkliste. Es wird empfohlen, dass die Unternehmen ihre eigenen Dokumente unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände erstellen. Die folgenden Punkte müssen mit jedem Kontraktor vor Beginn der Arbeiten besprochen und vereinbart werden: Name des Kontraktors Durchzuführende Arbeit: Arbeitsort: Starttermin: Geschätzte Dauer der Arbeiten: Anzahl der beteiligten Mitarbeiter: Namen der beteiligten Mitarbeiter des Kontraktors: Name: Name: EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 11 von 13 CHECKLISTE Wurde der Kontraktor per CSM-Richtlinie autorisiert Wurde eine Verfahrensanweisung zur Verfügung gestellt Wurde die Verfahrensanweisung beschlossen und unterzeichnet* Wurde eine Risikobewertung durchgeführt Wurde die Risikobewertung beschlossen und unterzeichnet* Wurde ein Projektleiter bestimmt und ernannt Wurde ein Unternehmensbeauftragter ernannt Wurden die Zertifikate für alle Hebeeinrichtungen überprüft Wurden die Schulungszertifikate der Mitarbeiter des Kontraktors überprüft Wurden die Zertifikate für die Staubsauger überprüft ** Wurden die Zertifikate für die Absaugung überprüft ** Sind Erdarbeiten nötig Wurden Ort, Tiefe und Ausweitung der beabsichtigten Erdarbeiten vereinbart Wurde das Asbestregister hinzugezogen * Wenn diese während der Arbeiten geändert werden müssen, müssen diese Änderungen mit dem Kontraktor vereinbart und vom Unternehmensbeauftragten schriftlich belegt, datiert und unterzeichnet werden. ** Diese Punkte beziehen sich auf Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 12 von 13 EINWEISUNG DES KONTRAKTORS Der Kontraktor muss über die Festsetzung jedes der folgenden Punkte informiert werden. besprochen/vereinbart Zugang/Ausgang Standort Notwendigkeit und Prozedere für tägl. Ein- und Austragen am Standort Arbeitszeit am Standort Geschwindigkeitsbeschränkungen am Standort Lage von Waschgelegenheiten/Toiletten Lage & Regelungen in der Kantine Brand- und Notfallmaßnahmen Sammelplatz im Brandfall Unfall/Vorfalls-Reporting Notfall-Nummern Erste Hilfe-Vorkehrungen Löschgeräte Asbestregister & Ähnliches Lieferung/Entladung/Lagerung von Materialien Vereinbarter Maschinen- und Geräteplan Fahrzeuge; elektrische Werkzeuge; Pumpen; schweres Gerät usw. Parken/Lagerung von Maschinen und Geräten Verfügbarkeit/Zugang zu Versorgern Strom; Wasser; Gas; Druckluft EHS Kontraktoren-Management Konzern-Richtlinie Code: STD - 012 Version: V01 Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 13 von 13 besprochen/vereinbart Sicherheitsdatenblätter für die an den Standort gebrachten Gefahrstoffe Anwendung von Chemikalien Arbeitserlaubnis (Arbeiten mit off. Flamme; enge Räume, usw.) Interaktion zwischen Kontraktor und Mitarbeitern des Unternehmens Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Beschränkung von Arbeitsbereichen/Sperrzonen Baustelleneinrichtung erforderlich Abfallhandhabung/Lagerung/Entsorgung Verfahren zur Energieisiolation (LoToTo) Ich wurde über alle Maßnahmen für obenstehende Punkte informiert und habe diese verstanden. Ich stimme der Einhaltung der Firmenbestimmungen/-anforderungen wie in dieser Einweisung beschrieben, zu. Ich stimme zu, dass jegliche Abweichung von den o.g. Punkten, die vor Durchführung der Arbeiten notwendig sein sollte, mit dem Unternehmensbeauftragten vor der Umsetzung besprochen und vereinbart wird. Gezeichnet: Unternehmen: _______________ Datum: __________ Kontraktor: _______________ Datum: __________
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