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EHS Kontraktoren-Management
Konzern-Richtlinie
Code: STD - 012
Version: V01
Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 1 von 13
Inhaltsverzeichnis
1.
Zweck und Geltungsbereich
2
2.
Definitionen
2
3.
Verantwortlichkeiten
3
4.
Implementierungsprozess
3
5.
Regelmäßige Überprüfung und Überwachung
4
6.
Generelle Anforderungen
4
6.1 Auswahl von Kontraktoren
4
6.1.1 Kompetenzen von Kontraktoren
4
6.1.2 Sicherheitsprotokoll eines Kontraktors
5
6.1.3 Einsatz von Sub-Kontraktoren
5
6.1.4 Versicherungen und Genehmigungen
5
6.1.5 Vorqualifikation von Kontraktoren
5
6.1.6 Haftung und Sanktionen
5
7. Verfahrensanweisung und Risikobewertung
6
8. Kommunikation und Schulungen
6
8.1 Erörterung und Einweisung vor Arbeitsbeginn
6
8.2 Kommunikation
6
9. Risikomanagement
7
9.1 Nutzung von Unternehmensversorgern
7
9.2 Etex EHS-Richtlinien
7
9.3 Maschinensicherheit
8
9.4 Stromversorgung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten
8
9.5 Arbeiten mit offener Flamme
8
10. Arbeitsumfeld
8
10.1 Materiallagerungen, Anlagen und Arbeitsgeräte
8
10.2 Toxische oder gefährliche Materialien oder Substanzen
8
10.3 Entsorgungsmaßnahmen
9
11. Ordnung und Sauberkeit des Standortes
9
12. Beaufsichtigung von Kontraktoren
9
13. Überprüfung von Kontraktorenleistung
9
Anhang 1. Kontraktoren-Checkliste und Einweisungsprotokoll
10
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Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 2 von 13
1. Zweck & Geltungsbereich
a) Diese Etex Konzern-Richtlinie schafft einen allgemeinen und systematischen Ansatz, um die EHS-Leistung von
Kontraktoren und Sub-Kontraktoren zu steuern, die an Standorten der Etex oder für Unternehmen der Etex auf einem
anderen Betriebsgelände arbeiten.
b) Mitarbeiter von Kontraktoren oder Sub-Kontraktoren unterliegen denselben Anforderungen wie Mitarbeiter der
Etex.
c) Diese Richtlinie ist verpflichtend und gilt für alle Unternehmen der Etex und Betriebe, bei denen die Etex der
Hauptaktionär ist und auch für Joint Ventures, bei denen die Etex der Managing Partner ist. Sie gilt ebenso für
alle nicht-betrieblichen Standorte, die an externe Unternehmen vermietet oder verpachtet sind.
d) Diese Richtlinie stellt die Mindestanforderungen, die von allen Kontraktoren und Sub-Kontraktoren erwartet
werden, dar und muss dort, wo die lokalen Gesetze einen höheren Standard fordern, angepasst werden.
e) Gemäß dieser Richtlinie sind alle Unternehmen der Etex dazu angehalten, sich pro-aktiv mit der Auswahl, der
Einweisung, der Beaufsichtigung, dem Monitoring und der Bewertung aller Kontraktoren zu befassen.
f)
Diese Richtlinie befreit keinen Kontraktor oder Sub-Kontraktor von seiner Haftung für sein Handeln und seiner
Verfehlungen hinsichtlich der Einhaltung von Etex- oder anderen zutreffenden EHS-Anforderungen.
g) Kontraktoren und Sub-Kontraktoren sind für das Tun und Handeln ihrer Angestellten haftbar und müssen
sicherstellen, dass ihre Angestellten die Kompetenz aufweisen, ihnen zugewiesene Tätigkeiten auszuführen.
2. Definitionen
(1)
Kontraktoren : Für diese Richtinie werden Kontraktoren in folgenden Kategorien unterschieden:
(a) Permanent Contractors
Hierzu zählt jede Person, Gruppe oder jedes Unternehmen, das durch einen Jahres- oder mehrjährigen
Vertrag in Voll- oder Teilzeit für die Etex oder ein Unternehmen der Etex tätig ist.
(b) Non- Permanent Contractors
Hierzu zählt jede unter Vertrag genommene Person, Gruppe oder jedes unter Vertrag genommene
Unternehmen, das auf gelegentlicher Basis für die Etex oder ein Unternehmen der Etex tätig ist, oder eine
Fachdienstleistung
erbringt,
z.B.
die
Arbeit
an
speicherprogrammierbare
Steuerungen,
Brennern,
Kälteanlagen, usw. Bauunternehmer fallen ebenfalls in diese Kategorie.
(c) Sub-Contractors
Hierunter fallen Firmen und/oder Einzelpersonen, die vom Kontraktor oder direct durch die Etex oder ein
Unternehmen der Etex beschäftigt werden/in Anspruch genommen werden, um bestimmte Aufgaben
auszuführen oder bestimmte Dienstleistungen bereitzustellen.
(d) Unternehmensbeauftragter
Hierunter fällt jede Person, die durch ein Unternehmen der Etex ernannt wurde, sich mit einem Kontraktor um
den EHS-Aspekt der beabsichtigten Arbeiten zu kümmern. Dieser Unternehmensbeauftragte muss die
Kompetenz aufweisen, mit diesen Arbeitsaspekten umzugehen und kann sowohl ein Angestellter als auch ein
externer Fachmann sein.
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Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 3 von 13
ANMERKUNG: Alle in dieser Richtlinie angegebenen Anmerkungen zum Begriff “Kontraktor” sind allgemein zu
verstehen und meinen sowohl Kontraktor wie auch Sub-Kontraktorunternehmen und deren Mitarbeiter.
3. Verantwortlichkeiten
Die folgende Tabelle stellt die Personenverantwortlichkeit auf verschiedenen Ebenen der Organisation hinsichtlich
dieser Richtlinie dar.
Wer
Was
Etex EHS/CCL*
Aufsetzen und Pflege der CSM-Richtlinie
Bereichsmanagement
Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie
Überprüfung der Durchführung der CSM in den Abteilungen/Bereichen
Bereitstellung adäquater Mittel, um die Umsetzung dieser Richtlinie zu ermöglichen.
Standort-Management
Einrichtung und Umsetzung von Systemen und Verfahren, um die Umsetzung der
Anforderungen dieser Richtlinie sicherzustellen.
Überwachen der Umsetzung und Effektivität des standortspezifischen Verfahrens gemäß
dieser Richtlinie.
Gewährleisten das die Einweisung und Überwachung von Auftragnehmern durchgeführt
wird.
Lokales EHS-Team
Bewertung der Effektivität der platzierten Maßnahmen, um die Einhaltung der Anforderungen
dieser Richtlinie zu erreichen.
Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie.
Evaluierung der Effektivität der Umsetzung dieser Richtlinie.
Standortsupport bei der Umsetzung dieser Richtlinie.
Durchführung von Einweisungen und Schulungen gemäß der Anforderungen dieser
Richtlinie.
Mitarbeiter und andere
Aufrechterhaltung dieser Richtlinie entsprechenden standortspezifischen Verfahren,
Betroffene
einschließlich wo nötig verbesserter Arbeitsmaßnahmen, um die Kontraktoren zu befähigen,
die Arbeiten sicher auszuführen.
Bericht aller Verstöße die beobachtet werden.
* CCL bedeutet Etex EHS Council
4. Implementierungsprozess
Jedes Managementteam eines Standortes ist dafür verantwortlich, die Umsetzung dieser Richtlinie gemäß des
folgenden Verfahrens sicherzustellen:
•
Durchführung einer Hintergrundüberprüfung, um die Eignung eines Kontraktors zu ermitteln
•
Bestätigung der Kompetenz des Kontraktors mit Hilfe eines geeigneten Vorqualifikationsprozesses
•
Überprüfung der Sicherheitsprotokolle des Kontraktors
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•
Sicherstellen, dass der Kontraktor über alle notwendigen Versicherungen und gültigen Zulassungen verfügt, die
für die entsprechenden Arbeiten benötigt werden
•
Überprüfen der EHS-Aspekte der zur Durchführung der Arbeiten beabsichtigten Methode
•
Überprüfen der standortspezifischen Verfahrensanweisung und Risikobewertung und Überarbeitung dieser nach
Bedarf
•
Festlegung
und
Beschreibung
des
Arbeitsbereiches
des
Kontraktors,
Zugang
und
Ausgang
des
Arbeitsbereiches, etc.
•
Erstellen eines Management Plans, um diese Sachverhalte zu addressieren
•
Ausführen einer detaillierten Standorteinweisung des Kontraktors einschließlich der Standortrichtlinien
•
Durchführen eines Tests, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter des Kontraktors die Einweisung verstanden
haben
•
Informieren aller wichtigen Interessenvertreter über den Starttermin und die Dauer der Arbeiten sowie die
Verfahren am Standort, die während der Ausführung der Arbeiten eingehalten werden müssen
•
Beaufsichtigung und Überprüfung der durch den Kontraktor durchgeführten Arbeiten
•
Wo nötig und vereinbart, Verbesserung der durch den Kontraktor erstellten Verfahrensanweisung
•
Durchführung von Sanktionen bei Verstößen gegen die EHS-Richtlinien und Vorschriften.
•
Überprüfung der Effektivität von Verfahren und entsprechende Modifizierung zur Sicherstellung der Einhaltung
dieser Richtlinie.
•
Bewertung der Gesamteffektivität des Kontraktors und Entscheidung, ob der Kontraktor auf der
Unternehmensliste vorqualifizierter und autorisierter Kontraktoren verbleiben soll.
5. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle
Es sollte eine jährliche Überprüfung der standortspezifischen Maßnahmen und deren Effektivität, die Anforderungen
dieser Richtlinie zu erfüllen, stattfinden. Diese Überprüfung könnte einen Teil des jährlichen Management Reviews der
EHS-Management Systeme darstellen.
6. Generelle Anforderungen
6.1 Auswahl von Kontraktoren
Die Auswahl eines Kontraktors ist die wichtigste Entscheidung, die für die Ausführung jeglicher Arbeiten getroffen wird.
Der Auswahlprozess bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen. Nichtsdestotrotz müssen in jedem Fall die
Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden, um die Arbeitssicherheitsrisiken und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen
und Todesfällen zu minimieren. Vor der Auswahl eines Kontraktors müssen die folgenden Aspekte addressiert werden:
6.1.1 Kompetenzen von Kontraktoren
Es ist erforderlich, dass der Kontraktor über die entsprechende Erfahrung verfügt, einen Vertrag für die beabsichtigten
Arbeiten einzugehen. Zum Beispiel könnte ein Bauunternehmer für Erdarbeiten oder allgemeine Bauarbeiten nicht über
die Kompetenz verfügen, Dacharbeiten oder Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchzuführen. Daher ist es
wichtig, dass der Kontraktor über entsprechende Kompetenzen, Mittel und Erfahrung verfügt, die Arbeiten sicher
auszuführen. Die Kontraktoren sollten nachweisen können, dass sie über die Erfahrung verfügen, vergleichbare
Arbeiten unter passenden Bedingungen auszuführen. Zusätzlich zur entsprechenden Erfahrungen muss der Kontraktor
über kompetente Mitarbeiter verfügen.
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Dies sollte durch die notwendigen Schulungsnachweise für jeden Mitarbeiter für jede bestimmte Aufgabe nachweisbar
sein, z.B. das Führen von Fahrzeugen, das Betreiben einer Hubarbeitsbühne, usw. (falls erforderlich, mit
Zertifizierungen). Niemals sollten Kosten zu Lasten von Sicherheitsstandards gesenkt werden. Um dies zu verhindern,
müssen die Unternehmens-Sicherheitsanforderungen den jeweiligen Kontraktoren bekannt sein, bevor ein
Vertragswert vereinbart wird. Sprachliche Belange und die Notwendigkeit guter Kommunikation müssen beim
Auswahlprozess berücksichtigt werden.
6.1.2 Sicherheitsprotokoll eines Kontraktors
Das Sicherheitsprotokoll von Kontraktoren sollte überprüft werden, bevor sie zu einer Ausschreibung eingeladen
werden. Wenn Ausschreibungen nicht veröffentlicht werden, muss das Sicherheitsprotokoll aller Kontraktoren geprüft
werden, bevor entschieden wird, an welchen Kontraktor der Auftrag vergeben wird. Kontraktoren, die eine gute
Erfolgsgeschichte in effektivem Sicherheitsmanagement bei vergleichbaren Projekten vorweisen können, sollte der
Vorzug gegeben werden.
6.1.3 Einsatz von Sub-Kontraktoren
Der Umfang, in dem ein Kontraktor plant, Sub-Kontraktoren zu beauftragen, sollte vor der Auftragsvergabe bekannt
sein/feststehen.
Die gleichen Anforderungen, die an den Hauptkontraktor bezüglich Kompetenzen, Mittel und Erfahrungen bestehen,
müssen auch für den Sub-Kontraktor gelten. Die Anforderung, diese Aspekte zu überprüfen, liegt in der Verantwortung
des Kontraktors und/oder des Etex-Unternehmens, abhängig davon, wer davon den Sub-Kontraktor beschäftigt. Das
Vorhaben, einen Sub-Kontraktor zu beschäftigen, muß vorab vom Unternehmensbeauftragten genehmigt werden.
6.1.4 Versicherungen und Genehmigungen
Ein wesentlicher Teil des Auswahlverfahrens von Kontraktoren sollte die Sicherstellung sein, dass der beabsichtigte
Kontraktor über die erforderlichen Betriebshaftpflicht-Versicherungen verfügt und gegebenenfalls über eine Berufs- und
Produkthaftpflichtversicherung. Viele Versicherungsunternehmen platzieren Ausschlüsse und Beschränkungen in den
Policen (z.B. Festlegung der durch die Police abgedeckte Maximal- oder MInimalhöhe oder den Ausschluss von
bestimmten Arbeitstypen wie Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien oder andere relevante Ausschlüsse). Solche
Ausschlüsse oder Beschränkungen müssen vor Vertragsabschluss geprüft werden. Auch muss der Kontraktor über alle
Genehmigungen, die das lokale Gesetz zur Ausübung der beabsichtigten Arbeiten fordert, verfügen.
6.1.5 Vorqualifikation von Kontraktoren
Ein Weg, die oben genannten Punkte zu addressieren, ist ein Vorqualifizierungsverfahren für Kontraktoren zu erstellen.
Kontraktoren, die alle obengenannten Anforderungen erfüllen, können vorqualifiziert werden und in eine Datenbank
aufgenommen werden. Wenn ein Kontraktor beschäftigt werden soll, kann ein solcher aus der Datenbank ausgewählt
werden und die anderen Einzelheiten dieser Richtlinie, einschließlich Verfahrensanweisung und Risikobewertung vor
Beginn der Arbeiten addressiert werden.
6.1.6 Haftung und Sanktionen
Alle Unternehmen der Etex müssen Sanktionen gegen Kontraktoren umsetzen, die sich während der Ausführung der
vereinbarten Arbeiten nicht an die Etex EHS-Bestimmungen halten. Solche Sanktionen können auf verschiedene Art
erteilt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldbußen, Disziplinarverfahren gegen Einzelpersonen oder
Gruppen, Verweis von Einzelpersonen oder Gruppen vom Standort, Zeitlich beschränkte oder dauerhaufte Löschung
von der Liste der autorisierten Kontraktoren oder eine Kombination dieser und/oder anderer Sanktionen.
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Die verhängten Sanktionen müssen den Schweregrad oder möglichen Schweregrad des Verstoßes gegen die Etex
EHS-Richtlinien reflektieren und müssen im richtigen Verhältnis zu den vorgenommenen Arbeiten stehen.
Der Kontraktor muss bei den Vertragsverhandlugen bereits über diese Sanktionen informiert werden, so dass die
Konsequenzen bei Nichteinhaltung im Voraus bekannt sind.
7. Verfahrensanweisung und Risikobewertung
Es ist erforderlich, dass der Kontraktor eine Verfahrensanweisung erstellt, die im Detail die Abfolge der Aufgaben
darstellt, die für die beabsichtigten Arbeiten durchgeführt werden sollen und auf welche Weise sie vorgenommen
werden sollen. Diese Verfahrensanweisung muss mit einer Gefahrenidentifikation für jede Tätigkeit und einer
Risikobewertung für jedes Risiko einhergehen.
Der Kontraktor muss die entsprechenden Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung identifizieren und verbleibende
Risiken bewältigen. Die Verfahrensanweisung und Risikobewertung muss standort-/arbeitsspezifisch erstellt werden.
Allgemeine Verfahrensanweisungen und Risikobewertungen sind nicht akzeptabel, da sie sich nicht an die bestimmten
Belange am Standort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, richten.
Hierfür erhält der Kontraktor Zugang zum Standort, an dem die beabsichtigten Arbeiten durchgeführt werden sollen, so
dass die erforderlichen detaillierten Dokumente erstellt werden können.
Die Verfahrensanweisung und Risikobewertung müssen vom Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten überprüft
werden und von beiden Parteien sowohl akzeptiert als auch unterzeichnet oder abgeändert und unterzeichnet werden.
Falls die Verfahrensanweisung oder die Risikobewertung im Verlauf der Arbeiten geändert werden muss, muss dies
von beiden Parteien akzeptiert werden und die akzeptierten, überarbeiteten Dokumente datiert und unterzeichnet
werden.
8. Kommunikation und Schulungen
8.1 Erörterung und Einweisung vor Arbeitsbeginn
Vor Beginn der Arbeiten müssen zwischen dem Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten Erörterungen
statfinden, um sicherzustellen, dass der Kontraktor sich der EHS-Unternehmensanforderungen bewusst ist und diese
akzeptiert.
Anhang 1 dieser Richtlinie ist eine Checkliste als Leitfaden für die Belange, die vor Beginn der Arbeiten erörtert und
vereinbart werden sollten, beigefügt. Es handelt sich hierbei um eine nicht-abschließende Liste, es kann weitere Punkte
geben, die unter bestimmten Bedingungen Anwendung finden.
Anhang 1 dient sowohl als Checkliste als auch als Einweisungsdokument für den Kontraktor.
8.2. Kommunikation
Gute Kommunikationswege müssen zwischen dem Kontraktor, dem Unternehmensbeauftragten, den Mitarbeitern und
allen anderen wichtigen Interessenvertretern eröffnet werden. Es muss einen Mechanismus für alle Parteien geben, um
alle aufkommenden Bedenken Über die beabsichtigten Arbeiten, den Kontraktor, die Ausführung der Arbeiten,
alternative Arbeitsmaßnahmen, die für die Dauer der Arbeiten noch eingeführt werden müssten, usw. zu erörtern. Es
muss regelmäßige Meetings zwischen dem Kontraktor und dem Unternehmensbeauftragten geben, um den Fortschritt
der Arbeit zu überprüfen und alle Aspekte des Bedenkens zu erörtern, die aufgekommen sind. Vorfälle und Unfälle, die
es gab, müssen im Etex Unfallbericht-Format berichtet werden und sowohl erörtert als auch sorgfältig untersucht
werden.
Contractor Environmental, Health & Safety
Management
Group Standard
Code: STD - 012
Date of Issue: 28-04-2016
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Die Häufigkeit dieser Meetings wird anhand der Größe und Komplexität des Vertrages festgelegt. Bei umfangreichen
Verträgen sollte ein tägliches Meeting stattfinden.
Um fortlaufend gute Kommunikation sicherzustellen, muss der Repräsentant des Kontraktors, der durchgehend am
Standort anwesend sein muss (soweit nicht anders mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbart), die örtliche
Sprache
beherrschen
(soweit
nicht
ausdrücklich
anders
angegeben)
und
muss
fähig
sein,
mit
allen
Vertragsmitarbeitern zu sprechen, um sicherzustellen, dass Instruktionen, usw. von allen Beteiligten verstanden
werden.
Mitarbeiter der Etex / Unternehmen der Etex sollten Kenntnis von den beabsichtigten Arbeiten und jeglichen
Auswirkungen auf ihre täglichen Pflichten haben. Die Mitarbeiter sollten auch über den Fortschritt der Arbeiten und
jegliche aufkommenden Probleme informiert werden, die sie betreffen könnten.
9. Risikomanagement
9.1. Nutzung von Unternehmensversorgern
Der Kontraktor muss im Vorfeld vor Beginn der Arbeiten mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbarten, welche
Versorger genutzt werden können, z.B. Elektrizität, Druckluft, usw.. Nur vom Unternehmensbeauftragten autorisierte
Versorger dürfen vom Kontraktor an dem oder den Standort/en und in vereinbarter Weise genutzt werden.
Außerdem muss der Kontraktor alle lokalen Maßnahmen befolgen, die bezüglich des Umgangs mit diesen Diensten
bestehen, z.B. alle Leitungstrossen/Schleppkabel bei Schwachstrom zu betreiben, 220V Kabel gegen Defekte zu
sichern, usw.
9.2. Etex EHS-Richtlinien
Der Kontraktor sollte mit den Etex EHS-Richtlinien bezüglich folgender Themen vertraut gemacht werden und zur
Einhaltung dieser angehalten werden.

Höhenarbeit

Persönliche Schutzausrüstung

Accident / Incident-Reporting und Untersuchung von Beinahe-Unfällen und Sachschäden

Energie Isolation (LOTOTO)

Environmental Accident & Incident Reporting

Verkehrssicherheit am Standort

Alle anderen Richtlinien, deren Ausstellung nach Ausstellungsdatum dieser Richtlinie erfolgt ist, sind automatisch
gültig

Die Anforderung der Einhaltung dieser Richtlinien sollte ein wesentlicher Bestandteil des vereinbarten Vertrages
sein.
9.3 Maschinensicherheit
Alle Maschinen und Arbeitsgeräte, die auf ein Betriebsgelände der Etex gebracht werden, müssen vollständig gesichert
werden und in jeglicher anderer Hinsicht den gesetzlichen Auflagen entsprechen.
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9.4 Stromversorgung für Werkzeuge und Arbeitsgeräte
Der Kontraktor muss die gesetzlichen Bestimmungen für Elektrizität oder andere ausgewiesene Bestimmungen
einhalten.
Alle geplanten elektrischen Anschlüsse zur Etex-Unternehmensversorgung müssen im Vorfeld mit dem Etex
Beauftragten vereinbart werden, bevor sie mit dem Kontraktor vereinbart werden.
Tragbare elektrische Arbeitsgeräte sollten entweder auf Niedrigspannung betrieben werden (110 Volt) oder durch
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen gesichert sein. All diese vom Kontraktor genutzten Arbeitsgeräte müssen korrekt
aufgestellt, installiert und gewartet werden.
Das Herabhängenlassen von Kabeln ist untersagt, da dies eine Gefahr für Personen darstellt, die im nahen Umfeld
arbeiten oder dort vorübergehen.
9.5 Arbeiten mit offener Flamme
Der Kontraktor darf auf einem Betriebsgelände der Etex keine Schweißarbeiten oder andere Arbeiten mit offener
Flamme ohne vorherige Genehmigung des Etexbeauftragten durchführen. Die Genehmigung zur Ausführung solcher
Arbeiten müssen vor jeder Schweißarbeit, Lötarbeit, Heißtrennen oder anderen Arbeiten mit offener Flamme eingeholt
werden. Alle Arbeitsprozesse, die bei offener Flamme durchgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.
Der Kontraktor muss angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, um Mitarbeiter der Etex und andere Personen oder
am Standort tätige Arbeitskräfte/Mitarbeiter durch den Umgang mit Arbeitsprozessen bei offener Flamme vor Augenoder anderen Verletzungen zu schützen. Mitarbeiter des Kontraktors müssen an der Onlineschulung für Arbeiten mit
offener Flamme teilnehmen, die durch FM-Global – FM Global Online Training angeboten wird. Feuer oder
Müllverbrennung ist auf einem Betriebsgelände der Etex nicht gestattet.
10. Arbeitsumfeld
10.1 Materiallagerungen, Anlagen und Arbeitsgeräte
Der Kontraktor muss Vorkehrungen für die sichere Lagerung aller Materialien und Arbeitsgeräte, die am Standort
bleiben müssen/gelagert werden müssen, treffen und wo erforderlich die lokalen Sicherheitsmaßnahmen befolgen.
Unternehmen der Etex übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Schäden an Arbeitsgeräten, Werkzeugen
oder Gütern des Kontraktors. Dort, wo Gaszylinder, einschließlich LPG-Zylinder am Standort aufbewahrt werden,
müssen diese aufrecht an einem gesicherten Ort außerhalb von Gebäuden gelagert werden. Es dürfen
stichprobenartige Durchsuchungen von Fahrzeugen des Kontraktors, die den Standort betreten oder verlassen,
vorgenommen werden.
10.2 Toxische oder gefährliche Materialien oder Substanzen
Ohne vorherige Autorisierung sollten solche Substanzen nicht auf ein Betriebsgelände eines Etex-Unternehmens
gebracht werden. Alle toxischen oder gefährlichen Substanzen, die vom Kontraktor auf das Betriebsgelände gebracht
werden, müssen im geeigneten Transportbehälter und klar gekennzeichnet sein. Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen
für jede solche Substanz vom Kontraktor bereitgestellt werden.
Zusätzlich sollte der Kontraktor den Etexbeauftragten mit Unterlagen der technischen Daten bezogen auf die
Schutzmaßnahmen versorgen, die beim Gebrauch einer solchen Substanz, der Lagervorgaben und der Schritte, die im
Notfall unternommen werden müssen, einschließlich der Erste Hilfe-Behandlung, dem Umgang mit Lecks, usw..
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Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 9 von 13
Der Kontraktor muss sicherstellen, dass Mitarbeiter der Etex, andere Personen, Produkte und Eigentum des
Unternehmens durch die Nutzung oder Lagerung von gefährlichen Substanzen keinen Gefahren ausgesetzt sind.
Toxische oder gefährliche Substanzen oder Reststoffe/Überreste dieser dürfen nicht am Standort entsorgt werden.
Eine Verschüttung solcher Substanzen muss umgehend berichtet werden.
10.3 Entsorgungsmaßnahmen
Bei den Erörterungen/Meetings vor Beginn der Arbeiten müssen die Maßnahmen für die Bewirtschaftung und
Entsorgung des bei den Arbeiten anfallenden Mülls vereinbart werden. Dies sollte Maßnahmen für die Minimierung,
Trennung, Lagerung und Entsorgung der Abfallstoffe beinhalten.
11. Ordnung und Sauberkeit des Standortes
Der Kontraktor muss sicherstellen, dass der Arbeitsbereich jederzeit sauber und frei von Bauschutt gehalten wird. Bei
täglicher
Beendigung
der
Arbeit
muss
der
Kontraktor
seinen
Arbeitsplatz
zur
Zufriedenheit
des
Unternehmensbeauftragten in einem sicheren und sauberen Zustand hinterlassen. Jeglicher Bauschutt muss vom
Kontraktor täglich sorgfältig entsorgt werden, sofern keine anderen Maßnahmen mit dem Unternehmensbeauftragten
vereinbart sind.
12. Beaufsichtigung von Kontraktoren
Kontraktoren an Etex-Standorten müssen bei der Ausführung von Arbeiten beaufsichtigt werden. Diese
Beaufsichtigung muss durch eine kompetente Person erfolgen. Jegliche Probleme, die bei einer solchen
Beaufsichtigung aufkommen, müssen schriftlich belegt und beim nächsten Meeting zwischen dem Kontraktor und dem
Unternehmensbeauftragten erörtert werden. Dort, wo ein EHS-Risiko besteht und es als notwendig erachtet wird, sollte
der
Kontraktor
die
Arbeiten
beenden
und
die
ausstehende
Beilegung
des
Problems
mit
dem
Unternehmensbeauftragten vornehmen.
Die Arbeit des Kontraktors sollte auch durch den Unternehmensbeauftragten oder eine andere durch den
Unternehmensbeauftragten ernannte / mit dem Unternehmensbeauftragten vereinbarte kompetente Person überprüft
werden. Dem Kontraktor muss die Sanktionspolitik des Unternehmens für Verstöße gegen die EHS-Vorschriften und
Richtlinien zu Kenntnis gebracht werden.
13. Überprüfung von Kontraktorenleistung
Der Erfüllung eines jeden Vertrages nachgehend, sollte das lokale Managementteam die Leistung des Kontraktors
überprüfen und entscheiden, ob dieser auf der Liste der bevorzugten Kontraktoren verbleiben soll. (d.h. die Liste der
Kontraktoren, die vorqualifiziert sind und zur Ausführung von Arbeiten für das Unternehmen ausgewählt werden
können). Eigentlich muss die Priorität auf der EHS-Leistung des Kontraktors bei der Durchführung der Arbeiten liegen,
aber dem kann nicht ohne weiteres zugestimmt werden, da dies dazu führen könnte, einen Kontraktor zu beschäftigen,
der in Punkto Arbeitssicherheit fantastische Leistung zeigt, jedoch bei den Arbeiten, für die dieser eigentlich beschäftigt
ist, eine schlechte Qualität abliefert; der EHS-Aspekt sollte ein Bestandteil der globalen Evaluierung sein, genauso wie
allen anderen Arbeitsaspekten die gleiche Priorität eingeräumt werden sollte.
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Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 10 von 13
Anhang 1 Kontraktoren-Checkliste und Einweisungsprotokoll
HINWEIS: Dies sind ein Beispiel-Einweisungsprotokoll und eine Beispiel-Checkliste. Es wird empfohlen,
dass die Unternehmen ihre eigenen Dokumente unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände
erstellen.
Die folgenden Punkte müssen mit jedem Kontraktor vor Beginn der Arbeiten besprochen und vereinbart werden:
Name des Kontraktors
Durchzuführende Arbeit:
Arbeitsort:
Starttermin:
Geschätzte Dauer der Arbeiten:
Anzahl der beteiligten Mitarbeiter:
Namen der beteiligten Mitarbeiter des Kontraktors:
Name:
Name:
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Ausstellungsdatum: 28.04.2016 Seite: 11 von 13
CHECKLISTE
Wurde der Kontraktor per CSM-Richtlinie autorisiert
Wurde eine Verfahrensanweisung zur Verfügung gestellt
Wurde die Verfahrensanweisung beschlossen und unterzeichnet*
Wurde eine Risikobewertung durchgeführt
Wurde die Risikobewertung beschlossen und unterzeichnet*
Wurde ein Projektleiter bestimmt und ernannt
Wurde ein Unternehmensbeauftragter ernannt
Wurden die Zertifikate für alle Hebeeinrichtungen überprüft
Wurden die Schulungszertifikate der Mitarbeiter des Kontraktors überprüft
Wurden die Zertifikate für die Staubsauger überprüft **
Wurden die Zertifikate für die Absaugung überprüft **
Sind Erdarbeiten nötig
Wurden Ort, Tiefe und Ausweitung der beabsichtigten Erdarbeiten vereinbart
Wurde das Asbestregister hinzugezogen
* Wenn diese während der Arbeiten geändert werden müssen, müssen diese Änderungen mit dem
Kontraktor vereinbart und vom Unternehmensbeauftragten schriftlich belegt, datiert und unterzeichnet
werden.
** Diese Punkte beziehen sich auf Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien
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EINWEISUNG DES KONTRAKTORS
Der Kontraktor muss über die Festsetzung jedes der folgenden Punkte informiert werden.
besprochen/vereinbart
Zugang/Ausgang Standort
Notwendigkeit und Prozedere für tägl. Ein- und Austragen am Standort
Arbeitszeit am Standort
Geschwindigkeitsbeschränkungen am Standort
Lage von Waschgelegenheiten/Toiletten
Lage & Regelungen in der Kantine
Brand- und Notfallmaßnahmen
Sammelplatz im Brandfall
Unfall/Vorfalls-Reporting
Notfall-Nummern
Erste Hilfe-Vorkehrungen
Löschgeräte
Asbestregister & Ähnliches
Lieferung/Entladung/Lagerung von Materialien
Vereinbarter Maschinen- und Geräteplan
Fahrzeuge; elektrische Werkzeuge; Pumpen; schweres Gerät usw.
Parken/Lagerung von Maschinen und Geräten
Verfügbarkeit/Zugang zu Versorgern
Strom; Wasser; Gas; Druckluft
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besprochen/vereinbart
Sicherheitsdatenblätter für die an den Standort gebrachten Gefahrstoffe
Anwendung von Chemikalien
Arbeitserlaubnis (Arbeiten mit off. Flamme; enge Räume, usw.)
Interaktion zwischen Kontraktor und Mitarbeitern des Unternehmens
Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Beschränkung von Arbeitsbereichen/Sperrzonen
Baustelleneinrichtung erforderlich
Abfallhandhabung/Lagerung/Entsorgung
Verfahren zur Energieisiolation (LoToTo)
Ich wurde über alle Maßnahmen für obenstehende Punkte informiert und habe diese verstanden. Ich stimme der
Einhaltung der Firmenbestimmungen/-anforderungen wie in dieser Einweisung beschrieben, zu.
Ich stimme zu, dass jegliche Abweichung von den o.g. Punkten, die vor Durchführung der Arbeiten notwendig sein
sollte, mit dem Unternehmensbeauftragten vor der Umsetzung besprochen und vereinbart wird.
Gezeichnet:
Unternehmen:
_______________
Datum: __________
Kontraktor:
_______________
Datum: __________