LS 940-02 - Linde Engineering

LINDE STANDARD
HSE-Anforderungen an Kontraktoren
an LE Standorten
LS 940-02
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Inhalt
1 2 3 4 5 5.1 5.2 5.3 Anwendungsbereich..........................................2 Normative Referenzen ......................................2 Abkürzungen und Definitionen ..........................2 Allgemeine HSE-Anforderungen .......................2 Spezifische HSE-Anforderungen ......................2 Zu erfüllende Anforderungen vor
Arbeitsaufnahme ...............................................2 Zu erfüllende Anforderungen während der
Arbeitsausführung .............................................3 Zu erfüllende Anforderungen nach Ende der
Arbeitsausführung .............................................3 Bemerkungen zur aktuellen Ausgabe:
Änderungen: In deutscher Ausgabe 'Fremdfirmenkoordinator' durch 'Kontraktor-Koordinator' ersetzt, in
Abschnitt 4 Anforderung für Ansprechpartner ergänzt.
Frühere Ausgaben: 09.2011
Verantwortliche Funktionseinheit für den technischen Inhalt: LEHQ-DH
Vertraulichkeitsklasse 2 gemäß LS 104-03: Nur projektbezogene Weitergabe
X
02
11.2013
X
01
09.2011
Status
Ausgabe
Datum
Schutzvermerk ISO 16016 beachten.
LEHQ-DH /
Follner
LEHQ-QHSE /
Schulz
LEHQ-QHSE /
Follner
LEHQ-DH /
Gransee
LEHQ-DQ /
Schmitt
LEHQ-QHSE /
Dr. Leimer
LEHQ-ENM1 /
Schmitt
Erstellt
Geprüft
Genehmigt
Dateiname:
LS 940-02 (DE)
Linde AG, Engineering Division
1
Ausg. 02/11.2013
LS 940-02
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Anwendungsbereich
Dieser Linde Standard (LS) definiert HSE-Anforderungen an Kontraktoren der Linde Engineering Division. Diese
Anforderungen sollen sicherstellen, dass Kontraktoren ihre Arbeitsleistung unter Beachtung des Arbeits-,
Gesundheits- und Umweltschutzes erbringen.
2
Normative Referenzen
Dieser LS enthält durch undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen
Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe.
LS 940-03
3
Liste der gefährlichen Arbeiten
Abkürzungen und Definitionen
Kontraktor-Koordinator
4
Ein Kontraktor-Koordinator ist ein Linde interner Mitarbeiter, der als zentraler
Ansprechpartner für die Erfüllung eines Auftrages durch einen Kontraktor benannt
wird. Er ist verantwortlich für die Koordination, Beaufsichtigung und Abnahme der
Arbeitsleistung des Kontraktors und ist diesem gegenüber weisungsbefugt.
Allgemeine HSE-Anforderungen
Der Kontraktor muss alle auf die von ihm zu verrichtenden Arbeiten zutreffenden gesetzlichen Vorschriften
einhalten und darf ausschließlich geeignete und qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Bei Auftragserteilung muss
der Kontraktor dem Kontraktor-Koordinator einen verantwortlichen Ansprechpartner mitteilen.
5
Spezifische HSE-Anforderungen
5.1
Zu erfüllende Anforderungen vor Arbeitsaufnahme
Der Kontraktor muss:

seinen Arbeitsbereich bzw. seine Baustelle geeignet kennzeichnen und absperren.

sich mit anderen in seinem Arbeitsbereich Tätigen zur Vermeidung möglicher gegenseitiger
Gefährdungen abstimmen.

Fragen zur Abfallentsorgung im Voraus mit dem Kontraktor-Koordinator klären.

seinen Mitarbeitern die für die zu verrichtenden Arbeiten gemäß Gefährdungsbeurteilung benötigte
persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Beeinträchtigungen bzw. Sperrungen von Flucht- und Rettungswegen im Voraus schriftlich vom
Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen.

sicherstellen, dass alle eingesetzten Betriebs- und Arbeitsmittel den geltenden gesetzlichen
Vorschriften entsprechen und einen betriebssicheren, einwandfreien Zustand aufweisen. Sie müssen
regelmäßig und nachweisbar geprüft und ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.

Gefahrstoffe sowie die mit ihnen verbundenen Arbeitsverfahren, ihre Lagerung und Entsorgung vor
dem erstmaligen Einsatz schriftlich vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. Der Kontraktor
muss für jeden verwendeten Gefahrstoff gültige Sicherheitsdatenblätter am Ort der Lagerung und
am Ort der Verwendung bereithalten.

den Einsatz von Subkontraktoren im Voraus schriftlich vom Kontraktor-Koordinator genehmigen
lassen. Mitarbeiter des Subkontraktors müssen in ihren Rechten und Pflichten den Mitarbeitern des
Kontraktors gleichgestellt werden. Der Kontraktor muss sicherstellen, dass seine Subkontraktoren
alle vertraglichen Anforderungen inklusive der in diesem Dokument definierten Anforderungen
einhalten.

vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung für die zu verrichtenden Arbeiten durchführen und
sie dem Kontraktor-Koordinator schriftlich übermitteln.

seine Mitarbeiter auf Basis der Gefährdungsbeurteilung über die ermittelten Gefährdungen und die
zu treffenden Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert
werden.
Schutzvermerk ISO 16016 beachten.
Dateiname:
LS 940-02 (DE)
Linde AG, Engineering Division
Ausg. 02/11.2013
LS 940-02
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
sicherstellen, dass seine Mitarbeiter die Position der für ihren Arbeitsbereich nächstgelegenen
Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen kennen.

die Durchführung von "gefährlichen Arbeiten" gemäß LS 940-03 im Rahmen des
Arbeitsgenehmigungsverfahrens vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. Das Verfahren
beinhaltet eine fallspezifische Gefährdungsbeurteilung durch den Kontraktor sowie die schriftliche
Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Freigabe der Arbeit durch den KontraktorKoordinator sowie einen Linde HSE Manager.
5.2
Zu erfüllende Anforderungen während der Arbeitsausführung
Der Kontraktor muss:

sicherstellen, dass zu jeder Zeit ein weisungsbefugter Mitarbeiter des Kontraktors im
Arbeitsbereich anwesend ist, der die lokale Landessprache beherrscht.

den Anweisungen des Kontraktor-Koordinators Folge leisten.

seinen Arbeitsbereich in einem ordentlichen und sauberen Zustand halten. Bei
Arbeitsunterbrechungen muss ein sicherer Zustand des Arbeitsbereichs hergestellt werden (z. B.
durch Absperrungen, Abschließen von Maschinen/Fahrzeugen o. ä.).

alle anfallenden Abfälle selbstständig und ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter
entsorgen.

jeden Vorfall (Arbeitsunfall, Sach- oder Umweltschaden, Beinaheunfall) unverzüglich dem
Kontraktor-Koordinator melden.

sicherstellen, dass seine Mitarbeiter bei der Arbeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen,
sonstigen Rauschmitteln oder bewusstseinsverändernden Medikamenten stehen.

Arbeiten außerhalb der regulären Betriebszeiten im Voraus vom Kontraktor-Koordinator
genehmigen lassen.

im Falle der Anwendung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens für gefährliche Arbeiten alle im
Arbeitsgenehmigungsschein definierten Schutzmaßnahmen umsetzen.
Des Weiteren müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

Der Kontraktor und seine Mitarbeiter dürfen ausschließlich die ihnen vom Kontraktor-Koordinator
zugewiesenen Arbeitsbereiche betreten.

Auf dem Firmengelände müssen die Verkehrsregeln des öffentlichen Bereichs eingehalten werden.
Die beschilderte Höchstgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Das Parken von Fahrzeugen ist
ausschließlich in den vom Kontraktor-Koordinator zugewiesenen Bereichen gestattet.

Allen Gebots-, Warn- und Hinweisschildern muss Folge geleistet werden.

Gerüste dürfen nur dann betreten werden, wenn diese mit einem grünen Freigabeschild markiert
sind. Rot markierte Gerüste dürfen nicht betreten werden. Gerüste dürfen nicht verändert werden
(Ausnahme Gerüstbauer).

Für Gerüstbauer: Sichere Gerüste müssen mit einem grünen Freigabeschild an jedem Zugang
markiert werden. Bei Arbeiten am Gerüst (z. B. Aufbau, Änderungen oder Abbau) muss dieses mit
einem roten Schild an jedem Zugang gegen Zutritt gesperrt werden.

Leitern dürfen als Arbeitsplatz nicht länger als zwei Stunden eingesetzt werden.

Hubarbeitsbühnen dürfen nur in nicht ausgefahrenem Zustand verfahren werden. Ausnahmen von
dieser Anforderung müssen im Voraus vom Kontraktor-Koordinator genehmigt werden.

Auf Hubarbeitsbühnen müssen zur Absturzsicherung Sicherheitsgeschirre getragen und in
geeigneter Weise angeschlagen werden.
5.3
Zu erfüllende Anforderungen nach Ende der Arbeitsausführung
Der Kontraktor muss:

einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand seines Arbeitsbereichs herstellen. Der
Arbeitsbereich muss aufgeräumt und sauber hinterlassen werden.

seine Arbeitsleistung vom Kontraktor-Koordinator vor Abzug seines Personals abnehmen lassen.

das Arbeitsgenehmigungsverfahren für gefährliche Arbeiten, sofern angewendet, schriftlich mit
dem Kontraktor-Koordinator abschließen.
Schutzvermerk ISO 16016 beachten.
Dateiname:
LS 940-02 (DE)