LINDE STANDARD HSE-Anforderungen an Kontraktoren an LE Standorten LS 940-02 Seite 1 von 3 Inhalt 1 2 3 4 5 5.1 5.2 5.3 Anwendungsbereich..........................................2 Normative Referenzen ......................................2 Abkürzungen und Definitionen ..........................2 Allgemeine HSE-Anforderungen .......................2 Spezifische HSE-Anforderungen ......................2 Zu erfüllende Anforderungen vor Arbeitsaufnahme ...............................................2 Zu erfüllende Anforderungen während der Arbeitsausführung .............................................3 Zu erfüllende Anforderungen nach Ende der Arbeitsausführung .............................................3 Bemerkungen zur aktuellen Ausgabe: Änderungen: In deutscher Ausgabe 'Fremdfirmenkoordinator' durch 'Kontraktor-Koordinator' ersetzt, in Abschnitt 4 Anforderung für Ansprechpartner ergänzt. Frühere Ausgaben: 09.2011 Verantwortliche Funktionseinheit für den technischen Inhalt: LEHQ-DH Vertraulichkeitsklasse 2 gemäß LS 104-03: Nur projektbezogene Weitergabe X 02 11.2013 X 01 09.2011 Status Ausgabe Datum Schutzvermerk ISO 16016 beachten. LEHQ-DH / Follner LEHQ-QHSE / Schulz LEHQ-QHSE / Follner LEHQ-DH / Gransee LEHQ-DQ / Schmitt LEHQ-QHSE / Dr. Leimer LEHQ-ENM1 / Schmitt Erstellt Geprüft Genehmigt Dateiname: LS 940-02 (DE) Linde AG, Engineering Division 1 Ausg. 02/11.2013 LS 940-02 Seite 2 von 3 Anwendungsbereich Dieser Linde Standard (LS) definiert HSE-Anforderungen an Kontraktoren der Linde Engineering Division. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Kontraktoren ihre Arbeitsleistung unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes erbringen. 2 Normative Referenzen Dieser LS enthält durch undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe. LS 940-03 3 Liste der gefährlichen Arbeiten Abkürzungen und Definitionen Kontraktor-Koordinator 4 Ein Kontraktor-Koordinator ist ein Linde interner Mitarbeiter, der als zentraler Ansprechpartner für die Erfüllung eines Auftrages durch einen Kontraktor benannt wird. Er ist verantwortlich für die Koordination, Beaufsichtigung und Abnahme der Arbeitsleistung des Kontraktors und ist diesem gegenüber weisungsbefugt. Allgemeine HSE-Anforderungen Der Kontraktor muss alle auf die von ihm zu verrichtenden Arbeiten zutreffenden gesetzlichen Vorschriften einhalten und darf ausschließlich geeignete und qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Bei Auftragserteilung muss der Kontraktor dem Kontraktor-Koordinator einen verantwortlichen Ansprechpartner mitteilen. 5 Spezifische HSE-Anforderungen 5.1 Zu erfüllende Anforderungen vor Arbeitsaufnahme Der Kontraktor muss: seinen Arbeitsbereich bzw. seine Baustelle geeignet kennzeichnen und absperren. sich mit anderen in seinem Arbeitsbereich Tätigen zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen abstimmen. Fragen zur Abfallentsorgung im Voraus mit dem Kontraktor-Koordinator klären. seinen Mitarbeitern die für die zu verrichtenden Arbeiten gemäß Gefährdungsbeurteilung benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Beeinträchtigungen bzw. Sperrungen von Flucht- und Rettungswegen im Voraus schriftlich vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. sicherstellen, dass alle eingesetzten Betriebs- und Arbeitsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und einen betriebssicheren, einwandfreien Zustand aufweisen. Sie müssen regelmäßig und nachweisbar geprüft und ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Gefahrstoffe sowie die mit ihnen verbundenen Arbeitsverfahren, ihre Lagerung und Entsorgung vor dem erstmaligen Einsatz schriftlich vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. Der Kontraktor muss für jeden verwendeten Gefahrstoff gültige Sicherheitsdatenblätter am Ort der Lagerung und am Ort der Verwendung bereithalten. den Einsatz von Subkontraktoren im Voraus schriftlich vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. Mitarbeiter des Subkontraktors müssen in ihren Rechten und Pflichten den Mitarbeitern des Kontraktors gleichgestellt werden. Der Kontraktor muss sicherstellen, dass seine Subkontraktoren alle vertraglichen Anforderungen inklusive der in diesem Dokument definierten Anforderungen einhalten. vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung für die zu verrichtenden Arbeiten durchführen und sie dem Kontraktor-Koordinator schriftlich übermitteln. seine Mitarbeiter auf Basis der Gefährdungsbeurteilung über die ermittelten Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Schutzvermerk ISO 16016 beachten. Dateiname: LS 940-02 (DE) Linde AG, Engineering Division Ausg. 02/11.2013 LS 940-02 Seite 3 von 3 sicherstellen, dass seine Mitarbeiter die Position der für ihren Arbeitsbereich nächstgelegenen Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen kennen. die Durchführung von "gefährlichen Arbeiten" gemäß LS 940-03 im Rahmen des Arbeitsgenehmigungsverfahrens vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. Das Verfahren beinhaltet eine fallspezifische Gefährdungsbeurteilung durch den Kontraktor sowie die schriftliche Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Freigabe der Arbeit durch den KontraktorKoordinator sowie einen Linde HSE Manager. 5.2 Zu erfüllende Anforderungen während der Arbeitsausführung Der Kontraktor muss: sicherstellen, dass zu jeder Zeit ein weisungsbefugter Mitarbeiter des Kontraktors im Arbeitsbereich anwesend ist, der die lokale Landessprache beherrscht. den Anweisungen des Kontraktor-Koordinators Folge leisten. seinen Arbeitsbereich in einem ordentlichen und sauberen Zustand halten. Bei Arbeitsunterbrechungen muss ein sicherer Zustand des Arbeitsbereichs hergestellt werden (z. B. durch Absperrungen, Abschließen von Maschinen/Fahrzeugen o. ä.). alle anfallenden Abfälle selbstständig und ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen. jeden Vorfall (Arbeitsunfall, Sach- oder Umweltschaden, Beinaheunfall) unverzüglich dem Kontraktor-Koordinator melden. sicherstellen, dass seine Mitarbeiter bei der Arbeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, sonstigen Rauschmitteln oder bewusstseinsverändernden Medikamenten stehen. Arbeiten außerhalb der regulären Betriebszeiten im Voraus vom Kontraktor-Koordinator genehmigen lassen. im Falle der Anwendung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens für gefährliche Arbeiten alle im Arbeitsgenehmigungsschein definierten Schutzmaßnahmen umsetzen. Des Weiteren müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Der Kontraktor und seine Mitarbeiter dürfen ausschließlich die ihnen vom Kontraktor-Koordinator zugewiesenen Arbeitsbereiche betreten. Auf dem Firmengelände müssen die Verkehrsregeln des öffentlichen Bereichs eingehalten werden. Die beschilderte Höchstgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Das Parken von Fahrzeugen ist ausschließlich in den vom Kontraktor-Koordinator zugewiesenen Bereichen gestattet. Allen Gebots-, Warn- und Hinweisschildern muss Folge geleistet werden. Gerüste dürfen nur dann betreten werden, wenn diese mit einem grünen Freigabeschild markiert sind. Rot markierte Gerüste dürfen nicht betreten werden. Gerüste dürfen nicht verändert werden (Ausnahme Gerüstbauer). Für Gerüstbauer: Sichere Gerüste müssen mit einem grünen Freigabeschild an jedem Zugang markiert werden. Bei Arbeiten am Gerüst (z. B. Aufbau, Änderungen oder Abbau) muss dieses mit einem roten Schild an jedem Zugang gegen Zutritt gesperrt werden. Leitern dürfen als Arbeitsplatz nicht länger als zwei Stunden eingesetzt werden. Hubarbeitsbühnen dürfen nur in nicht ausgefahrenem Zustand verfahren werden. Ausnahmen von dieser Anforderung müssen im Voraus vom Kontraktor-Koordinator genehmigt werden. Auf Hubarbeitsbühnen müssen zur Absturzsicherung Sicherheitsgeschirre getragen und in geeigneter Weise angeschlagen werden. 5.3 Zu erfüllende Anforderungen nach Ende der Arbeitsausführung Der Kontraktor muss: einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand seines Arbeitsbereichs herstellen. Der Arbeitsbereich muss aufgeräumt und sauber hinterlassen werden. seine Arbeitsleistung vom Kontraktor-Koordinator vor Abzug seines Personals abnehmen lassen. das Arbeitsgenehmigungsverfahren für gefährliche Arbeiten, sofern angewendet, schriftlich mit dem Kontraktor-Koordinator abschließen. Schutzvermerk ISO 16016 beachten. Dateiname: LS 940-02 (DE)
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