Klagemuster - LAUTERBACHPARTNER

Vorab mit Fax: 089/30619-298
Arbeitsgericht München
Winzererstr. 106
80797 München
München, den __________
Klage
In Sache
______________________, _________________________________________
- Kläger Prozessbevollmächtigte:
________________________________
gegen
_____________________, __________________________________________
- Beklagte -
vertreten wir den Kläger.
Partnerschaftsgesellschaft
[1]
Amtsgericht München PR 561
Namens und im Auftrag des Klägers erheben wir Klage und beantragen:
1.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
nicht durch die Kündigung der Beklagten vom ___________, dem Kläger am gleichen
Tag zugegangen, zum _____________ endet.
2.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungsgründe endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den
___________________ hinaus fortbesteht.
3.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als kaufmännische
Angestellte weiter zu beschäftigen.
Begründung
1.
Die
Beklagte
ist
ein
Unternehmen
________________________________
mit
Tätigkeitsschwerpunkt
im
Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer im Sinne des § 23
KSchG; derzeit sind es wohl ca. _____ Angestellte.
Der Kläger ist seit dem ____________ als ____________________ aufgrund des Arbeitsvertrages vom _____________ den wir als
Anlage K 1
vorlegen, bei der Beklagten beschäftigt.
Die regelmäßige Arbeitszeit des Klägers beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt EUR _______________. Wir legen hierzu als
Anlage K 2
die Gehaltsabrechnung für _____________________ vor.
[2]
2.
Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Schreiben vom
_________________ zum ______________ ordentlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben legen wir als
Anlage K 3
vor.
Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.
3.
Mit der Klage wendet die Klägerin sich gegen die im Schreiben vom
___________________ enthaltene ordentliche Kündigung. Die Kündigung ist nicht
sozial gerechtfertigt. Es wird bestritten, dass Kündigungsgründe nach § 1 KSchG,
insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung
entgegenstehen, vorliegen. Vorsorglich wird bereits die ordnungsgemäße Sozialauswahl gerügt. Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats wird mit Nichtwissen
bestritten.
4.
Der Klagantrag Ziff. 2 enthält eine selbständige allgemeine Feststellungsklage nach §
256 ZPO. Zur Zeit sind der Klägerin keine anderen möglichen Beendigungstatbestände bekannt, außer der mit Klagantrag Ziff. 1 angegriffenen Kündigung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte im Verlauf des Verfahrens weitere
Kündigungen ausspricht. Der Klagantrag Ziff. 2 enthält also das Begehren festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch solche weiteren Kündigungen beendet wird.
5.
Der in Ziff. 3 enthaltene Weiterbeschäftigungsanspruch wird im Hinblick auf die
Rechtsprechung des Großen Senats des BAG AP BGB § 611 Nr. 14 Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702 gestellt.
________________________
[3]