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Newsletter Ausgleichskasse
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Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
Administrative Entlastung für Arbeitgeber: Unterjährige Meldepflicht
entfällt (Newsletter 09/2016)
Guten Tag
Ab dem 1. Juni 2016 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende
Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse melden. Es genügt, die
Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen.
Der Bundesrat hat diese Änderung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen eine
spürbare administrative Entlastung. Zudem wird auch der bisher zuhanden der
Mitarbeitenden ausgestellte Versicherungsnachweis aufgehoben.
Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben,
müssen weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse gemeldet
werden.
Unsere Fachleute stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung (Telefon 041 819 04
25 oder E-Mail [email protected]). Umfassende Informationen zu den Sozialversicherungen
finden Sie auch auf www.aksz.ch.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Schwyz, 24. Mai 2016
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24.05.2016