Newsletter Ausgleichskasse Seite 1 von 1 Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 Administrative Entlastung für Arbeitgeber: Unterjährige Meldepflicht entfällt (Newsletter 09/2016) Guten Tag Ab dem 1. Juni 2016 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse melden. Es genügt, die Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen. Der Bundesrat hat diese Änderung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen eine spürbare administrative Entlastung. Zudem wird auch der bisher zuhanden der Mitarbeitenden ausgestellte Versicherungsnachweis aufgehoben. Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, müssen weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse gemeldet werden. Unsere Fachleute stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung (Telefon 041 819 04 25 oder E-Mail [email protected]). Umfassende Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie auch auf www.aksz.ch. Freundliche Grüsse Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Schwyz, 24. Mai 2016 Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht darauf. Newsletter abmelden Wenn Sie zukünftig keine Informationen erhalten möchten, können Sie sich mit folgendem Link austragen: Newsletter abmelden http://www.aksz.ch/easy4web/st_newsletter/produktion/preview.asp?id=185 24.05.2016
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