Newsletter Ausgleichskasse Seite 1 von 1 Ausgleichskasse Schwyz IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach/SZ Postanschrift Postfach 53, 6431 Schwyz Tel. 041 819 04 25 Fax 041 819 05 25 Lohnbescheinigung 2015 - letzte Tage vor Fristablauf (Newsletter 01/2016) Guten Tag Anfangs Dezember 2015 haben die Schwyzer Arbeitgeber Unterlagen für die Lohnbescheinigung 2015 erhalten. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare bis zum 30. Januar 2016 bei der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen Verzugszinsen an. Das Formular zur Lohnbescheinigung steht Ihnen auch auf unserer Webseite zur Verfügung. Dort finden Sie ebenfalls eine Anleitung zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung. Auch fürs 2016 gilt: Melden Sie uns Mutationen wie Ein- und Austritte von Mitarbeitenden sowie Änderungen der Lohnsummen oder der Familienzulagen umgehend. In unserem Online-Schalter sind alle notwendigen Formulare verfügbar. Wir weisen Sie zudem auf Folgendes hin: Wer im Haushalt eine Hilfe einstellt (Raumpflegerin, Kindermädchen etc.) ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für diese Person abzurechnen. Die Abrechnungspflicht ist obligatorisch und wichtig, um Beitragslücken der versicherten Person zu vermeiden. Für die Abrechnung der meist kleinen Lohnsummen empfehlen wir Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne für Auskünfte zur Verfügung ([email protected] oder Telefonnummer 041 819 04 25). Freundliche Grüsse Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Schwyz, 22. Januar 2016 Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht darauf. Newsletter abmelden Wenn Sie zukünftig keine Informationen erhalten möchten, können Sie sich mit folgendem Link austragen: Newsletter abmelden http://www.aksz.ch/easy4web/st_newsletter/produktion/preview.asp?id=177 22.01.2016
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