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Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach/SZ
Postanschrift
Postfach 53, 6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Zahlen und Hintergründe 2015
(Newsletter 08/2016)
Guten Tag
Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben unter gewissen
Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Ergänzungsleistungen sollen
zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV), der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule
(Selbstvorsorge) den Existenzbedarf der AHV- oder IV-Rentner decken. Ob ein Anspruch
auf EL besteht, hängt vom Vermögen und Einkommen ab.
Im Jahr 2015 richtete die Ausgleichskasse Schwyz 63.7 Mio. Franken EL aus. Ende Jahr
bezogen 3‘498 AHV- oder IV-Rentner im Kanton Schwyz eine laufende
Ergänzungsleistung. Weitere Zahlen, Fakten und Hintergründe können dem EL-Bericht
2015 entnommen werden.
Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich aus Steuergeldern finanziert. Von den
Gesamtausgaben trägt der Bund 24.4 %. Kanton und Gemeinden leisten einen Anteil von
je 37.8 %.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.aksz.ch. Unsere
Fachleute stehen gerne telefonisch (041 819 04 25) oder per E-Mail ([email protected]) für
Auskünfte zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Schwyz, 3. Mai 2016
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03.05.2016