Newsletter Ausgleichskasse http://www.akzug.ch/easy4web/st_newsletter/produktion/preview.asp?... Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 Postfach, 6302 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 Unterjährige Meldepflicht für neue Mitarbeitende entfällt (Newsletter 04/2016) Guten Tag Ab dem 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, die Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen. Der Bundesrat hat diese neue Regelung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichskassen jeweils zuhanden der Mitarbeitenden ausgestellt haben. Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, sind weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden. Haben Sie Fragen? Unsere Fachleute stehen Ihnen unter 041 560 47 00 oder [email protected] für Auskünfte gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug 25. Mai 2016 Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht darauf. Newsletter abmelden Wenn Sie zukünftig keine Informationen erhalten möchten, können Sie sich mit folgendem Link austragen: Newsletter abmelden 1 von 1 24.05.2016 14:48
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