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Ausgleichskasse Zug
IV-Stelle Zug
Baarerstrasse 11
Postfach, 6302 Zug
Tel. 041 560 47 00
Fax 041 560 47 47
Unterjährige Meldepflicht für neue Mitarbeitende entfällt (Newsletter
04/2016)
Guten Tag
Ab dem 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende
Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse zu melden. Es genügt,
die Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen.
Der Bundesrat hat diese neue Regelung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen
eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch
der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichskassen jeweils zuhanden der
Mitarbeitenden ausgestellt haben.
Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, sind
weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden.
Haben Sie Fragen? Unsere Fachleute stehen Ihnen unter 041 560 47 00 oder
[email protected] für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug
25. Mai 2016
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