Prämienverbilligung

Prämienverbilligung 2016: Anmeldefrist 30. September 2015 beachten
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung? Personen in wirtschaftlich bescheidenen
Verhältnissen können einen Beitrag an die Krankenkassenprämien erhalten, wenn sie:
– Wohnsitz im Kanton Schwyz haben,
– einer anerkannten Krankenkasse angeschlossen sind und
– die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden,
haben zusammen mit den Eltern einen Gesamtanspruch.
Wohin muss die Anmeldung gesandt werden? Die Prämienverbilligung ist schriftlich
mit dem offiziellen Formular und mit den nötigen Unterlagen bei der Ausgleichskasse
Schwyz anzumelden. Merkblatt und Anmeldeformular stehen auf www.aksz.ch zur
Verfügung.
Beachten Sie: Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2016 läuft am 30. September 2015 ab.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Schwyz (Direktwahl:
041 819 05 35, E-Mail: [email protected]) oder an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
Schwyz, 4. September 2015
Ausgleichskasse Schwyz