Einladung zu Fortbildung: „Kinder und Jugendliche im

Einladung zu Fortbildung:
„Kinder und Jugendliche im Asylverfahren“
23. Mai 2016 – 11 bis 17 Uhr
Liebe haupt- und ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen in der Flüchtlingsarbeit,
Kinder und Jugendliche brauchen eine besondere Unterstützung im Asylverfahren, wenn sie dies ohne ihre Familien
durchlaufen müssen, da sie alleine nach Deutschland gekommen sind. Die UMAs (Unbegleitete minderjährige
Ausländer) haben in der Regel deutsche Vormünder, die ihnen bei ihrem Leben in Deutschland und besonders auch
während ihres Asylverfahrens unterstützend zur Seite stehen sollen. Es ist wichtig, das Asylverfahren und die
Besonderheiten für UMAs zu kennen, um dieser Aufgabe verantwortungsbewusst nachkommen zu können.
Der Anwalt Claudius Brenneisen aus Hamburg ist auf diesem Gebiet spezialisiert und umreißt in dieser Fortbildung
neben dem Asylverfahren, der rechtlichen Lage und wertvollen Tipps für die Vorbereitung auf die Anhörung
(Interview) beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auch psychologische Aspekte. Es können auch
Fragen gestellt werden.
Inhalt
 Rechtliche Lage – Prüfumfang des BAMF



Art. 16a Abs. 1 GG – Asyl für politische Verfolgte
§ 60 Abs. 1 + Abs. 2 AufenthG (§1 Abs. 1 Nr.2 AsylG) – Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz
§ 60 Abs. 5 AufenthG - Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention EMRK
§ 60 Abs. 7 AufenthG - nationaler Abschiebeschutz

 Ablauf des Asylverfahrens





Termin zur Aktenlage beim BAMF, ED-Behandlung (evtl. mit Anhörung nach Dublin III VO)
Termin zur Aktenlage bei BAMF
Akteneinsicht anfordern (ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen)
Schriftliche Ladung zur Anhörung nach § 25 AsylG
Vorbereitung auf die Anhörung (das Interview)
 Anhörungsfähigkeit (Anzeichen psychischer Belastungen), Verschieben der Anhörung?

Anhörung,
 Fragen der Anhörung, Anwesende, Rahmenbedingungen, wichtige Themen, Umgang mit psychischer Belastung
während der Anhörung, Abbruch der Anhörung? Zuständigkeiten

Anhörungsprotokoll anfordern

Entscheidung über Asylantrag, mögliche Schritte bei Ablehnung
 Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates – Dublin III Verordnung
Ort und Zeit
 Montag, den 23. Mai 2016, 11 bis 17 Uhr
 In den Räumen des Christian Jensen Kollegs (CJK), Kirchenstraße, Breklum, Nordfriesland
Anmeldung
 Bitte schnellstmöglich und verbindlich bei: Yvonne Berner, Flüchtlingsbeauftragte KK NF: [email protected] ; 04671-6029-925