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Fortbildung
„Kinder und Jugendliche im Asylverfahren“
11.Juli 2016 von 11.00 bis 17.00 Uhr
in der Bäckerstraße 3-5 in Lübeck
Liebe ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der Flüchtlingsarbeit,
Kinder und Jugendliche, die allein ohne ihre Familien nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen eine
besondere Unterstützung im Asylverfahren, Die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) haben in
der Regel deutsche Vormünder, die ihnen bei ihrem Leben in Deutschland und besonders auch während
ihres Asylverfahrens zur Seite stehen sollen. Diese brauchen Kenntnisse des Asylrechts, des Verfahrens
und der Besonderheiten für UMF , um die Jugendlichen dabei gut zu begleiten.
Der Anwalt Claudius Brenneisen aus Hamburg ist auf diesem Gebiet spezialisiert. Neben einem Überblick
über das Asylverfahren, einer Einführung in die rechtliche Lage und wertvollen Tipps für die Vorbereitung
auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird es auch um psychologische
Aspekte gehen.
Inhalt:
1. Die Rechtliche Lage – Prüfumfang des BAMF
 Art. 16a Abs. 1 GG – Asyl für politische Verfolgte
 § 60 Abs. 1 + Abs. 2 AufenthG (§1 Abs. 1 Nr.2 AsylG) – Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz
 § 60 Abs. 5 AufenthG - Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention EMRK
 § 60 Abs. 7 AufenthG - nationaler Abschiebeschutz
2. Ablauf des Asylverfahrens
 Termin zur Aktenlage beim BAMF, ED-Behandlung (evtl. mit Anhörung nach Dublin III VO)
 Termin zur Aktenlage bei BAMF
 Akteneinsicht anfordern (ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen)
 Schriftliche Ladung zur Anhörung nach § 25 AsylG
 Vorbereitung auf die Anhörung
 Anhörungsfähigkeit (Anzeichen psychischer Belastungen), Verschieben der Anhörung?
 Anhörung:
Fragen der Anhörung, Anwesende, Rahmenbedingungen, wichtige Themen, Umgang mit psychischer
Belastung während der Anhörung, Abbruch der Anhörung? Zuständigkeiten
 Anhörungsprotokoll anfordern
 Entscheidung über Asylantrag, mögliche Schritte bei Ablehnung
3. Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates – Dublin-Verfahren
Anmeldung ab sofort verbindlich an die
Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg,
[email protected]
Tel. 0176-19790204
Gefördert durch
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