Fortbildung „Kinder und Jugendliche im Asylverfahren“ 11.Juli 2016 von 11.00 bis 17.00 Uhr in der Bäckerstraße 3-5 in Lübeck Liebe ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der Flüchtlingsarbeit, Kinder und Jugendliche, die allein ohne ihre Familien nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen eine besondere Unterstützung im Asylverfahren, Die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) haben in der Regel deutsche Vormünder, die ihnen bei ihrem Leben in Deutschland und besonders auch während ihres Asylverfahrens zur Seite stehen sollen. Diese brauchen Kenntnisse des Asylrechts, des Verfahrens und der Besonderheiten für UMF , um die Jugendlichen dabei gut zu begleiten. Der Anwalt Claudius Brenneisen aus Hamburg ist auf diesem Gebiet spezialisiert. Neben einem Überblick über das Asylverfahren, einer Einführung in die rechtliche Lage und wertvollen Tipps für die Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird es auch um psychologische Aspekte gehen. Inhalt: 1. Die Rechtliche Lage – Prüfumfang des BAMF Art. 16a Abs. 1 GG – Asyl für politische Verfolgte § 60 Abs. 1 + Abs. 2 AufenthG (§1 Abs. 1 Nr.2 AsylG) – Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz § 60 Abs. 5 AufenthG - Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention EMRK § 60 Abs. 7 AufenthG - nationaler Abschiebeschutz 2. Ablauf des Asylverfahrens Termin zur Aktenlage beim BAMF, ED-Behandlung (evtl. mit Anhörung nach Dublin III VO) Termin zur Aktenlage bei BAMF Akteneinsicht anfordern (ggf. Rechtsanwalt hinzuziehen) Schriftliche Ladung zur Anhörung nach § 25 AsylG Vorbereitung auf die Anhörung Anhörungsfähigkeit (Anzeichen psychischer Belastungen), Verschieben der Anhörung? Anhörung: Fragen der Anhörung, Anwesende, Rahmenbedingungen, wichtige Themen, Umgang mit psychischer Belastung während der Anhörung, Abbruch der Anhörung? Zuständigkeiten Anhörungsprotokoll anfordern Entscheidung über Asylantrag, mögliche Schritte bei Ablehnung 3. Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates – Dublin-Verfahren Anmeldung ab sofort verbindlich an die Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, [email protected] Tel. 0176-19790204 Gefördert durch und
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