Referentin bzw. Referent im Referat

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt, den Dienstposten einer/eines
Referentin/Referenten
im Referat „Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten; Landtag; Staatskanzlei; Fraktionen;
Ministerium für Inneres und Sport (Abt. 5)“ zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkt:
Prüfungen im Geschäftsbereich der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Anforderungsprofil:

Befähigung zum Richteramt mit mindestens einem „vollbefriedigend“ oder besser
bestandenen Staatsexamen,

überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse sowie

Bereitschaft, sich der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit
Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10 Gesetz über die Voraussetzungen und
das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) zu unterziehen
Wünschenswert sind Kenntnisse im Landeshaushaltsrecht.
Die Aufgaben einer Referentin/eines Referenten sind geprägt von analytischkonzeptionellem Denken, verbunden mit der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte und
Problemstellungen rasch zu erfassen und in Wort und Schrift präzise und verständlich
darzustellen.
Eine Referentin/ein Referent zeichnet sich durch sicheres Auftreten und
Verhandlungsgeschick sowie ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
aus. Die Prüftätigkeit erfordert überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Flexibilität und
Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mehrtägig (einschließlich der
Fähigkeit und Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Pkw).
Für die Besetzung des Dienstpostens steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15
zur Verfügung. Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis, ansonsten im Beschäftigtenverhältnis. Die
Tätigkeiten sind mit Entgeltgruppe E 13 TV-L bewertet.
Die Besetzung des Dienstpostens erfolgt in Schwerin.
Der Landesrechnungshof M-V fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen
und Männer. Dazu bestehen beim Landesrechnungshof M-V grundsätzlich neben der
Teilnahme an der Gleitenden Arbeitszeit Möglichkeiten der Inanspruchnahme
alternierender
Wohnraumarbeit
und/oder
Teilzeitbeschäftigung
nach
den
beamtenrechtlichen
und
tarifrechtlichen
Vorschriften
sowie
den
geltenden
Dienstvereinbarungen.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu
erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu
bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen vorrangig berücksichtigt, sofern
nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden deshalb gebeten, ihren
Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen und
im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen.
Kosten, die mit der Bewerbung verbunden sind, können nicht erstattet werden.
Bitte nutzen Sie den elektronischen Bewerberbogen auf der Internetpräsenz des
Landesrechnungshofes (www.lrh-mv.de) und reichen Sie Ihre Unterlagen bis zum
15.06.2016 elektronisch per E-Mail an [email protected] ein. Haben Sie keine
Möglichkeit, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, senden Sie Ihre Unterlagen bis
zum 15.06.2016 per Post an die Präsidentin des Landesrechnungshofes MecklenburgVorpommern, Mühlentwiete 4, 19059 Schwerin.