Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den Dienstposten einer/eines Referentin/Referenten im Referat „Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten; Landtag; Staatskanzlei; Fraktionen; Ministerium für Inneres und Sport (Abt. 5)“ zu besetzen. Aufgabenschwerpunkt: Prüfungen im Geschäftsbereich der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern Anforderungsprofil: Befähigung zum Richteramt mit mindestens einem „vollbefriedigend“ oder besser bestandenen Staatsexamen, überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse sowie Bereitschaft, sich der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) zu unterziehen Wünschenswert sind Kenntnisse im Landeshaushaltsrecht. Die Aufgaben einer Referentin/eines Referenten sind geprägt von analytischkonzeptionellem Denken, verbunden mit der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte und Problemstellungen rasch zu erfassen und in Wort und Schrift präzise und verständlich darzustellen. Eine Referentin/ein Referent zeichnet sich durch sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick sowie ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit aus. Die Prüftätigkeit erfordert überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen, auch mehrtägig (einschließlich der Fähigkeit und Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Pkw). Für die Besetzung des Dienstpostens steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis, ansonsten im Beschäftigtenverhältnis. Die Tätigkeiten sind mit Entgeltgruppe E 13 TV-L bewertet. Die Besetzung des Dienstpostens erfolgt in Schwerin. Der Landesrechnungshof M-V fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Dazu bestehen beim Landesrechnungshof M-V grundsätzlich neben der Teilnahme an der Gleitenden Arbeitszeit Möglichkeiten der Inanspruchnahme alternierender Wohnraumarbeit und/oder Teilzeitbeschäftigung nach den beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Vorschriften sowie den geltenden Dienstvereinbarungen. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden deshalb gebeten, ihren Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen und im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen. Kosten, die mit der Bewerbung verbunden sind, können nicht erstattet werden. Bitte nutzen Sie den elektronischen Bewerberbogen auf der Internetpräsenz des Landesrechnungshofes (www.lrh-mv.de) und reichen Sie Ihre Unterlagen bis zum 15.06.2016 elektronisch per E-Mail an [email protected] ein. Haben Sie keine Möglichkeit, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15.06.2016 per Post an die Präsidentin des Landesrechnungshofes MecklenburgVorpommern, Mühlentwiete 4, 19059 Schwerin.
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