einer bautechnischen Prüferin / eines bautechnischen Prüfers für

LANDESRECHNUNGSHOF SACHSEN-ANHALT
- DER PRÄSIDENT –
STELLENAUSSCHREIBUNG
Haben Sie Interesse an einer anspruchsvollen und vielseitigen Prüftätigkeit beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt?
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt die Stelle
einer bautechnischen Prüferin / eines bautechnischen Prüfers
für den Bereich Straßenbau
im Referat 21
unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Magdeburg.
Aufgabengebiet:
Die Aufgaben der zu besetzenden Stelle im Referat 21 des Landesrechnungshofes umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

Durchführung von landesweiten baufachlichen Prüfungen sowie Prüfungen von
Zuwendungen im Straßenbau hinsichtlich Planung, Vergabe, Durchführung und
Abrechnung von Baumaßnahmen,

Erarbeitung von Beiträgen für den Jahresbericht des Landesrechnungshofes,

Fertigung von baufachlichen Stellungnahmen im Rahmen der Beratungstätigkeit
des Landesrechnungshofes.
Voraussetzungen:
Die Bewerberin/ Der Bewerber muss sich durch ihre/ seine Ausbildung und bisherigen
beruflichen Tätigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben einer bautechnischen Prüferin/
eines bautechnischen Prüfers in der öffentlichen Verwaltung eignen.
Dies setzt bei der Bewerberin/ dem Bewerber ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschuloder Fachhochschulstudium (Bachelor- bzw. Diplomabschluss) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen vorzugsweise in den Studienrichtungen Straßenbau oder Verkehrsingenieurwesen voraus. Der Bachelorgrad muss durch einen akkreditierten Studiengang erworben worden sein.
Die Bewerberin/ der Bewerber zeichnet sich neben guten Abschlussnoten durch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung aus. Verwaltungserfahrungen, vorzugsweise bei Landesbehörden, kommunalen Gebietskörperschaften und/oder vergleichbaren Institutionen
sind von Vorteil.
Weiterhin werden von der Bewerberin/ dem Bewerber erwartet:

gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen,

Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken und Handeln sowie zum
selbständigen Arbeiten,

hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität, insbesondere die
Fähigkeit und Bereitschaft, neue fachliche Aufgaben oder Themenschwerpunkte zu
übernehmen und die fachlichen Voraussetzungen dafür, ggf. auch im Fortbildungswege, zu erwerben,

Teamfähigkeit und hohe Sozialkompetenz.
Die Tätigkeit einer Prüferin/ eines Prüfers erfordert die Bereitschaft zu – auch mehrtägigen
– Dienstreisen. Ein Führerschein für Pkw und die Bereitschaft zum Führen eines DienstKfz und ggf. zur Mitnahme von weiteren Bediensteten sind deshalb wünschenswert.
Beschäftigungskonditionen
Die Beschäftigung erfolgt zunächst in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land
Sachsen-Anhalt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L). Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. Die
Bezahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe 11 TV-L.
Wegen des hoheitlichen Charakters der Prüftätigkeit des Landesrechnungshofes SachsenAnhalt wird bei Vorliegen der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine
Verbeamtung im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 angestrebt. Sofern die Voraussetzungen für eine Verbeamtung im Einzelfall nicht gegeben sind und ohne zusätzlichen Qualifikationsabschluss auch nicht erreicht werden können, verbleibt es beim Beschäftigtenverhältnis.
Bei einer/ einem bereits in einer bautechnischen Laufbahn verbeamteten Bewerberin/ Bewerber wird die Fortführung des Beamtenverhältnisses angestrebt. Für die Besetzung des
Dienstpostens steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz
Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung sowie Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit beim Landesrechnungshof SachsenAnhalt das Amt einer Oberrechnungsrätin/ eines Oberrechnungsrates (Besoldungsgruppe
A 13 Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt) zu erreichen.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Für die Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist der Bewerbung neben dem aussagefähigen Bewerbungsschreiben und tabellarischen Lebenslauf, entsprechende Qualifikationsnachweise, dienstliche Beurteilungen und Arbeitszeugnisse vollständig beizufügen.
Der Bewerbung ist eine schriftliche Erklärung zur Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sowie zur Zustimmung zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen auch durch
die am Auswahlverfahren Beteiligten (Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) beizulegen.
Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischen Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen sowie
aussagefähigen Beurteilungen/ qualifizierten Arbeitszeugnissen richten Sie bitte bis
25. Juli 2016 an:
Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen- Anhalt
Stichwort: „bautechnische Prüferin/ bautechnischer Prüfer
im Bereich Straßenbau“
Kavalierstraße 31
06844 Dessau-Roßlau
Onlinebewerbungen sind nicht zugelassen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Unterlagen werden nur zurückgesandt,
wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Personen nach Ablauf von drei Monaten nach ihrer Benachrichtigung über die Auswahlentscheidung vernichtet.
Ansprechpartner
Weitere Informationen zu den zu besetzenden Stellen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.
0340/ 2510-140
Herr Bräutigam
Referatsleiter Referat 21
0340/ 2510-194
Herr Wielinski
Referat 21
0340/ 2510-183
Frau Görisch
Personalverwaltung