Pressemitteilung - Landesrechnungshof Brandenburg

Potsdam, 9. Mai 2016
Pressemitteilung
Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen
Landesrechnungshof bietet Beratung an
In der Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
am 29. April 2016 wurde der Landesrechnungshof gebeten, die
Rechtmäßigkeit der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen des Landesbranddirektors und seiner Stellvertreter sowie durch Minister a.D.
Dr. Markov zu überprüfen. Mittlerweile haben sich sowohl das Ministerium des Innern und für Kommunales als auch das Ministerium der
Finanzen schriftlich an den Landesrechnungshof gewandt. Sie bitten
um eine ergänzende Prüfung des Sachverhalts bzw. um Unterstützung bei der Neuregelung der einschlägigen Dienstkraftfahrzeugrichtlinie.
Der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser, hat den
zuständigen Ministern auf Grundlage der Prüfungserfahrungen des
Landesrechnungshofes angeboten, bei der Frage der Notwendigkeit
möglicher Sonderregelungen sowie der Ausgestaltung und Formulierung der einschlägigen Dienstkraftfahrzeugrichtlinien des Landes
mitzuwirken.
Eine nachträgliche Prüfung der den aktuellen Streitigkeiten zugrundeliegenden Sachverhalte und deren rechtliche Bewertung sieht der
Landesrechnungshof hingegen nicht als seine Aufgaben an. Die
Sachverhalte sind weitgehend klar. Der Landesrechnungshof möchte
nicht in die Rolle eines Gerichtshofs schlüpfen.
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