Potsdam, 9. Mai 2016 Pressemitteilung Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen Landesrechnungshof bietet Beratung an In der Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 29. April 2016 wurde der Landesrechnungshof gebeten, die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen des Landesbranddirektors und seiner Stellvertreter sowie durch Minister a.D. Dr. Markov zu überprüfen. Mittlerweile haben sich sowohl das Ministerium des Innern und für Kommunales als auch das Ministerium der Finanzen schriftlich an den Landesrechnungshof gewandt. Sie bitten um eine ergänzende Prüfung des Sachverhalts bzw. um Unterstützung bei der Neuregelung der einschlägigen Dienstkraftfahrzeugrichtlinie. Der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser, hat den zuständigen Ministern auf Grundlage der Prüfungserfahrungen des Landesrechnungshofes angeboten, bei der Frage der Notwendigkeit möglicher Sonderregelungen sowie der Ausgestaltung und Formulierung der einschlägigen Dienstkraftfahrzeugrichtlinien des Landes mitzuwirken. Eine nachträgliche Prüfung der den aktuellen Streitigkeiten zugrundeliegenden Sachverhalte und deren rechtliche Bewertung sieht der Landesrechnungshof hingegen nicht als seine Aufgaben an. Die Sachverhalte sind weitgehend klar. Der Landesrechnungshof möchte nicht in die Rolle eines Gerichtshofs schlüpfen. ________________________________ Landesrechnungshof Brandenburg, Alter Markt 1, 14467 Potsdam Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Katrin Rautenberg Tel.: (0331) 866 - 8506 / Fax: (0331) 866 - 8518 E-Mail: [email protected] Internet: www.lrh-brandenburg.de
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