Kündigung für pöbelnden Mieter

Kündigung für pöbelnden Mieter
Wer einen Nachbarn im Mietshaus derbe beleidigt, muss unter Umständen mit seiner
fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des
Landgerichts Coburg (Az.: 32 S 85/08) hervor, von der das Immobilien-Portal immowelt.de
berichtet.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gegen seinen Nachbarn geklagt. Dieser war mehrfach
durch ungebührliches Verhalten aufgefallen: So hatte er etwa seine Mitbewohner auf üble
Art und Weise beschimpft. Zudem machte er sich der nächtlichen Ruhestörung durch laute
Musik strafbar. Weiterhin soll der Mann gegenüber einer Nachbarin sogar handgreiflich
geworden sein. Während der Verhandlung gab der Angeklagte alles bis auf die
Körperverletzung zu. Der Vermieter kündigte ihm daher ohne vorherige Abmahnung.
Die Richter bestätigten dieses Vorgehen. Die Kündigung sei rechtens, denn der Mieter hätte
durch sein Verhalten mehrfach den Hausfrieden auf erhebliche Weise gestört. Allerdings
gewährte das Gericht dem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist, um sich eine andere
Wohnung zu suchen.