Kündigung für pöbelnden Mieter Wer einen Nachbarn im Mietshaus derbe beleidigt, muss unter Umständen mit seiner fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az.: 32 S 85/08) hervor, von der das Immobilien-Portal immowelt.de berichtet. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gegen seinen Nachbarn geklagt. Dieser war mehrfach durch ungebührliches Verhalten aufgefallen: So hatte er etwa seine Mitbewohner auf üble Art und Weise beschimpft. Zudem machte er sich der nächtlichen Ruhestörung durch laute Musik strafbar. Weiterhin soll der Mann gegenüber einer Nachbarin sogar handgreiflich geworden sein. Während der Verhandlung gab der Angeklagte alles bis auf die Körperverletzung zu. Der Vermieter kündigte ihm daher ohne vorherige Abmahnung. Die Richter bestätigten dieses Vorgehen. Die Kündigung sei rechtens, denn der Mieter hätte durch sein Verhalten mehrfach den Hausfrieden auf erhebliche Weise gestört. Allerdings gewährte das Gericht dem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist, um sich eine andere Wohnung zu suchen.
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