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Juni 201
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Ein Pressestellenservice des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen
Berufsbedingter Hautkrebs: Millionen betroffen
EU-Parlamentarier sehen Handlungsbedarf
und unterstützen hautärztliche Initiative
Dermatologie
up to date
BRÜSSEL – Deutschlandweite Dosimetrie-Messungen an Arbeitsplätzen im Freien haben eine unerwartet hohe UV-Strahlungsexposition
ergeben. Vor einer weiter ansteigenden Zahl von beruflich bedingtem
Hautkrebs bei Beschäftigten, die überwiegend im Freien arbeiten,
warnt jetzt mit Verweis auf diese Daten die Europäische Akademie für
Dermatologie und Venerologie (EADV).
Gleichzeitig fordert die Spitzenorganisation der Dermatologen in Europa in
ihrem „Global Call to Action“ Politiker, Arbeitgeber und Betroffene weltweit
auf, die Risiken solarer UV-Belastung am Arbeitsplatz nicht länger als Naturereignis hinzunehmen. „Berufsbedingter Hautkrebs ist eine reale Bedrohung
für unsere Arbeitskräfte. Angesichts
der drohenden, bislang beispiellosen
Kostenbelastung
unserer Gesundheitshaushalte gehört der Schutz der
Beschäftigten, die
im Freien arbeiten,
ganz nach vorne auf
die gesundheitspolitische Agenda in Europa,“ apAls einer der ersten unterzeichnete in Brüssel der Euro- pellierte EADV-Präsident Prof. Erwin
paparlamentarier Ole Christensen aus Dänemark, MitTschachler bei der
glied im Ausschuß für Beschäftigung im EP, eine überdimensionale Solidaritätsadresse für den „Global Call on Präsentation des
EADV-MemoranAction“.
dums in den Räumen des Europaparlaments – eine Forderung, die Dr. Emilie van Deventer
von Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus Weltperspektive
noch unterstrich.
In zahlreichen Ländern der Erde sei die solare UV-Strahlung der Hauptgrund für die Entstehung von berufsbedingtem Hautkrebs. Allein in Europa sind ihr 14,5 Millionen Arbeitnehmer über drei Viertel ihrer Arbeitszeit
und länger ausgesetzt, umriß die irische EU-Parlamentsabgeordnete Nessa
Childers die Größenordnung der Problemlage.
Prof. Matthias Augustin vom Hamburger Institut für Gesundheitsökonomie
(HCHE) legte aktuelle Daten vor, die das Einsparpotenzial verdeutlichten,
das ein besserer UV-Schutz am Arbeitsplatz haben könnte. „Die Frage ist,
ob im Einklang mit der vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz, die EUPolitiker entsprechend handeln“, brachte Prof. Swen Malte John, Vorsitzender des Medien und PR Ausschusses der EADV,z die Initiative der EADV auf
den politisch entscheidenden Punkt.
Aus Arbeitnehmersicht fängt der bessere Schutz am Arbeitsplatz mit der
Bereitstellung von Sonnencreme und entsprechender UV-schützender Arbeitskleidung an, arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Arbeitszeitregelungen sollten hinzu kommen. Fortschritte beim UV-Schutz könnten auch
EUSKIRCHEN – Aktuelle Informationen zu Haut und Haaren gesucht?
Bleiben Sie up to date, besuchen Sie
den Internetauftritt des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen
(BVDD) mit vielen interaktiven Features. Dort ist auch ein Link zu den
Presseinformationen des BVDD geschaltet.
Impressum:
Pressestelle des Berufsverbandes
der Deutschen
Dermatologen (BVDD) e.V.
Ralf B. Blumenthal (verantw.)
Wilhelmstr. 46
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 77625-25
Fax: 02251 77625-05
Handy: 0151 27048461
E-Mail: [email protected]
Web: www.bvdd.de
Berufsverband der Deutschen Dermatologen
hautInform Seite 2
UV-SchutzApp
für unterwegs
EUSKIRCHEN
– Zu viel Sonne vermeiden
ist das A und O
beim Schutz vor
Hautkrebs. Aber
wann fängt das Zuviel an? Orientierungshilfe gibt die
Ein neues Plakat für
die Praxis macht Patienten auf die nützliche UV-Check-App
aufmerksam.
UV-Check-App für iPhones und Android-Smartphones. Sie misst, wie
lange die natürliche Eigenschutzzeit der Haut am Tag
unter den jeweiligen Umgebungsbedingungen am Standort reicht. Der
Service ist weltweit verfügbar und
zu jeder Jahreszeit sinnvoll. Ein vom
Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) entwickelter und
patentgeschützter Algorithmus errechnet den aktuellen Tageswert.
Dabei wird neben dem Sonnenstand
und der Strahlungsintensität auch
die Ozonverteilung in den obersten
Schichten der Atmosphäre berücksichtigt.
Darüber hinaus kann der Nutzer weitere wichtige Einflussfaktoren eingeben. Auf der Grundlage dieser Daten gibt der UV-Check die persönliche Eigenschutzzeit für den Aufenthalt im Freien an, die an diesem Tag
nicht überschritten werden sollte.
Damit lässt sich auf einfache Art und
Weise Hautkrebsprävention betreiben, ob man sich nun im Urlaub befindet, die Sonne genießen will oder
sich notgedrungen – etwa als Landschaftsgärtner oder Bauarbeiter –
lange Zeit am Tag im Freien aufhält.
Die App steht dank finanzieller Unterstützung durch die LEO Pharma
GmbH in den einschlägigen AppStores kostenlos zur Verfügung.
branchenspezifische Selbstverpflichtungsregelungen bringen, ver–zvzvvvdeutlichte Rolf Gehring von der Föderation der Nahrungsmittel-, Landwirtschafts- und Tourismus-Gewerkschaften sowie ihrer Schwesterorganisation
für Waldarbeiter und Bauarbeitergewerkschaften.
Dermatologen und Gewerkschafter forderten in der Debatte von der europäischen Regierung darüber hinaus eine Erweiterung der bestehenden
Empfehlungen zur UV-Strahlung am Arbeitsplatz um solare Risiken. Für die
EU-Kommission strich Dr. Jorge Costa-David den subsidiären Charakter
der EU-Gesetzgebung mit Vorrang für Regelungen der nationalen Gesetzgebern heraus. Solange einschlägige europarechtliche Regelungen fehlten, sollten Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze nutzen, um für einen besseren UV-Schutz am Arbeitsplatz zu sorgen.
EADV-Vertreter und Europaparlamentsabgeordnete brachen in der Sitzung gemeinsam eine Lanze für die Prävention. Die EADV sieht hier ihre Mitglieder ganz besonders gefordert. Sie sollen – so ein weiterer wichtiger Punkt des „Global Call to action“ – beispielsweise Kampagnen vorantreiben, um das Bewußtsein bei
den Betroffenen um die Gefahren und Risiken der Arbeit im Freien zu schärfen. Zugleich aber sollen sie
auch Arbeitsmediziner und Allgemeinärzte fachübergreifend motivieren, beim Kampf gegen den berufsbedingten Hautkrebs mit den Dermatologen
zusammenzuarbeiten. Die EADV-Aktion healthyskin@work – in Deutschland besser bekannt unter
„Haut&Job“ mit Prof. John an der Spitze – bietet
dazu alljährlich den passenden Rahmen.
Berufskrankheit 5103
Wenn der Beruf Hautkrebs macht
BERLIN – Unsere Haut schützt uns vor intensiver UV-Strahlung und
anderen schädlichen Umwelteinflüssen. Doch auch sie benötigt Erholung. Wenn wir unser UV-Belastungskonto überziehen, versagt der natürliche Reparaturmechanismus der Haut, der dafür sorgt, dass Lichtschäden rasch wieder repariert werden.
Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute,
Skilehrer, Wanderführer und viele andere
Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt.
Wir mögen uns an manches nicht mehr erinnern, aber unsere Haut kann nicht verDie ersten Anzeichen sind oft
gessen, auch nicht die Lichtschäden, die
im Laufe unseres Berufslebens entstanden unscheinbar: die aktinische Keratose zeigt sich zunächst ledigsind.
lich in Form von einigen weniDer Beruf kann bei regelmäßiger Tätigkeit
im Freien verräterische Spuren auf unserer gen roten Flecken auf der Stirn.
Haut hinterlassen: aktinische Keratosen
zum Beispiel, eine Frühform von hellem Hautkrebs. Auslöser ist die natürliche UV-Strahlung der Sonne.
Die Rate der jährlichen Neuerkrankungen lag zuletzt allein in Deutschland bei rund 195.000 jährlich, wie dazu das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie berichtet.
Nicht jeder Hautkrebs wird als berufsbedingt anerkannt.vvv
Das Plattenepithelkarzinom und seine Frühformen – die aktinischen Kerato-
sen – sowie die Bowen-Karzinome der Haut können als Berufskrankheit (BK
5103) anerkannt werden: aktinische Keratosen, wenn sie mit einer Zahl von
mehr als fünf pro Jahr vereinzelt auftreten oder ein flächiges Hautareal größer als 4 cm² betroffen ist (Feldkanzerisierung).
Aktinische Keratose
Typischerweise an den Sonnenterrassen des Gesichts entstehen kleine evtl.
leicht gerötete, derbe Hautschuppen. Man fühlt beim Darüberstreichen über
diese „Lichtschwielen“ mehr als man sieht. Dies ist die früheste Form eines
Plattenepithelkarzinoms. Unbehandelt entwickelt sich hieraus oft ein tiefes
Plattenepithelkarzinom.
Morbus Bowen
Der Morbus Bowen bildet münzförmige, einzeln
stehende gerötete Herde mit schuppender oder
schuppend-krustiger, seltener samtartig geröteter
Oberfläche, die einem Ekzem oder einer Schuppenflechte ähneln. Der M. Bowen ist feingeweblich
engstens verwandt mit aktinischen Keratosen und
teilt ihre ungünstige Prognose.
Plattenepithelkarzinom
Das Plattenepithelkarzinom ist der zweithäufigste Hautkrebs überhaupt.
Der Tumor entwickelt sich in erster Linie auf schwer lichtgeschädigter Haut
bei bereits vorhandenen Krebsvorstufen in den sogenannten Epithelzellen
der Haut. Diese Form des hellen Hautkrebses zeigt den direktesten Zusammenhang zwischen langanhaltender regelmäßiger Sonnenbestrahlung, die
für Außenbeschäftigte so typisch ist, und einer Tumorerkrankung. Es zeigen
sich hautfarbene Schuppenkrusten und Verhornungen, vielfach mit Einblutungen und umgebender Rötung, und in der Folge Gewebszerstörung und
geschwürartiger Zerfall.
Die häufig vorkommenden Basalzellkarzinome, die als besonders aggressiv
wachsend bekannten Formen des malignen Melanoms, und andere seltene
Formen des Hautkrebses werden von der BK 5103 nicht erfasst; der berufliche Zusammenhang ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt.
Ohne Einverständnis des Patienten keine Meldung – ohne Meldung keine
Leistung.
Mit der Neufassung der Berufskrankheitenverordnung ist jeder Arzt gesetzlich verpflichtet – das Einverständnis des Betroffenen vorausgesetzt – bei
begründetem Verdacht auf eine BK 5103 eine sog. Berufskrankheitenanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger oder den gewerbeärztlichen Dienst zu machen. Eine solche Mitteilung ist Voraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Sie kann im übrigen selbst dann noch erfolgen, wenn die Erkrankung erst nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mitgeteilt wird. Die Unfallversicherung trägt die Leistungen und koordiniert das weitere Vorgehen.
Hautkrebsfrüherkennung beim Hautarzt
Hautärzte können die Geschichte Ihrer Haut lesen und unbedenkliche Veränderungen von behandlungsbedürftigen Hautproblemen sicher unterscheiden. Sie kennen eine Vielzahl unterschiedlicher Behandlungsmöglichkeiten
und beraten über den optimalen Lichtschutz.
Mehr zum Thema unter www.hautgesund-im-beruf.de
Psoriasis
WHO Global Report: Aufklärung muß
weiter verbessert werden
HAMBURG – Die bundesdeutschen Psoriasisnetze haben sich für
eine Erneuerung der Versorgungsziele 2010-2015 zur Behandlung der
Schuppenflechte ausgesprochen. Die bisherigen Vorgaben werden für
Berufsverband der Deutschen Dermatologen
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Patienteninformation
„Bitte berühren“
gewinnt den „Comprix“
KÖLN – Die Aufklärungskampagne zur Schuppenflechte „Bitte berühren“ hat mit dem Comprix 2016 den bedeutendsten
Award für kreative Healthcare-Kommunikation gewonnen.
Hautärzte und Selbsthilfeorganisationen wollen mit der Kampagne ein Zeichen für Psoriasispatienten setzen: gegen Distanzierung, für mehr Nähe.
Ziel von „Bitte berühren“ ist es,
deutlich zu machen, dass sich
Schuppenflechte vom Spezialisten gut behandeln lässt. Der
erste Schritt, um sich als Betroffener wieder wohl zu fühlen und
Körperkontakt zulassen zu können, ist der Besuch eines Hautarztes. „Dank moderner, nebenwirkungsarmer Therapien können
Betroffene selbst in schweren Fällen heute innerhalb weniger Wochen eine sichtbare Besserung
der Krankheitszeichen und damit
eine deutliche Steigerung ihrer
Lebensqualität erwarten“, so Dr.
Klaus Strömer, Dermatologe und
Präsident des Berufsverbands der
Deutschen Dermatologen. „Mit
der Kampagne möchten wir Betroffenen Mut machen, eine Therapie aufzunehmen.“
Die bundesweite Kampagne „Bitte berühren“ ist eine Aktion der
Initiative „Gemeinsam aktiv gegen
Schuppenflechte“. Ihr gehören
neben dem Berufsverband der
Deutschen Dermatologen (BVDD),
die Deutsche Dermatologische
Gesellschaft (DDG), das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm) sowie der bundesweite Zusammenschluss der regionalen
Psoriasisnetze in Deutschland
(PsoNet e.V.) an. Auch die Patientenplattform „Psoriasis-Netz.
de“ beteiligt sich.
Berufsverband der Deutschen Dermatologen
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fünf weitere Jahre fortgeschrieben, neue kommen nicht hinzu, die Zielparameter sollen jedoch unter Berücksichtigung der erreichten Fortschritte und des medizinischen Fortschritts aktualisiert werden.
Das ist ein zentrales Ergebnis der 8. Nationalen Versorgungskonferenz: Zwei
Drittel der Teilnehmer sprachen sich dafür aus, das Erreichen einer guten
Lebensqualität, die frühzeitige Erkennung und Behandlung der Schuppenflechte einschließlich der mit ihr verbundenen Begleiterkrankungen speziell
auch bei Kindern und Jugendlichen fünf weitere Jahre zum Schwerpunkt der
eigenen Anstrengungen für eine bessere Versorgung zu machen.
Die für die Versorgungsziele zugrundlegende wissenschaftliche S-3-Leitlinie wird zur Zeit überarbeitet, wie der Leiter der Leitlinienkommission PD Dr.
Alexander Nast, Leiter der gemeinsamen Leitlinienkommission von DDG und
BVDD, in Hamburg berichtete. Mit einem Ergebnis wird frühestens im Frühjahr 2017 gerechnet.
Große Hoffnungen setzt die NVK auf den ersten „Global Report on Psoriasis“ der Weltgesundheitsorganisation. Er wurde erst kürzlich veröffentlicht und appelliert an die Träger der nationalen Gesundheitssysteme, Programme zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei Psoriasis aufzulegen. In Deutschland werden die dermatologischen Fachverbände den
WHO-Bericht zum Anlass nehmen, die laufenden Gespräche mit der Gesundheitspolitik zu intensivieren, wie dazu auf der NVK berichtet wurde.
Bislang sieht sich die Bundesregierung nicht in der Pflicht, in diesem Indikationsbereich tätig zu werden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung
auf eine Anfrage der PsoNetz-Initiative hervorgeht. In Hamburg präsentierte
der Leiter dre 8. NVK, Prof. Matthias Augustin, ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Dierks und Bohle, die den Verpflichtungscharakter der WHODeklaration unterstreicht. Beispielhaft für den tatsächlichen Handlungsbedarf wurde auch auf die aktuellste Broschüre des Robert-Koch-Instituts
zu Psoriasis hingewiesen. Sie stammt aus dem Jahr 2002. Damals war die
neue Substanzklasse der Biologika – der heutige Therapiestandard zur Behandlung der mittelschweren bis schweren Psoriasis – noch nicht verfügbar.
Dieses Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit „informiert und berät“ nach eigenen Worten die Fachöffentlichkeit
sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit und nimmt im Hinblick
auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken „eine zentrale
Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.
Nach wie vor besteht erheblicher Aufklärungsbedarf, um die Wahrnehmung
in der Öffentlichkeit zu verbessern, wie Prof. Augustin anhand aktueller Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA im Auftrag des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erläuterte. 29 Prozent einer Befragten gaben an, schon einmal etwas von der Erkrankung „Psoriasis“ gehört oder gelesen zu haben. – Im Osten (22%) weniger als im Westen (30%), und Frauen (34%) deutlich mehr als Männer (23%). Hauptinformationsquelle war das soziale Umfeld (48%), die Medien (32%), der Hautarzt
(16%), der Hausarzt (14%) und mit weitem Abstand auf dem letzten Rang die
Krankenkassen (7%). Immerhin bereits 12% der Befragten gaben an, schon
einmal gehört zu haben, dass die WHO Psoriasis zu einer von fünf schwerwiegenden nicht übertragbaren Krankheiten erklärt hat.
Fax-Rückantwort
an BVDD PR Service 02251 77625 - 05
Ja, senden Sie uns auch weiterhin den HautInform-Infoletter zu aktuellen Themen rund um Haut und
Haar bevorzugt per: Post O E-Mail O
Fax O
Ja, die Redaktion will den UV-Check ihren Lesern, Zuhörern, Zuschauern vorstellen und ist an weiteren Informationen interessiert.
Unterstützung durch die Pressestelle des BVDD ist erwünscht.
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