Juni 201 6 hautInform Ein Pressestellenservice des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen Berufsbedingter Hautkrebs: Millionen betroffen EU-Parlamentarier sehen Handlungsbedarf und unterstützen hautärztliche Initiative Dermatologie up to date BRÜSSEL – Deutschlandweite Dosimetrie-Messungen an Arbeitsplätzen im Freien haben eine unerwartet hohe UV-Strahlungsexposition ergeben. Vor einer weiter ansteigenden Zahl von beruflich bedingtem Hautkrebs bei Beschäftigten, die überwiegend im Freien arbeiten, warnt jetzt mit Verweis auf diese Daten die Europäische Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV). Gleichzeitig fordert die Spitzenorganisation der Dermatologen in Europa in ihrem „Global Call to Action“ Politiker, Arbeitgeber und Betroffene weltweit auf, die Risiken solarer UV-Belastung am Arbeitsplatz nicht länger als Naturereignis hinzunehmen. „Berufsbedingter Hautkrebs ist eine reale Bedrohung für unsere Arbeitskräfte. Angesichts der drohenden, bislang beispiellosen Kostenbelastung unserer Gesundheitshaushalte gehört der Schutz der Beschäftigten, die im Freien arbeiten, ganz nach vorne auf die gesundheitspolitische Agenda in Europa,“ apAls einer der ersten unterzeichnete in Brüssel der Euro- pellierte EADV-Präsident Prof. Erwin paparlamentarier Ole Christensen aus Dänemark, MitTschachler bei der glied im Ausschuß für Beschäftigung im EP, eine überdimensionale Solidaritätsadresse für den „Global Call on Präsentation des EADV-MemoranAction“. dums in den Räumen des Europaparlaments – eine Forderung, die Dr. Emilie van Deventer von Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus Weltperspektive noch unterstrich. In zahlreichen Ländern der Erde sei die solare UV-Strahlung der Hauptgrund für die Entstehung von berufsbedingtem Hautkrebs. Allein in Europa sind ihr 14,5 Millionen Arbeitnehmer über drei Viertel ihrer Arbeitszeit und länger ausgesetzt, umriß die irische EU-Parlamentsabgeordnete Nessa Childers die Größenordnung der Problemlage. Prof. Matthias Augustin vom Hamburger Institut für Gesundheitsökonomie (HCHE) legte aktuelle Daten vor, die das Einsparpotenzial verdeutlichten, das ein besserer UV-Schutz am Arbeitsplatz haben könnte. „Die Frage ist, ob im Einklang mit der vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz, die EUPolitiker entsprechend handeln“, brachte Prof. Swen Malte John, Vorsitzender des Medien und PR Ausschusses der EADV,z die Initiative der EADV auf den politisch entscheidenden Punkt. Aus Arbeitnehmersicht fängt der bessere Schutz am Arbeitsplatz mit der Bereitstellung von Sonnencreme und entsprechender UV-schützender Arbeitskleidung an, arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Arbeitszeitregelungen sollten hinzu kommen. Fortschritte beim UV-Schutz könnten auch EUSKIRCHEN – Aktuelle Informationen zu Haut und Haaren gesucht? Bleiben Sie up to date, besuchen Sie den Internetauftritt des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD) mit vielen interaktiven Features. Dort ist auch ein Link zu den Presseinformationen des BVDD geschaltet. Impressum: Pressestelle des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) e.V. Ralf B. Blumenthal (verantw.) Wilhelmstr. 46 53879 Euskirchen Tel.: 02251 77625-25 Fax: 02251 77625-05 Handy: 0151 27048461 E-Mail: [email protected] Web: www.bvdd.de Berufsverband der Deutschen Dermatologen hautInform Seite 2 UV-SchutzApp für unterwegs EUSKIRCHEN – Zu viel Sonne vermeiden ist das A und O beim Schutz vor Hautkrebs. Aber wann fängt das Zuviel an? Orientierungshilfe gibt die Ein neues Plakat für die Praxis macht Patienten auf die nützliche UV-Check-App aufmerksam. UV-Check-App für iPhones und Android-Smartphones. Sie misst, wie lange die natürliche Eigenschutzzeit der Haut am Tag unter den jeweiligen Umgebungsbedingungen am Standort reicht. Der Service ist weltweit verfügbar und zu jeder Jahreszeit sinnvoll. Ein vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelter und patentgeschützter Algorithmus errechnet den aktuellen Tageswert. Dabei wird neben dem Sonnenstand und der Strahlungsintensität auch die Ozonverteilung in den obersten Schichten der Atmosphäre berücksichtigt. Darüber hinaus kann der Nutzer weitere wichtige Einflussfaktoren eingeben. Auf der Grundlage dieser Daten gibt der UV-Check die persönliche Eigenschutzzeit für den Aufenthalt im Freien an, die an diesem Tag nicht überschritten werden sollte. Damit lässt sich auf einfache Art und Weise Hautkrebsprävention betreiben, ob man sich nun im Urlaub befindet, die Sonne genießen will oder sich notgedrungen – etwa als Landschaftsgärtner oder Bauarbeiter – lange Zeit am Tag im Freien aufhält. Die App steht dank finanzieller Unterstützung durch die LEO Pharma GmbH in den einschlägigen AppStores kostenlos zur Verfügung. branchenspezifische Selbstverpflichtungsregelungen bringen, ver–zvzvvvdeutlichte Rolf Gehring von der Föderation der Nahrungsmittel-, Landwirtschafts- und Tourismus-Gewerkschaften sowie ihrer Schwesterorganisation für Waldarbeiter und Bauarbeitergewerkschaften. Dermatologen und Gewerkschafter forderten in der Debatte von der europäischen Regierung darüber hinaus eine Erweiterung der bestehenden Empfehlungen zur UV-Strahlung am Arbeitsplatz um solare Risiken. Für die EU-Kommission strich Dr. Jorge Costa-David den subsidiären Charakter der EU-Gesetzgebung mit Vorrang für Regelungen der nationalen Gesetzgebern heraus. Solange einschlägige europarechtliche Regelungen fehlten, sollten Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze nutzen, um für einen besseren UV-Schutz am Arbeitsplatz zu sorgen. EADV-Vertreter und Europaparlamentsabgeordnete brachen in der Sitzung gemeinsam eine Lanze für die Prävention. Die EADV sieht hier ihre Mitglieder ganz besonders gefordert. Sie sollen – so ein weiterer wichtiger Punkt des „Global Call to action“ – beispielsweise Kampagnen vorantreiben, um das Bewußtsein bei den Betroffenen um die Gefahren und Risiken der Arbeit im Freien zu schärfen. Zugleich aber sollen sie auch Arbeitsmediziner und Allgemeinärzte fachübergreifend motivieren, beim Kampf gegen den berufsbedingten Hautkrebs mit den Dermatologen zusammenzuarbeiten. Die EADV-Aktion healthyskin@work – in Deutschland besser bekannt unter „Haut&Job“ mit Prof. John an der Spitze – bietet dazu alljährlich den passenden Rahmen. Berufskrankheit 5103 Wenn der Beruf Hautkrebs macht BERLIN – Unsere Haut schützt uns vor intensiver UV-Strahlung und anderen schädlichen Umwelteinflüssen. Doch auch sie benötigt Erholung. Wenn wir unser UV-Belastungskonto überziehen, versagt der natürliche Reparaturmechanismus der Haut, der dafür sorgt, dass Lichtschäden rasch wieder repariert werden. Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute, Skilehrer, Wanderführer und viele andere Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt. Wir mögen uns an manches nicht mehr erinnern, aber unsere Haut kann nicht verDie ersten Anzeichen sind oft gessen, auch nicht die Lichtschäden, die im Laufe unseres Berufslebens entstanden unscheinbar: die aktinische Keratose zeigt sich zunächst ledigsind. lich in Form von einigen weniDer Beruf kann bei regelmäßiger Tätigkeit im Freien verräterische Spuren auf unserer gen roten Flecken auf der Stirn. Haut hinterlassen: aktinische Keratosen zum Beispiel, eine Frühform von hellem Hautkrebs. Auslöser ist die natürliche UV-Strahlung der Sonne. Die Rate der jährlichen Neuerkrankungen lag zuletzt allein in Deutschland bei rund 195.000 jährlich, wie dazu das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie berichtet. Nicht jeder Hautkrebs wird als berufsbedingt anerkannt.vvv Das Plattenepithelkarzinom und seine Frühformen – die aktinischen Kerato- sen – sowie die Bowen-Karzinome der Haut können als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden: aktinische Keratosen, wenn sie mit einer Zahl von mehr als fünf pro Jahr vereinzelt auftreten oder ein flächiges Hautareal größer als 4 cm² betroffen ist (Feldkanzerisierung). Aktinische Keratose Typischerweise an den Sonnenterrassen des Gesichts entstehen kleine evtl. leicht gerötete, derbe Hautschuppen. Man fühlt beim Darüberstreichen über diese „Lichtschwielen“ mehr als man sieht. Dies ist die früheste Form eines Plattenepithelkarzinoms. Unbehandelt entwickelt sich hieraus oft ein tiefes Plattenepithelkarzinom. Morbus Bowen Der Morbus Bowen bildet münzförmige, einzeln stehende gerötete Herde mit schuppender oder schuppend-krustiger, seltener samtartig geröteter Oberfläche, die einem Ekzem oder einer Schuppenflechte ähneln. Der M. Bowen ist feingeweblich engstens verwandt mit aktinischen Keratosen und teilt ihre ungünstige Prognose. Plattenepithelkarzinom Das Plattenepithelkarzinom ist der zweithäufigste Hautkrebs überhaupt. Der Tumor entwickelt sich in erster Linie auf schwer lichtgeschädigter Haut bei bereits vorhandenen Krebsvorstufen in den sogenannten Epithelzellen der Haut. Diese Form des hellen Hautkrebses zeigt den direktesten Zusammenhang zwischen langanhaltender regelmäßiger Sonnenbestrahlung, die für Außenbeschäftigte so typisch ist, und einer Tumorerkrankung. Es zeigen sich hautfarbene Schuppenkrusten und Verhornungen, vielfach mit Einblutungen und umgebender Rötung, und in der Folge Gewebszerstörung und geschwürartiger Zerfall. Die häufig vorkommenden Basalzellkarzinome, die als besonders aggressiv wachsend bekannten Formen des malignen Melanoms, und andere seltene Formen des Hautkrebses werden von der BK 5103 nicht erfasst; der berufliche Zusammenhang ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt. Ohne Einverständnis des Patienten keine Meldung – ohne Meldung keine Leistung. Mit der Neufassung der Berufskrankheitenverordnung ist jeder Arzt gesetzlich verpflichtet – das Einverständnis des Betroffenen vorausgesetzt – bei begründetem Verdacht auf eine BK 5103 eine sog. Berufskrankheitenanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger oder den gewerbeärztlichen Dienst zu machen. Eine solche Mitteilung ist Voraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Sie kann im übrigen selbst dann noch erfolgen, wenn die Erkrankung erst nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mitgeteilt wird. Die Unfallversicherung trägt die Leistungen und koordiniert das weitere Vorgehen. Hautkrebsfrüherkennung beim Hautarzt Hautärzte können die Geschichte Ihrer Haut lesen und unbedenkliche Veränderungen von behandlungsbedürftigen Hautproblemen sicher unterscheiden. Sie kennen eine Vielzahl unterschiedlicher Behandlungsmöglichkeiten und beraten über den optimalen Lichtschutz. Mehr zum Thema unter www.hautgesund-im-beruf.de Psoriasis WHO Global Report: Aufklärung muß weiter verbessert werden HAMBURG – Die bundesdeutschen Psoriasisnetze haben sich für eine Erneuerung der Versorgungsziele 2010-2015 zur Behandlung der Schuppenflechte ausgesprochen. Die bisherigen Vorgaben werden für Berufsverband der Deutschen Dermatologen hautInform Seite 3 Patienteninformation „Bitte berühren“ gewinnt den „Comprix“ KÖLN – Die Aufklärungskampagne zur Schuppenflechte „Bitte berühren“ hat mit dem Comprix 2016 den bedeutendsten Award für kreative Healthcare-Kommunikation gewonnen. Hautärzte und Selbsthilfeorganisationen wollen mit der Kampagne ein Zeichen für Psoriasispatienten setzen: gegen Distanzierung, für mehr Nähe. Ziel von „Bitte berühren“ ist es, deutlich zu machen, dass sich Schuppenflechte vom Spezialisten gut behandeln lässt. Der erste Schritt, um sich als Betroffener wieder wohl zu fühlen und Körperkontakt zulassen zu können, ist der Besuch eines Hautarztes. „Dank moderner, nebenwirkungsarmer Therapien können Betroffene selbst in schweren Fällen heute innerhalb weniger Wochen eine sichtbare Besserung der Krankheitszeichen und damit eine deutliche Steigerung ihrer Lebensqualität erwarten“, so Dr. Klaus Strömer, Dermatologe und Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen. „Mit der Kampagne möchten wir Betroffenen Mut machen, eine Therapie aufzunehmen.“ Die bundesweite Kampagne „Bitte berühren“ ist eine Aktion der Initiative „Gemeinsam aktiv gegen Schuppenflechte“. Ihr gehören neben dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm) sowie der bundesweite Zusammenschluss der regionalen Psoriasisnetze in Deutschland (PsoNet e.V.) an. Auch die Patientenplattform „Psoriasis-Netz. de“ beteiligt sich. Berufsverband der Deutschen Dermatologen hautInform Seite 4 fünf weitere Jahre fortgeschrieben, neue kommen nicht hinzu, die Zielparameter sollen jedoch unter Berücksichtigung der erreichten Fortschritte und des medizinischen Fortschritts aktualisiert werden. Das ist ein zentrales Ergebnis der 8. Nationalen Versorgungskonferenz: Zwei Drittel der Teilnehmer sprachen sich dafür aus, das Erreichen einer guten Lebensqualität, die frühzeitige Erkennung und Behandlung der Schuppenflechte einschließlich der mit ihr verbundenen Begleiterkrankungen speziell auch bei Kindern und Jugendlichen fünf weitere Jahre zum Schwerpunkt der eigenen Anstrengungen für eine bessere Versorgung zu machen. Die für die Versorgungsziele zugrundlegende wissenschaftliche S-3-Leitlinie wird zur Zeit überarbeitet, wie der Leiter der Leitlinienkommission PD Dr. Alexander Nast, Leiter der gemeinsamen Leitlinienkommission von DDG und BVDD, in Hamburg berichtete. Mit einem Ergebnis wird frühestens im Frühjahr 2017 gerechnet. Große Hoffnungen setzt die NVK auf den ersten „Global Report on Psoriasis“ der Weltgesundheitsorganisation. Er wurde erst kürzlich veröffentlicht und appelliert an die Träger der nationalen Gesundheitssysteme, Programme zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei Psoriasis aufzulegen. In Deutschland werden die dermatologischen Fachverbände den WHO-Bericht zum Anlass nehmen, die laufenden Gespräche mit der Gesundheitspolitik zu intensivieren, wie dazu auf der NVK berichtet wurde. Bislang sieht sich die Bundesregierung nicht in der Pflicht, in diesem Indikationsbereich tätig zu werden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der PsoNetz-Initiative hervorgeht. In Hamburg präsentierte der Leiter dre 8. NVK, Prof. Matthias Augustin, ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Dierks und Bohle, die den Verpflichtungscharakter der WHODeklaration unterstreicht. Beispielhaft für den tatsächlichen Handlungsbedarf wurde auch auf die aktuellste Broschüre des Robert-Koch-Instituts zu Psoriasis hingewiesen. Sie stammt aus dem Jahr 2002. Damals war die neue Substanzklasse der Biologika – der heutige Therapiestandard zur Behandlung der mittelschweren bis schweren Psoriasis – noch nicht verfügbar. Dieses Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit „informiert und berät“ nach eigenen Worten die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit und nimmt im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken „eine zentrale Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr. Nach wie vor besteht erheblicher Aufklärungsbedarf, um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu verbessern, wie Prof. Augustin anhand aktueller Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA im Auftrag des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erläuterte. 29 Prozent einer Befragten gaben an, schon einmal etwas von der Erkrankung „Psoriasis“ gehört oder gelesen zu haben. – Im Osten (22%) weniger als im Westen (30%), und Frauen (34%) deutlich mehr als Männer (23%). Hauptinformationsquelle war das soziale Umfeld (48%), die Medien (32%), der Hautarzt (16%), der Hausarzt (14%) und mit weitem Abstand auf dem letzten Rang die Krankenkassen (7%). Immerhin bereits 12% der Befragten gaben an, schon einmal gehört zu haben, dass die WHO Psoriasis zu einer von fünf schwerwiegenden nicht übertragbaren Krankheiten erklärt hat. Fax-Rückantwort an BVDD PR Service 02251 77625 - 05 Ja, senden Sie uns auch weiterhin den HautInform-Infoletter zu aktuellen Themen rund um Haut und Haar bevorzugt per: Post O E-Mail O Fax O Ja, die Redaktion will den UV-Check ihren Lesern, Zuhörern, Zuschauern vorstellen und ist an weiteren Informationen interessiert. Unterstützung durch die Pressestelle des BVDD ist erwünscht. O Redaktion: ____________________________________ Anschrift: _____________________________________________________________________
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