Landratsamt Sömmerda Personal- und Organisationsamt 18.05.2016 Öffentliche Ausschreibung An der Staatlichen Grundschule „Sophienschule“ Buttstädt ist schnellstmöglich eine Stelle als Schulsekretär/in unbefristet neu zu besetzen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere 1. Allgemeine Schulsekretariatsaufgaben - Telefondienst - Botengänge innerhalb des Schulgebäudes - Besucherverkehr - Terminverwaltung - Registraturarbeiten - Postverkehr 2. Materialbedarfsdeckung - Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung für Lehrmittel - Bestellungen und Lieferungskontrolle - Materialverwaltung 3. Haushalts- / Kassen- und Rechnungswesen - Verwaltung und Abrechnung der Handkasse - Einzug von Gebühren - Rechnungslegung veranlassen - Verwaltung des Schulkontos 4. Spezielle Sekretariatsaufgaben - Unterstützung der Schulleitung bei Aufgaben der Schulorganisation - Schreib- und Vervielfältigungsarbeiten für die Schulleitung 5. Angelegenheiten der Schüler - Anmeldeverfahren - Führen der Schülerdatei und der Schülerakten Erwartungen: - Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. erfolgreich abgeschlossener Fortbildungslehrgang I Gute, anwendungsbereite PC- und Softwarekenntnisse Möglichst Erfahrungen im Schulsekretariatsbereich und im Umgang mit der verwendeten Anwendersoftware PrimeLine Besitz des Führerscheins für PKW und die Bereitschaft, für Dienstfahrten auch das Privatfahrzeug zu nutzen Kommunikationsfähigkeit und Aufgeschlossenheit Bereitschaft zur Mehrarbeit ist ausdrücklich erforderlich Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 5 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse in Kopie etc.) bitte bis zum 01.06.2016 an: Landratsamt Sömmerda Personal- und Organisationsamt Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen vier Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Im Auftrag Jöck Amtsleiter
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