Öffentliche Ausschreibung

Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
18.05.2016
Öffentliche Ausschreibung
An der Staatlichen Grundschule „Sophienschule“ Buttstädt ist schnellstmöglich eine
Stelle als
Schulsekretär/in
unbefristet neu zu besetzen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere
1. Allgemeine Schulsekretariatsaufgaben
- Telefondienst
- Botengänge innerhalb des Schulgebäudes
- Besucherverkehr
- Terminverwaltung
- Registraturarbeiten
- Postverkehr
2. Materialbedarfsdeckung
- Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung für Lehrmittel
- Bestellungen und Lieferungskontrolle
- Materialverwaltung
3. Haushalts- / Kassen- und Rechnungswesen
- Verwaltung und Abrechnung der Handkasse
- Einzug von Gebühren
- Rechnungslegung veranlassen
- Verwaltung des Schulkontos
4. Spezielle Sekretariatsaufgaben
- Unterstützung der Schulleitung bei Aufgaben der Schulorganisation
- Schreib- und Vervielfältigungsarbeiten für die Schulleitung
5. Angelegenheiten der Schüler
- Anmeldeverfahren
- Führen der Schülerdatei und der Schülerakten
Erwartungen:
-
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. erfolgreich
abgeschlossener Fortbildungslehrgang I
Gute, anwendungsbereite PC- und Softwarekenntnisse
Möglichst Erfahrungen im Schulsekretariatsbereich und im Umgang mit der
verwendeten Anwendersoftware PrimeLine
Besitz des Führerscheins für PKW und die Bereitschaft, für Dienstfahrten auch
das Privatfahrzeug zu nutzen
Kommunikationsfähigkeit und Aufgeschlossenheit
Bereitschaft zur Mehrarbeit ist ausdrücklich erforderlich
Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 5 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 20 Stunden.
Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse
in Kopie etc.) bitte bis zum 01.06.2016 an:
Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich
erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen
können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter
Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen vier Wochen
nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Im Auftrag
Jöck
Amtsleiter