Öffentliche Ausschreibung Sachbearbeiter Abfallgebührenstelle

Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
11.01.2017
Öffentliche Ausschreibung
Im Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Sömmerda ist schnellstmöglich eine Stelle
als
Sachbearbeiter/in
Abfallgebührenstelle
befristet im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung neu zu besetzen.
Aufgaben:
• Beratung von Bürgern und Gewerbetreibenden zum satzungsgerechten Anschluss
an die Abfallentsorgung
• Annahme und Bearbeitung von Anträgen und Meldungen zur Abfallentsorgung
(Datenerfassung und Stammdatenpflege – Grundstück, Eigentümer, Verwalter/
Mieter, Personenzahl, Behälter)
• Bescheiderstellung und Widerspruchsprüfung
• Zusammenarbeit mit Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Einwohnermeldeämter,
Gewerbeämter, Grundbuchämtern sowie der Kreiskasse/Vollstreckung
• Bearbeitung von Stundungsanträgen
• Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
Erwartungen:
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Qualifkation als Verwaltungsfachangestellte/r
Bereitschaft zur Zusammenarbeit und gegenseitiger Vertretung im Aufgabenbereich
Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
Bürgerfreundliches Verhalten
• Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren und MS-Office-Anwendungen
(Word, Excel usw.) sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachanwendung
• Besitz des Führerscheins und Bereitschaft, für Dienstfahrten das Privatfahrzeug zu
nutzen
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe E 6 TVöD. Die wöchentliche
Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist befristet.
Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse
in Kopie etc.) bitte bis zum 20.01.2017 an:
Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich
erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen
können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter
Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen vier Wochen
nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Im Auftrag
Jöck
Amtsleiter