Landratsamt Sömmerda Personal- und Organisationsamt 02.11.2016 Öffentliche Ausschreibung Im Jugendamt des Landratsamtes Sömmerda ist schnellstmöglich eine Stelle als Sachbearbeiter/in Hortgebühren befristet im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen. Aufgaben: • • • • • • Fachkompetente Beratung und Unterstützung von Bürgern bei Hortanmeldungen und der Geltendmachung der Hortgebühren Annahme und Bearbeitung der Hortanmeldungen, Festlegung der Gebühren und Erstellen der Gebührenbescheide Bearbeitung der Hortänderungsmeldungen selbständige Erfassung von Widersprüchen, Vorprüfung und ggf. Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde Planung, Vollzug und Überwachung der betreffenden Haushaltsstellen, Überprüfung der Zahlungseingänge Überarbeitung und Änderung der Hortgebührensatzung und der Hortbenutzungssatzung Erwartungen: • Berufliche Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbarer Abschluss mit Erfahrung im o. g. Aufgabengebiet • Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit in einem engagierten Mitarbeiterteam • Bereitschaft zu einem bürgerfreundlichen Umgang mit Besuchern in der Verwaltung des Jugendamtes • Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen Leistungsverhaltens • Fort- und Weiterbildungsbereitschaft • Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren (Regisafe) und MS-OfficeAnwendungen (Word, Excel usw.) • Besitz des Führerscheins für PKW und die Bereitschaft, für Dienstfahrten auch das Privatfahrzeug zu nutzen Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 8 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist befristet. Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse in Kopie etc.) bitte bis zum 11.11.2016 an: Landratsamt Sömmerda Personal- und Organisationsamt Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Um einen Beitrag zur Förderung von Frauen zu leisten werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen vier Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Im Auftrag Jöck (Amtsleiter)
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