Öffentliche Ausschreibung Sachbearbeiter Hortgebühren

Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
02.11.2016
Öffentliche Ausschreibung
Im Jugendamt des Landratsamtes Sömmerda ist schnellstmöglich eine Stelle als
Sachbearbeiter/in
Hortgebühren
befristet im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.
Aufgaben:
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Fachkompetente Beratung und Unterstützung von Bürgern bei
Hortanmeldungen und der Geltendmachung der Hortgebühren
Annahme und Bearbeitung der Hortanmeldungen, Festlegung der Gebühren
und Erstellen der Gebührenbescheide
Bearbeitung der Hortänderungsmeldungen
selbständige Erfassung von Widersprüchen, Vorprüfung und ggf. Weiterleitung
an die Widerspruchsbehörde
Planung, Vollzug und Überwachung der betreffenden Haushaltsstellen,
Überprüfung der Zahlungseingänge
Überarbeitung und Änderung der Hortgebührensatzung und der
Hortbenutzungssatzung
Erwartungen:
• Berufliche Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbarer
Abschluss mit Erfahrung im o. g. Aufgabengebiet
• Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit in einem engagierten
Mitarbeiterteam
• Bereitschaft zu einem bürgerfreundlichen Umgang mit Besuchern in der
Verwaltung des Jugendamtes
• Vorhandensein reflektierter Vorstellungen des eigenen Leistungsverhaltens
• Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
• Sichere Kenntnisse im Umgang mit IT-Verfahren (Regisafe) und MS-OfficeAnwendungen (Word, Excel usw.)
• Besitz des Führerscheins für PKW und die Bereitschaft, für Dienstfahrten auch
das Privatfahrzeug zu nutzen
Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 8 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist befristet.
Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse
in Kopie etc.) bitte bis zum 11.11.2016 an:
Landratsamt Sömmerda
Personal- und Organisationsamt
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich
erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Um einen Beitrag zur Förderung von Frauen zu leisten werden Frauen ausdrücklich
zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen
können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter
Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen vier Wochen
nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Im Auftrag
Jöck
(Amtsleiter)