Arbeitsanweisung Titel: Geltungsbereich: AA 07 02 01 03 Seite 1 von 1 Exportkontrolle Ablage: AA07020103-V00 Exportkontrolle Die Exportkontrolle dient der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter, ferner der Terrorismusprävention Konvekta AG & KONVEKTA KKI Kälte- und Klima KG Eine Prüfung der Ausfuhr von Gütern in ein Drittland ist bereits vor Angebotserstellung durchzuführen. Handelt es sich um gelistete Güter, so sind diese genehmigungspflichtig. Vor der Angebotserstellung ist zu prüfen ob eine Ausführbewilligung notwendig ist. Prüfung, ob es sich um Güter mit doppelten Verwendungszweck nach EG-Dual-Use-Verordnung handelt. Prüfung, ob Kundennamen in der Sanktionsliste erfasst sind. Falls ja, darf kein Angebot erfolgen. Prüfung, ob die angefragten Artikel einem der drei Embargodaten /Total-. Teil- oder Waffenembargo) unterliegen. Prüfung der Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes. Kommt es zur Bestellung des Kunden, so sind o.g. Prüfungen schriftlich nachzuweisen und mit den Angebotsdaten ins AZ zu geben. Begriffe: Angebot Mit dem Angebot reagieren wir auf die Anfrage eines Interessenten und legen die Bedingungen fest, unter denen wir bereit sind Waren zu liefern oder Dienstleitungen zu erbringen. Embargo Ein Embargo ist die Unterbindung des Exportes und Importes von Waren oder Rohstoffen in und aus einem bestimmten Land. Dual-Use-Güter Sind Waren, die der Verordnung der EG zur Ausfuhr von Gütern und Technologien, die einen doppelten Verwendungszweck besitzen, unterliegen. Mitgeltende Unterlagen: Listenbezogene Ausfuhrgenehmigungspflichten > www.ausfuhrkontrolle.info Alle in der Ausfuhrliste genannten Güter unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt > Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , Frankfurter Straße 29-31, 65726 Eschborn, Tel.: (06196) 9080, Fax.: (06196) 908800 Dual-Use-Verordnung > www.bafa.de Sanktionslisten > www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/ Embargolisten > www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/ Einfuhrvorschriften der Drittländer > Konsulats- und Mustervorschriften Hilfreich ist auch der Newsletterservice des BAFA > http://www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp Erstellt/konformitätsgeprüft fachlich geprüft Fachlich geprüft freigegeben: K. Heller (T7) J. Jäckel (EX8) R. Boland H. Knauff (K2) Rev. Stand: 00 Ersetzt Unterschrift Verteiler: Prozessverantwortliche Unterschrift Unterschrift Datum, Unterschrift vom:
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