Arbeitsanweisung AA 07 02 01 03

Arbeitsanweisung
Titel:
Geltungsbereich:
AA 07 02 01 03
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Exportkontrolle
Ablage:
AA07020103-V00
Exportkontrolle
Die Exportkontrolle dient der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der
unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter, ferner der Terrorismusprävention
Konvekta AG & KONVEKTA KKI Kälte- und Klima KG
Eine Prüfung der Ausfuhr von Gütern in ein Drittland ist bereits vor Angebotserstellung
durchzuführen.
 Handelt es sich um gelistete Güter, so sind diese genehmigungspflichtig. Vor der Angebotserstellung
ist zu prüfen ob eine Ausführbewilligung notwendig ist.
 Prüfung, ob es sich um Güter mit doppelten Verwendungszweck nach EG-Dual-Use-Verordnung
handelt.
 Prüfung, ob Kundennamen in der Sanktionsliste erfasst sind. Falls ja, darf kein Angebot erfolgen.
 Prüfung, ob die angefragten Artikel einem der drei Embargodaten /Total-. Teil- oder Waffenembargo)
unterliegen.
 Prüfung der Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes.
Kommt es zur Bestellung des Kunden, so sind o.g. Prüfungen schriftlich nachzuweisen und mit den
Angebotsdaten ins AZ zu geben.
Begriffe:

Angebot
Mit dem Angebot reagieren wir auf die Anfrage eines Interessenten und legen die Bedingungen fest,
unter denen wir bereit sind Waren zu liefern oder Dienstleitungen zu erbringen.

Embargo
Ein Embargo ist die Unterbindung des Exportes und Importes von Waren oder Rohstoffen in und aus
einem bestimmten Land.

Dual-Use-Güter
Sind Waren, die der Verordnung der EG zur Ausfuhr von Gütern und Technologien, die einen
doppelten Verwendungszweck besitzen, unterliegen.
Mitgeltende Unterlagen:
 Listenbezogene Ausfuhrgenehmigungspflichten > www.ausfuhrkontrolle.info
Alle in der Ausfuhrliste genannten Güter unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt > Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , Frankfurter Straße 29-31, 65726 Eschborn, Tel.: (06196) 9080, Fax.: (06196) 908800
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Dual-Use-Verordnung > www.bafa.de
Sanktionslisten > www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/
Embargolisten > www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/
Einfuhrvorschriften der Drittländer > Konsulats- und Mustervorschriften
Hilfreich ist auch der Newsletterservice des BAFA > http://www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp
Erstellt/konformitätsgeprüft
fachlich geprüft
Fachlich geprüft
freigegeben:
K. Heller (T7)
J. Jäckel (EX8)
R. Boland
H. Knauff (K2)
Rev. Stand:
00
Ersetzt
Unterschrift
Verteiler: Prozessverantwortliche
Unterschrift
Unterschrift
Datum, Unterschrift
vom: