Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck Kalenderwoche 21 von – bis VS RichterIn Tatbestand Dr. Geisler 35 Hv 41/16 y ER Schöffen Geschw. Besonderes Interesse für die Öffentlichkeit Montag, der 23.05.2016 1 08:30 – 09:00 N 111 X Vergehen des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 1. Fall StGB 2 09:00 – 09:30 N 111 Dr. Geisler 35 Hv 42/16 w X Vergehen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs. 1 Z. 1 StGB 3 09:30 – 10:00 N 111 Dr. Geisler 35 Hv 68/13 i X Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB 4 10:15 – 12:15 N 111 Dr. Geisler 35 Hv 45/16 m X 48 jähriger Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens soll bei Tankreinigungsarbeiten an einer Tankstelle im Bezirk Kufstein am 20.10.2015 mehrere Arbeitnehmerschutzvorschriften Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1, 3 und 4, zweiter Deliktsfall StGB 1 von 6 und Verwaltungsvorschriften missachtet haben, sodass ein weitere Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens eine lebensgefährliche Vergiftung mit Benzindämpfen und einen Oberschenkelbruch erlitten haben soll 5 10:45 – 11:15 N 111 Dr. Geisler 35 Hv 36/16 p X Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 4 StGB Vergehen der Verleumdung nach § 297 Abs 1, erster Fall StGB 6 13:30 – 14:00 A 111 Dr. Fleckl 36 Hv 45/16 v X Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB 7 14:00 – 14:15 A 111 Dr. Fleckl 36 Hv 46/16 s X Vergehen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs. 1 Z. 1 StGB 8 14:30 – 15:00 A 111 Dr. Fleckl 36 Hv 95/15 w X Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 SMG 2 von 6 9 15:00 – 16:00 A 111 Dr. Fleckl 36 Hv 34/16 a X Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB Dienstag, der 24.05.2016 1 08:30 – 10:00 N 217 Dr. Kahn 24 Hv 20/16 d X Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB aF 2 08:30 – 12:00 A 111 Mag. Melichar 27 Hv 36/16 d X Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 2. F StGB 3 10:00 – 12:30 N 204 Dr. Kahn 24 Hv 104/13 b X Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241 e Abs. 1 StGB Vergehen des Diebstahles nach § 127 StGB 3 von 6 18 Jähriger soll am 13.3.2016 in Innsbruck 2 Opfer unter Drohung mit einer abgeschlagenen Bierflasche und mit Schlägen versucht haben, sie zur Herausgabe von Geld und Handys zu nötigen Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie des Missbrauchs von Notzeichen nach §§ 298 (1) StGB, 1 NotZG Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 und 2 StGB Verbrechen des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 1. Fall StGB Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB 4 13:00 – 14:00 A 101 Dr. Fleckl 36 Hv 47/16 p X Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB 5 13:30 – 14:45 N 212 MMag. Dr. Rüßkamp 23 Hv 24/16 k X Vergehen der Sachbeschädigung nach 4 von 6 § 125 StGB Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB Mittwoch, der 25.05.2016 1 08:45 – 09:30 N 124 Dr. Hofer 38 Hv 46/14 b X Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs. 1, 1. und 2. Fall SMG Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB 2 09:30 – 11:30 N 124 Dr. Hofer 38 Hv 46/16 f X Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 130 Abs. 1, erster und zweiter Fall StGB 3 11:30 – 12:15 N 124 Dr. Hofer 38 Hv 47/16 b X Vergehen des versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach §§ 15, 136 Abs 1 und Abs 2 StGB Donnerstag, der 26.05.2016 F E I E R T A G Freitag, der 27.05.2016 KEINE VERHANDLUNGEN 5 von 6 Zivilverfahren von allfälligem Interesse: 1) 10 Cg 1/16m, 24.5.2016, 10.00 – 12.30 Uhr, VS 507; Dr. Hannes Neurauter: Ein Autoküfer klagt den Verkäufer eines Autos des Volkswagenkonzerns auf Aufhebung des Kaufvertrags und Rückabwicklung, weil die Herstellerangaben betreffend Stickoxid- und CO2 Ausstoß nicht stimmen würden. Die beklagte Partei bestreitet einen Anspruch gegen sich, weil sie nicht Hersteller des Fahrzeugs sei; außerdem liege weder ein Mangel noch ein Irrtum vor. 2) 14 Cg 56/15b, 24.5.2016, 13.00 – 16.30 Uhr, VS 114; Dr. Birgit Fink: Fortsetzung der Verhandlung vom 12.5.2015 Eine ältere Dame klagt die Stadt Innsbruck auf Schadenersatz, weil sie als Fußgängerin über das im Bereich der Annasäule errichtete „Podest“ gestürzt ist; die „Stufe“ sei nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und damit abgesichert gewesen. Die beklagte Partei hält den Aufenthaltsbereich in der Fußgängerzone für normgerecht ausgeführt und nicht ungewöhnlich ausgebildet. 6 von 6
© Copyright 2024 ExpyDoc